Meilensteine für Arbeit und Soziales
Umgesetzt:
Schneller eine Arbeitsstelle finden
(seit Anfang 2012 in Kraft)
- Mit dem Gesetz für verbesserte Eingliederungschancen will die Bundesregierung erreichen, dass Arbeitsuchende schneller einen neuen Arbeitsplatz bekommen. Die Zahl der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sinkt um ein Viertel, dafür steigt ihre Qualität. Die Eingliederungschancen werden damit verbessert.
Mehr Geld für Mini- und Midijobber
(Gesetzentwurf wird vorbereitet)
- Die Koalition hat beschlossen, die Einkommensgrenzen für Minijobber von 400 auf 450 Euro sowie die der Midijobber von 800 auf 850 Euro anzuheben.
- Minijobber sollen künftig grundsätzlich voll in der Rentenversicherung abgesichert sein. Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente können erworben und die Vorteile der Riester-Förderung in Anspruch genommen werden.
Verlängerung des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes auf bis zu 18 Monate
- Arbeitsplätze und Einkommen qualifizierter Beschäftigter blieben trotz Finanzkrise erhalten.
Stabilisierung der Sozialsysteme
- Die Bundesagentur für Arbeit erhielt einen Zuschuss von 16 Milliarden Euro und die gesetzlichen Krankenkassen einen weiteren Zuschuss in Höhe von 3,9 Milliarden Euro. Dadurch blieben die Beitragsätze zur Sozialversicherung trotz Finanzkrise stabil.
Erhöhung des Schonvermögens beim Arbeitslosengeld II
(seit 01.01.2010 in Kraft)
- Schonvermögen für die private Altersvorsorge von ALG-II-Beziehern (Hartz IV) wurde von 250 auf 750 Euro pro Lebensjahr erhöht.
Optimierung der Jobcenter
(seit 01.01.2011 in Kraft)
- Die Entfristung des Optionsmodells, so dass die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung von bisher 69 Kommunen fortgesetzt werden kann
- Die Ausweitung dieses Modells auf weitere Kommunen, die zur Übernahme dieser Aufgabe bereit und in der Lage sind
- Das kooperative Steuerungsmodell, bei dem Zielvereinbarungen zu möglichst effektiver Zusammenarbeit führen werden
- Die zeitnahe Eingriffsmöglichkeit des Bundes, wenn der effiziente Mitteleinsatz gefährdet scheint
Weiterentwicklung der Arbeitsmarktreformen
(rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft)
- Neuberechnung und Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze. Die bisher willkürliche und damit verfassungswidrige Regelsatzberechnung wurde transparent aufgestellt. Künftig erhalten Hartz IV-Empfänger 364 Euro, anstatt 359 Euro. Neben dem Regelsatz werden die Kosten für Unterkunft, also Miete und Heizung, nach wie vor übernommen
- Bildungsförderung: Für die ca. 1,7 Millionen Kinder, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, werden pro Jahr 620 Millionen Euro mehr zur Verfügung gestellt
- Jugendliche Hartz-IV-Familienmitglieder dürfen zusätzliche Einnahmen, etwa aus einem Ferienjob, behalten
- Regional gestaffelte Pauschalen für die Wohnkosten