Meilensteine für Arbeit und Soziales
Umgesetzt:
Rentenbeitragssatz gesenkt
(seit 1. Januar 2013 in Kraft)
- Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde zum 1. Januar 2013 um 0,7 Prozentpunkte auf 18,9 Prozent gesenkt. Dies ist der niedrigste Stand seit 18 Jahren. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen dadurch jeweils rund drei Milliarden Euro. Die Beitragssatzsenkung war gesetzlich vorgeschrieben, da die Rentenversicherung einen hohen Überschuss erzielt hatte.
Grundsicherung im Alter: Kommunen entlastet
(seit 1. Januar 2013 in Kraft)
- Der Bund stärkt die Finanzkraft der Kommunen: Die Bundesbeteiligung an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird 2013 von 45 auf 75 Prozent angehoben. Damit stehen den Kommunen rund 3,17 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Von 2014 an übernimmt der Bund 100 Prozent der Kosten.
Beitragsbemessungsgrenze angehoben
(seit 1. Januar 2013 in Kraft)
- Die Grenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt abgezogen werden, steigt für das Jahr 2013 in den alten Bundesländern von 5.600 auf 5.800 Euro (monatlicher Bruttolohn). Die Beitragsbemessungsgrenze Ost liegt dann bei 4.900 Euro. Dies bedeutet eine Entlastung für Bürger mit geringem Einkommen.
Regelsätze in der Grundsicherung und Sozialhilfe angehoben
(seit 1. Januar 2013 in Kraft)
- Die Grundsicherung (Hartz IV) für Alleinstehende erhöht sich zum 1. Januar 2013 um acht Euro auf 382 Euro im Monat. Auch die anderen Regelsätze steigen. Die Regelbedarfsstufen werden auch für Kriegsopfer und Asylbewerber angepasst.
Einkommensgrenzen für Mini- und Midijobber angehoben
(seit 1. Januar 2013 in Kraft)
- Die Koalition hebt die Einkommensgrenzen für Minijobber von 400 auf 450 Euro sowie die der Midijobber von 800 auf 850 Euro an. Von dieser Regelung profitieren vor allem Studenten und Rentner.
- Minijobber sollen künftig grundsätzlich voll in der Rentenversicherung abgesichert sein. Sie können Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente und Reha-Leistungen erweben sowie die Vorteile der Riester-Förderung in Anspruch nehmen.
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld verlängert
(seit 14. Dezember 2012 in Kraft)
- Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde auf bis zu zwölf Monate verlängert. Bedingung: Der Anspruch auf Kurzarbeitsgeld muss bis zum 31.12.2013 entstanden sein. Die Beschäftigten erhalten das Kurzarbeitergeld über ihre Arbeitgeber. Unternehmen können damit besser planen, wenn Aufträge ausfallen. Sie können so Entlassungen vermeiden, wenn sich die Auftragslage verschlechtert.
Zuzug für Fachkräfte erleichtert
(seit 1. August 2012 in Kraft)
- Hochqualifizierten ausländischen Fachkräften wird es erleichtert, in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen. Mit der Blue Card erhalten Akademiker aus Nicht-EU-Ländern eine auf drei Jahre befristete Arbeitserlaubnis, sofern ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht unterschreitet. Die Liberalen haben durchgesetzt, dass die Verdienstgrenze für stark nachgefragte Berufe abgesenkt wird, damit Deutschland insbesondere für dringend benötigte Ingenieure attraktiver wird.
Renten erhöht
(seit 1. Juli 2012 in Kraft)
- Für die rund 20 Millionen Rentner gibt es mehr Geld: Zum 1. Juli 2012 steigen die Renten in Westdeutschland um 2,18 Prozent, in Ostdeutschland um 2,26 Prozent.
Renten für Kriegs- und Wehrdienstopfer angepasst
(seit 1. Juli 2012 in Kraft)
- Die Renten der etwa 270.000 Versorgungsberechtigten steigen um 2,18 Prozent. Die Regelung gilt für Kriegs- und Wehrdienstopfer, Opfer von Gewalttaten und des SED-Regimes sowie Impfgeschädigte.
Jobcenter optimiert
(seit 1. Januar 2011 in Kraft)
- Das Optionsmodell, bei dem eine Kommune die alleinige Trägerschaft für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II besitzt, wurde entfristet. Damit kann die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung von bisher 69 Kommunen fortgesetzt werden.
- Dieses Modell wurde auf weitere Kommunen ausgeweitet, die zur Übernahme dieser Aufgabe bereit und in der Lage waren bzw. sind.
- Ein kooperatives Steuerungsmodell gewährleistet die Einhaltung von Zielvereinbarungen sowie eine effektive Zusammenarbeit.
- Der Bund erhält eine zeitnahe Eingriffsmöglichkeit, wenn der effiziente Mitteleinsatz gefährdet scheint.
Arbeitsmarktreformen weiterentwickelt
(trat rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft)
- Die Hartz-IV-Regelsätze wurden neu berechnet und erhöht. Die bisher willkürliche und damit verfassungswidrige Regelsatzberechnung wurde transparent aufgestellt. Neben dem Regelsatz werden die Kosten für Unterkunft, also Miete und Heizung, nach wie vor übernommen.
- Bildungsförderung: Für die ca. 1,7 Millionen Kinder, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, werden pro Jahr 620 Millionen Euro mehr zur Verfügung gestellt.
- Jugendliche Hartz-IV-Familienmitglieder dürfen zusätzliche Einnahmen, etwa aus einem Ferienjob, behalten.
- Für die Wohnkosten gibt es regional gestaffelte Pauschalen.
Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt verbessert
(seit 20. Dezember 2011 in Kraft)
- Mit dem Gesetz für verbesserte Eingliederungschancen will die Bundesregierung erreichen, dass Arbeitsuchende schneller einen neuen Arbeitsplatz bekommen. Die Zahl der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sinkt um ein Viertel, dafür steigt ihre Qualität. Die Eingliederungschancen werden damit verbessert.
Sozialsysteme stabilisiert
(Haushaltsrechnung des Bundes vom 6. April 2010)
- Zur Minderung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise erhielt die Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2010 einen zusätzlichen Bundeszuschuss von 5,2 Milliarden Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen erhielten einmalig einen weiteren Zuschuss in Höhe von 3,9 Milliarden Euro. Dadurch blieben die Beitragsätze zur Sozialversicherung trotz Finanzkrise stabil.
Schonvermögens beim Arbeitslosengeld II erhöht
(seit 1. Januar 2010 in Kraft)
- Das Schonvermögen für die private Altersvorsorge von ALG-II-Beziehern (Hartz IV) wurde von 250 auf 750 Euro pro Lebensjahr erhöht.