Entlastungspolitik und Steuersenkung

Meilensteine zur Entlastung und Steuersenkung

UnterlagenLiberale Erfolge zur Entlastung der Bürger

Umgesetzt:

Änderungen im Sozialgesetzbuch II zum 1. Juli

Neue Hinzuverdienst-Regelungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger

  • Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger werden ausgeweitet
  • Um erwerbslose Personen wieder an die Arbeit heranzuführen, wird nicht das gesamte Einkommen angerechnet. Danach bleiben die ersten 100 Euro vom Erwerbseinkommen als Freibetrag weiterhin bestehen
  • Neu ist, dass bei einem Einkommen zwischen 100 und 1000 Euro statt 10 künftig 20 Prozent der Einkünfte von der Anrechnung ausgenommen werden
  • Einkommen, die darüber liegen, bleiben weiterhin zu zehn Prozent anrechnungsfrei
Steuervereinfachungsgesetz 2011
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Werbungskosten bis zu 1000 Euro können pauschal von der Steuer abgesetzt werden.
  • Kinderbetreuung: Künftig zählen Betreuungskosten zu „Sonderausgaben“ und müssen nicht kompliziert nachgewiesen werden.
  • Kindergeld: Eltern erwachsener Kinder erhalten ab 2012 auch dann noch Kindergeld, wenn das Kind mehr als 8004 Euro im Jahr verdient.
  • Pendlerpauschale: Künftig wird der Steuervorteil nicht mehr auf Tages-, sondern auf Jahresbasis errechnet.
  • Abgeltungssteuer: Wer außergewöhnliche Belastungen oder Spenden absetzen will, muss Kapitalerträge künftig nicht mehr angeben.
  • Veranlagungsarten: Künftig wird es nur noch vier Arten statt sieben für die Steuerveranlagung von Ehepaaren geben.
  • Gebühren: Für Anfragen, bei denen es um einen Wert von weniger als 10.000 Euro geht, werden keine Gebühren mehr erhoben.
  • Elektronische Kommunikation: Vorausgefüllte Steuererklärung können im Internet abgerufen und dann bearbeitet werden. 2012 wird die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt.
  • Für das kommende Jahr hat die Bundesregierung bereits weitere Maßnahmen angekündigt.
Wachstumsbeschleunigsgesetz

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde der erste Schritt zur angekündigten steuerlichen Entlastung umgesetzt. Das gilt insbesondere für Familien, die insgesamt um 4,6 Milliarden Euro entlastet wurden

  • Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro auf mindestens 184 Euro zum 01.01.2010. Familien mit kleinen und mittleren Einkommen werden um 4,2 Milliarden Euro entlastet
  • Erhöhung des Kinderfreibetrages um 1.000 Euro auf 7.008 Euro zum 01.01.2010. Familien werden dadurch um 400 Millionen Euro entlastet
Sonderprogramm für die Landwirtschaft
  • 750 Millionen Euro zur Entlastung landwirtschaftlicher Betriebe
Haushaltseinsparungen
  • Im Haushaltsjahr 2010 hat der Bund 5,6 Milliarden Euro weniger ausgeben, als von der Vorgängerregierung eingeplant war
  • Mit dem Sparhaushalt 2011 wurden die Gesamtausgaben um 13,7 Milliarden auf 305,8 Milliarden Euro gesenkt. Dennoch setzte die Regierung die richtigen Akzente. Überall, außer bei der Bildung, wurde der Rotstift angesetzt. Damit beträgt die Nettokreditaufnahme des Staates im Jahr 2011 48,4 Milliarden Euro (2010: 80,2 Milliarden Euro).
Wachstumsbremsen für Unternehmen gelöst
  • Sofortabschreibung bis 410 Euro Anschaffungswert; mittelständische Unternehmen können Zinsaufwendungen besser steuerlich geltend machen; Unternehmen können Verluste wegen wirtschaftlicher Sanierungen steuerlich wieder besser geltend machen
Senkung der Mehrwertsteuer für Übernachtungsleistungen auf sieben Prozent
  • Wettbewerbsverzerrung für das deutsche Hotelgewerbe beseitigt, in der zu 95% mittelständisch geprägten Branche Beschäftigung Ausbildungsplätze und Investitionen gesichert
Verbesserte Nachfolgeregelungen für Familienunternehmen
  • Durch eine Entschärfung der steuerrechtlichen Vorschriften bei der Gewinnermittlung, durch Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten und im Bereich der Erbschaftsteuer durch eine mittelstandsfreundliche Regelung der Unternehmensnachfolge den Weg aus der Krise geebnet
Die Erbschaftsteuerbelastung für Geschwister, Nichten und Neffen ist gesunken
  • Je nach Umfang der Erbschaft liegt der Steuertarif bei 15 bis 43 Prozent. Bisher waren es – wie bei Nichtverwandten – 30 bis 50 Prozent
Höhere Steuerbefreiung für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften

(seit 01.01.2011 in Kraft)

  • Ab 2011 können ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften eine Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen bis zu 2.100 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Bisher waren es maximal 500 Euro.
Eingetragene Lebenspartner im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht vollständig gleichgestellt

(seit 01.01.2011 in Kraft)

  • Bislang galt (seit 1. Januar 2009) nur eine Gleichstellung bei sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen. Jetzt gilt sie auch bei der Steuerklasse und damit beim Steuertarif.
  • In allen noch nicht bestandskräftig veranlagten Fällen gilt die vollständige Gleichstellung rückwirkend ab dem 1. August 2001.