Meilensteine für Bildung, Kinder und Familien
Umgesetzt:
Rechte lediger Väter gestärkt
(seit 19. Mai 2013 in Kraft)
- Seit Mai 2013 tragen beide Eltern grundsätzlich die elterliche Sorge gemeinsam. Im Vordergrund steht das Wohl des Kindes. Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind, haben leichteren Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder.
Umgangsrecht für leibliche Väter gestärkt
(am 25. April 2013 im Bundestag beschlossen)
- Leibliche, aber nicht rechtliche Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind und die Vaterschaft nicht anerkannt haben, sollen künftig leichter das Umgangsrecht mit ihrem Kind erhalten.
- Dafür ist ein ernsthaftes Interesse des Vaters an dem Kind entscheidend, aber vor allem, dass der Kontakt zum leiblichen Vater dem Kindeswohl dient und die Stabilität der sozialen Familie nicht unnötig gefährdet.
Kulturelle Bildung gefördert
(seit 1. Januar 2013)
- Erstmals werden Bündnisse für kulturelle Bildung ermöglicht. Mit 230 Millionen Euro werden Vereine, Verbände und Initiativen unterstützt, die außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche anbieten.
Spitzenforschung ausgebaut
(Wissenschaftsfreiheitsgesetz seit 12. Dezember 2012 in Kraft)
- Die außeruniversitäre Forschung wird gestärkt. Einrichtungen erhalten mehr Autonomie bei Haushalt, Personal und Bauverfahren, zudem werden bürokratische Hemmnisse abgebaut. Damit setzt die Regierung auf mehr Eigenverantwortung und Transparenz. Die Wissenschaftseinrichtungen werden international wettbewerbsfähiger.
Blue Card: Zuwanderung für Hochqualifizierte erleichtert
(seit 1. August 2012 in Kraft)
- Gut ausgebildete ausländische Fachkräfte können leichter eine Arbeit in Deutschland aufnehmen. Dafür wurde die sogenannte Blue Card als vereinfachte Arbeitsgenehmigung eingeführt.
- Die Blue Card können Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Staaten erhalten, wenn sie einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland vorlegen und ein Gehalt von mehr als 44.800 Euro pro Jahr haben. In Berufen, in denen Fachkräftemangel herrscht, beispielsweise bei Ärzten und Ingenieuren, beträgt die Gehaltsschwelle knapp 35.000 Euro.
- Das Gesetz erleichtert zudem die Beschäftigung ausländischer Studenten und ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen. Die Suchphase, in der sie sich um eine adäquate Beschäftigung in Deutschland bemühen können, wird auf 18 Monate erweitert.
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert
(seit 1. April 2012 in Kraft)
- Künftig können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse leichter anerkannt werden. Das Anerkennungsgesetz gibt Zuwanderern, Arbeitgebern und Betrieben nachvollziehbare und bundesweit einheitliche Bewertungsmaßstäbe für die Anerkennung von Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden. Das Gesetz gilt für alle Berufe, für die der Abschluss bundesstaatlich geregelt ist (zum Beispiel Ärzte, Anwälte, alle Ausbildungsberufe).
Kinderschutz gestärkt
(seit 1. Januar 2012 in Kraft)
- Durch das Bundeskinderschutzgesetz sollen alle Akteure besser vernetzt werden, um Missbrauch, Verwahrlosung oder Vereinsamung von Kindern wirksam vorzubeugen und bei Verdachtsfällen gezielt einschreiten zu können.
- Das Gesetz verbessert die Möglichkeiten der Intervention und liefert endlich auch geeignete Mittel der Prävention. Die Betreuungszeiten durch Hebammen wurden verlängert, die Schweigepflicht für Geheimnisträger gelockert, die Jugendämter bundesweit besser vernetzt. Zudem müssen hauptamtliche Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe jetzt erweiterte Führungszeugnisse vorlegen.
Kinderlärm ist kein Umweltschaden: Kinderfreundliche Gesellschaft gestärkt
(seit 28. Juli 2011 in Kraft)
- In der Vergangenheit konnten sich von Kinderlärm belästigte Anwohner auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz beziehen – und Klage einreichen. Entscheidend dabei war die Höhe des Geräuschpegels.
- Diese Vorgehensweise ist jetzt nicht mehr möglich: Kinderlärm wird nicht mehr wie Lärm anderer Quellen beurteilt.
- Die christlich-liberale Koalition setzte mit der Novellierung des Immissionsschutzgesetzes ein klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft.
Zusätzliche zwölf Milliarden Euro in Bildung und Forschung investiert
(2009 im Koalitionsvertrag vereinbart)
- Die Mittel wurden Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Damit wurden die Bereiche frühkindliche Bildung, berufliche Bildung und Hochschulen gestärkt.
- Allein 750 Millionen Euro wurden für die Verbesserung der Qualität der Lehre an Hochschulen bereitgestellt.
- Der Bafög-Satz wurde erhöht: Die Fördersätze stiegen zum Wintersemester 2011 um zwei Prozent, die Freibeträge beim Einkommen um drei Prozent, der Höchstsatz auf 670 Euro im Monat.
Nationales Stipendienprogramm eingerichtet
(seit 1. August 2010 in Kraft)
- Besonders begabte und engagierte Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sollen durch das Deutschlandstipendium gefördert werden. Finanzielle Hindernisse für die Aufnahme eines Studiums sollen so abgebaut und Anreize für Spitzenleistungen geschaffen werden.
- Das Programm wird von den Hochschulen selbst verwaltet. Die Vergabeverfahren begannen im Sommersemester 2011.
UN-Kinderrechtskonvention vollständig anerkannt
(seit 15. Juli 2010 in Kraft)
- Die umstrittene Vorbehaltserklärung Deutschlands zur UN-Kinderrechtskonvention von 1992 wurde gekippt. Damit erkennt Deutschland die Konvention vollständig an. Flüchtlingskinder werden fortan auch in der Bundesrepublik erst ab 18 (und nicht wie vorher ab 16 Jahren) wie Erwachsene behandelt.
- Beim Schulbesuch gelten für Flüchtlingskinder die gleichen Rechte wie für deutsche Kinder. Der Aufenthaltsstatus ist nicht ausschlaggebend dafür, dass minderjährige Jugendliche der Schule fernbleiben.
Kindergeld und Kinderfreibetrag erhöht
(seit 1. Januar 2010 in Kraft)
- Das Kindergeld wurde um 20 Euro auf mindestens 184 Euro erhöht. Familien mit kleinen und mittleren Einkommen werden um 4,2 Milliarden Euro entlastet.
- Der Kinderfreibetrag wurde um 1.000 Euro auf 7.008 Euro erhöht. Familien werden dadurch um 400 Millionen Euro entlastet.
Erbschaftsteuerbelastung für Geschwister, Nichten und Neffen gesenkt
(seit 1. Januar 2010 in Kraft)
- Je nach Umfang der Erbschaft liegt der Steuertarif bei 15 bis 43 Prozent. Bisher waren es – wie bei Nichtverwandten – 30 bis 50 Prozent.
Nachfolgeregelungen für Familienunternehmen verbessert
(seit 1. Januar 2010 in Kraft)
- Durch eine Entschärfung der steuerrechtlichen Vorschriften bei der Gewinnermittlung, durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und im Bereich der Erbschaftsteuer durch eine mittelstandsfreundliche Regelung der Unternehmensnachfolge wurde der Weg aus der Krise geebnet.

