Bildung, Kinder und Familie

Meilensteine für Bildung, Kinder und Familien

Kinder in der SchuleMeilensteine für Bildung, Kinder und Familien

Umgesetzt:

Leichtere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

(seit 1.4.2012 in Kraft)

  • Künftig können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse leichter anerkannt werden. Das Anerkennungsgesetz gibt Zuwanderern, Arbeitgebern und Betrieben nachvollziehbare und bundesweit einheitliche Bewertungsmaßstäbe für die Anerkennung von Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden. Das Gesetz gilt für alle Berufe, für die der Abschluss bundesstaatlich geregelt ist (zum Beispiel Ärzte, Anwälte, alle Ausbildungsberufe).

(seit Frühjahr 2011 in Kraft)

  • Gesteuerte Zuwanderung von ausländischen Hochqualifizierten zur Eindämmung des steigenden Fachkräftemangels
Kinderschutzgesetz

(seit 01.01.2012 in Kraft)

  • Durch das Bundeskinderschutzgesetz sollen alle Akteure besser vernetzt werden, um Missbrauch, Verwahrlosung oder Vereinsamung von Kindern wirksam vorzubeugen und bei Verdachtsfällen gezielt einschreiten zu können.
  • Es verbessert die Möglichkeiten der Intervention und liefert endlich auch geeignete Mittel der Prävention. Längere Betreuungszeiten durch Hebammen, Lockerung der Schweigepflicht für Geheimnisträger, bundesweite Vernetzung der Jugendämter, erweiterte Führungszeugnisse für Jugendbetreuer.
Kinderlärm ist kein Umweltschaden

(Vom Bundesrat verabschiedet)

  • In der Vergangenheit konnten sich von Kinderlärm belästigte Anwohner auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz beziehen – und Klage einreichen. Entscheidend dabei war, wie hoch der Geräuschpegel war
  • Diese Vorgehensweise soll zukünftig nicht mehr möglich sein. Der Bundestag hat dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zugestimmt, der dies ändert: Kinderlärm wird nicht mehr wie Lärm anderer Quellen beurteilt
  • Die christlich-liberale Koalition setzt mit der Novellierung des Immissionsschutzgesetzes ein klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft
Zusätzliche Investition von 12 Milliarden Euro für Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Unter anderem in den Bereichen frühkindliche Bildung, berufliche Bildung, Hochschulen
  • 750 Millionen Euro alleine für die Verbesserung der Qualität der Lehre an Hochschulen
  • Bafög-Erhöhung (Fördersätze stiegen zum Wintersemester 2011 um zwei Prozent steigen, die Freibeträge beim Einkommen um drei Prozent, der Höchstsatz auf 670 Euro im Monat)
Nationales Stipendienprogramm

(seit 01.08.2010 in Kraft)

  • Begabte Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sollen durch das Programm gefördert werden. Finanzielle Hindernisse für die Aufnahme eines Studiums sollen so abgebaut und Anreize für Spitzenleistungen geschaffen werden.
  • Das Programm wird von den Hochschulen selbst verwaltet. Die Vergabeverfahren begannen im Sommersemester 2011.
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde der erste Schritt zur angekündigten steuerlichen Entlastung umgesetzt. Das gilt insbesondere für Familien, die insgesamt um 4,6 Milliarden Euro entlastet wurden.

(seit 01.01.2010 in Kraft)

  • Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro auf mindestens 184 Euro zum 01.01.2010. Familien mit kleinen und mittleren Einkommen werden um 4,2 Milliarden Euro entlastet
  • Erhöhung des Kinderfreibetrages um 1.000 Euro auf 7.008 Euro zum 01.01.2010. Familien werden dadurch um 400 Millionen Euro entlastet.
Erbschaftsteuerbelastung für Geschwister, Nichten und Neffen gesenkt
  • Je nach Umfang der Erbschaft liegt der Steuertarif bei 15 bis 43 Prozent. Bisher waren es – wie bei Nichtverwandten – 30 bis 50 Prozent
Verbesserte Nachfolgeregelungen für Familienunternehmen
  • Durch eine Entschärfung der steuerrechtlichen Vorschriften bei der Gewinnermittlung, durch Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten und im Bereich der Erbschaftsteuer durch eine mittelstandsfreundliche Regelung der Unternehmensnachfolge den Weg aus der Krise geebnet
Umstrittene Vorbehaltserklärung Deutschlands zur UN-Kinderrechtskonvention von 1992 gekippt
  • Damit erkennt Deutschland erstmals die UN-Kinderrechtskonventionen vollständig an. Flüchtlingskinder werden fortan auch in der Bundesrepublik erst ab 18 und nicht wie vorher ab 16 Jahren wie Erwachsene behandelt.
  • Beim Schulbesuch gelten für Flüchtlingskinder die gleichen Rechte wie bei deutschen Kindern. Der Aufenthaltsstatus ist nicht ausschlaggebend dafür, dass minderjährige Jugendliche der Schule fernbleiben.