Entlastungspolitik und Steuersenkung

Meilensteine zur Entlastung und Steuersenkung

UnterlagenLiberale Erfolge zur Entlastung der Bürger

Umgesetzt:

Ehrenamt gestärkt

(am 1. März 2013 im Bundesrat beschlossen)

  • Mit dem Ehrenamtspaket wird die Ehrenamtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro und die Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro auf 2.400 Euro angehoben. Durch eine Verlängerung der Frist für die Verwendung von Mitteln und mehr Flexibilität bei der Rücklagenbildung erhalten Vereine mehr Rechtssicherheit.
Gründer entlastet

(am 1. März 2013 im Bundesrat beschlossen)

  • Der Bundesrat hat das Gesetz zur Besteuerung der Streubesitzdividende beschlossen. Dadurch wird die Förderung von Gründern für Investoren erleichtert. Die Finanzierungsbedingungen für junge Unternehmen und der Innovationsstandort Deutschland werden gestärkt.
Unternehmenssteuerrecht und steuerliches Reisekostenrecht vereinfacht

(seit 26. Februar 2013 in Kraft)

  • Rund 35 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren von der Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts. Dabei können berufsbedingte Reisekosten wie Fahrtkosten oder Verpflegungsaufwand ab 2014 steuerlich einfacher geltend gemacht werden.
  • Rechtlich umstrittene Begriffe im Steuerrecht werden durch eindeutige arbeitsvertragsbezogene Termini ersetzt. Bei den Kosten der doppelten Haushaltsführung wird die rechtliche Grundlage vereinfacht. Referenz für die Berechnung der Kosten ist künftig die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro.
Grundfreibetrag angehoben

(tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft)

  • Der Grundfreibetrag für das steuerfreie Existenzminimum wird bis 2014 in zwei Stufen von 8.004 Euro auf 8.354 Euro pro Jahr erhöht. Der höhere Grundfreibetrag entlastet besonders kleine und mittlere Einkommen.
Neuverschuldung gesenkt

(Haushaltsjahre 2010-2012)

  • Die Nettokreditaufnahme des Bundes ist 2012 mit 22,5 Milliarden Euro deutlich geringer ausgefallen als ursprünglich geplant. Das im zweiten Nachtragshaushalt 2012 vorgesehene Soll wurde um 5,6 Milliarden Euro unterschritten. Damit hält der Bund die Schuldenbremse bereits vier Jahre früher ein als gesetzlich erforderlich.
  • Mit dem Sparhaushalt 2011 wurden die Gesamtausgaben um 13,7 Milliarden auf 305,8 Milliarden Euro gesenkt. Dennoch setzte die Regierung die richtigen Akzente. Überall, außer bei der Bildung, wurde der Rotstift angesetzt. Damit betrug die Nettokreditaufnahme des Staates im Jahr 2011 48,4 Milliarden Euro.
  • Im Haushaltsjahr 2010 hat der Bund 5,6 Milliarden Euro weniger ausgeben, als von der Vorgängerregierung eingeplant war. Die Nettokreditaufnahme lag bei 80,2 Milliarden Euro.
Kalte Progression abgemildert

(Gesetzentwurf am 29. März 2012 im Bundestag beschlossen, am 11. Mai 2012 im Bundesrat blockiert, am 12. Dezember 2012 im Vermittlungsausschuss gescheitert)

Durch die Kalte Progression bei der Einkommensteuer gehen den Steuerzahlern rund sechs Milliarden Euro pro Jahr verloren. Diese Mehreinnahmen sind vom Gesetzgeber nicht gewollt; es sind verdeckte Steuererhöhungen. Die Bundesregierung will diese Ungerechtigkeit abschaffen. In ihrem Gesetzentwurf strebte sie daher Folgendes an:

  • Der Einkommenssteuertarif soll in zwei Schritten mit insgesamt 4,4 Prozent an die Preisentwicklung angepasst werden, um die Progressionswirkung abzubauen
Sonderprogramm für die Landwirtschaft eingerichtet

(1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011)

  • Mit einem Sonderprogramm für die Landwirtschaft über insgesamt 750 Millionen Euro entlastete der Bund landwirtschaftliche Betriebe, die in Liquiditätsengpässe geraten waren.
Steuergesetzgebung vereinfacht

(Steuervereinfachungsgesetz seit 1. November 2011 in Kraft)

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Werbungskosten bis zu 1000 Euro können pauschal von der Steuer abgesetzt werden.
  • Kinderbetreuung: Betreuungskosten zählen zu „Sonderausgaben“ und müssen nicht kompliziert nachgewiesen werden.
  • Kindergeld: Eltern erwachsener Kinder erhalten seit Anfang 2012 auch dann noch Kindergeld, wenn das Kind mehr als 8004 Euro im Jahr verdient.
  • Pendlerpauschale: Der Steuervorteil wird nicht mehr auf Tages-, sondern auf Jahresbasis errechnet.
  • Abgeltungssteuer: Wer außergewöhnliche Belastungen oder Spenden absetzen will, muss Kapitalerträge nicht mehr angeben.
  • Veranlagungsarten: Seit Inkrafttreten des Gesetzes gibt es nur noch vier statt sieben Arten für die Steuerveranlagung von Ehepaaren.
  • Gebühren: Für Anfragen, bei denen es um einen Wert von weniger als 10.000 Euro geht, werden keine Gebühren mehr erhoben.
  • Elektronische Kommunikation: Vorausgefüllte Steuererklärungen können im Internet abgerufen und dann bearbeitet werden. 2013 wird die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt.
Hinzuverdienst-Möglichkeiten für ALG-II-Empfänger ausgeweitet

(seit 1. Juli 2011 in Kraft)

  • Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger werden ausgeweitet.
  • Um erwerbslose Personen wieder an die Arbeit heranzuführen, wird nicht das gesamte Einkommen angerechnet. Danach bleiben die ersten 100 Euro vom Erwerbseinkommen als Freibetrag weiterhin bestehen.
  • Neu ist, dass bei einem Einkommen zwischen 100 und 1000 Euro statt 10 künftig 20 Prozent der Einkünfte von der Anrechnung ausgenommen werden.
  • Einkommen, die darüber liegen, bleiben weiterhin zu zehn Prozent anrechnungsfrei.
Steuerbefreiung für ehrenamtliche Vormünder und rechtliche Betreuer erhöht

(seit 1. Januar 2011 in Kraft)

  • Ab 2011 können ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften eine Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen bis zu 2.100 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Bisher waren es maximal 500 Euro.
Eingetragene Lebenspartner bei Erbschaftssteuer gleichgestellt

(seit 1. Januar 2011 in Kraft)

  • Im Erbschafts- und im Schenkungsfall gilt für Lebenspartner die günstigste Steuerklasse I.
  • Durch eine Änderung bei der Grunderwerbsteuer wird die Übertragung von Grundstücken zwischen Lebenspartnern steuerfrei.
  • Gleiches gilt für den Grundstückserwerb aus dem Nachlass beim Tod eines der Lebenspartner.
Kindergeld und Kinderfreibetrag erhöht

(seit 1. Januar 2010 in Kraft)

  • Das Kindergeld wurde um 20 Euro auf mindestens 184 Euro erhöht. Familien mit kleinen und mittleren Einkommen werden um 4,2 Milliarden Euro entlastet.
  • Der Kinderfreibetrag wurde um 1.000 Euro auf 7.008 Euro erhöht. Familien werden dadurch um 400 Millionen Euro entlastet.
Mehrwertsteuer für Übernachtungsleistungen auf sieben Prozent gesenkt

(seit 1. Januar 2010 in Kraft)

  • Die Wettbewerbsverzerrung für das deutsche Hotelgewerbe wurde beseitigt. In der zu 95% mittelständisch geprägten Branche wurden Beschäftigung, Ausbildungsplätze und Investitionen gesichert.
Erbschaftsteuerbelastung für Geschwister, Nichten und Neffen gesenkt

(seit 1. Januar 2010 in Kraft)

  • Je nach Umfang der Erbschaft liegt der Steuertarif bei 15 bis 43 Prozent. Bisher waren es – wie bei Nichtverwandten – 30 bis 50 Prozent.
Nachfolgeregelungen für Familienunternehmen verbessert

(seit 1. Januar 2010 in Kraft)

  • Durch eine Entschärfung der steuerrechtlichen Vorschriften bei der Gewinnermittlung, durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und im Bereich der Erbschaftsteuer durch eine mittelstandsfreundliche Regelung der Unternehmensnachfolge wurde der Weg aus der Krise geebnet.
Wachstumsbremsen für Unternehmen gelöst

(seit 1. Januar 2010 in Kraft)

  • Bis 410 Euro Anschaffungswert ist eine Sofortabschreibung möglich. Mittelständische Unternehmen können Zinsaufwendungen besser steuerlich geltend machen. Unternehmen können Verluste wegen wirtschaftlicher Sanierungen steuerlich wieder besser geltend machen.
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