Liberale Erfolge zum Bürokratieabbau
Umgesetzt:
Praxisgebühr abgeschafft
(seit 1. Januar 2013 in Kraft)
- Von Januar 2013 an müssen beim Arztbesuch keine zehn Euro mehr entrichtet werden. Möglich wurde dies durch die hohen Überschüsse der gesetzlichen Krankenkassen sowie des Gesundheitsfonds. Die Abschaffung entlastet die Versicherten und bedeutet für die Arztpraxen einen deutlichen Bürokratieabbau.
Elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt
(seit 1. Januar 2013)
- Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt zum 1. Januar 2013. Seit dem 1. November 2012 können Arbeitgeber die Abzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge, Religionszugehörigkeit) ihrer Beschäftigten für 2013 von der ELStAM-Datenbank abrufen und dem Lohnsteuerabzug 2013 zugrundelegen.
Bilanzrecht für Kleinstunternehmen vereinfacht
(seit 28. Dezember 2012 in Kraft)
- Abbau von Bürokratie bei der Bilanzierung für kleine und mittlere Unternehmen: Ab 2013 können rund 500.000 kleine Unternehmen in Deutschland bei der Aufstellung des Jahresabschlusses auf den Anhang verzichten. Informationen, die aus Gründen des Gläubigerschutzes erforderlich sind, wie zum Beispiel die Haftungsverhältnisse, können unkompliziert unter die Bilanz geschrieben werden.
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert
(seit 1. April 2012 in Kraft)
- Künftig können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse leichter anerkannt werden. Das Anerkennungsgesetz gibt Zuwanderern, Arbeitgebern und Betrieben nachvollziehbare und bundesweit einheitliche Bewertungsmaßstäbe für die Anerkennung von Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden. Das Gesetz gilt für alle Berufe, für die der Abschluss bundesstaatlich geregelt ist (zum Beispiel Ärzte, Anwälte, alle Ausbildungsberufe).
Arbeitsmarktpolitische Instrumente optimiert
(seit Anfang 2012 in Kraft)
- Mit dem Gesetz für verbesserte Eingliederungschancen will die Bundesregierung erreichen, dass Arbeitsuchende schneller einen neuen Arbeitsplatz bekommen. Die Zahl der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sinkt um ein Viertel, dafür steigt ihre Qualität. Die Eingliederungschancen werden damit verbessert.
Verbesserung der Rechtsetzung durch eine Änderung des Normenkontrollrats-Gesetzes
(seit 17.12.2010 in Kraft)
-
Die Koalition bezieht den Normenkontrollrat (NKR) mit dieser Gesetzesnovelle umfassender in die Rechtsetzung ein, indem sie das Mandat und die Kompetenzen des NKR ausweitet. Bisher war die Prüfung durch den Normenkontrollrat insofern lückenhaft, als nur Regelungsentwürfe der Bundesregierung geprüft wurden
-
Künftig sollen nicht mehr nur die Informationspflichten dargestellt werden, sondern alle neuen Regelungsvorschläge einer umfassenden Prüfung unterzogen werden. Darunter fallen sowohl der gesamte Zeitaufwand als auch die Kosten, die durch bundesrechtliche Vorschriften bei Bürgern, Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen
-
Der unabhängige Normenkontrollrat bleibt die zentrale Institution des Bürokratieabbaus und wird erheblich gestärkt. Künftig unterliegen auch Vorhaben des Bundesrates und aus der Mitte des Bundestages - auf Antrag einer Fraktion - der Kontrolle durch den NKR
Strukturreform für eine wirkungsvollere technische Zusammenarbeit
(seit 01.01.2011 in Kraft)
-
Die „Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit“ (GTZ), der „Deutsche Entwicklungsdienst“ (DED) und die „Internationale Weiterbildung und Entwicklung“ (InWEnt) fusionierten zur Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ).
-
Schlagkraft der deutschen Entwicklungspolitik wurde erhöht. Das Know-how der drei Organisationen wird mit der neuen Gesellschaft „effizienter und wirkungsvoller eingesetzt“ werden, wobei alle Parteien „auf Augenhöhe“ miteinander fungieren. Dadurch wird auch ein zielgenauerer Einsatz finanzieller Mittel ermöglicht.