Meilensteine in der Finanzpolitik
Umgesetzt:
Durch Hochfrequenzhandelsgesetz extreme Börsen-Szenarien verhindert
(seit 8. Mai 2013 in Kraft)
- Die schwarz-gelbe Koalition reduziert Gefahren und Missbrauch beim computergestützten Hochfrequenzhandel an deutschen Börsen. Seit Mai 2013 gilt für Händler eine Zulassungspflicht mit strengen Anforderungen. Das soll extreme Szenarien mit gravierenden Kursschwankungen verhindern.
Finanzmarktkontrolle verbessert
(seit 16. Februar 2013 in Kraft)
- Bestimmte Derivate-Geschäfte dürfen künftig nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden. Dadurch hat die Finanzaufsicht bessere Kontrollmöglichkeiten und die Finanzmärkte werden stabilisiert.
Anlegerschutz auf dem grauen Kapitalmarkt verbessert
(seit 1. Januar 2013 in Kraft)
- Für gewerbliche Finanzanlagenvermittler, die Investmentfonds und Vermögensanlagen auf dem so genannten "grauen Kapitalmarkt" vertreiben, gelten strengere Auflagen. Sie müssen seit Jahresbeginn die gleichen Beratungsstandards erfüllen wie Bankberater. Sie sind verpflichtet, ihren Kunden Beratungsprotokolle und Produktinformationsblätter auszuhändigen. Außerdem müssen sie ihre Provisionen offenlegen.
Geldwäsche bei Online-Glückspielen eingedämmt
(am 7. November 2012 vom Bundestag beschlossen)
- Das so genannte Geldwäschegesetz erfasst nun auch Online-Glücksspiele. Die Finanzströme sollen sich besser kontrollieren lassen. Für Veranstalter und Vermittler gelten verschärfte Regelungen.
- Wer sich im Internet an Glücksspielen beteiligen will, muss jetzt unter seinem Namen beim Anbieter ein Spielerkonto eröffnen. Das soll Geldwäsche über Online-Glückspiele verhindern.
Missbräuchliche Wertpapier- und Derivat-Geschäfte eingedämmt
(seit 1. November 2012 in Kraft)
- Das Aufsichtsrecht über hochspekulative Finanzmarkttransaktionen wurde verschärft. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes sind sogenannte ungedeckte Leerverkäufe in Aktien oder Staatsanleihen der Eurozone verboten.
- Betroffen sind Wertpapiere, die an einer deutschen Börse im regulierten Markt zugelassen sind: ungedeckte Leerverkäufe in deutschen Aktien, in Staatspapieren von Euro-Ländern, ungedeckte Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps - CDS) auf Ausfallrisiken von Euro-Ländern, die ohne Absicherungszweck erworben werden.
Anlegerrechte verbessert
(seit 1. Juli 2011 in Kraft)
- Schwarz-Gelb hat die Anlegerrechte für deutsche Investmentfonds-Sparer deutlich verbessert und Anlegerinformationen ausgebaut. Ein zweiseitiges Informationsblatt (sog. „key information document, KID“) wurde eingeführt. Bei Kostenerhöhungen werden Anleger seither rechtzeitig informiert und bei Fondsverschmelzungen über die Hintergründe und Auswirkungen auf ihre Anlage besser aufgeklärt.
Bankenabgabe eingeführt
(seit 31. Dezember 2010 in Kraft)
- Die Regierung hat eine milliardenschwere Bankenabgabe auf den Weg gebracht, mit der Banken bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung zukünftiger Krisen beteiligt werden sollen. Damit sollen riskante Geschäfte der Banken eingedämmt werden.
Vergütungsregelungen für Banken und Versicherungen verschärft
(seit 27. Juli 2010 in Kraft)
- Das "Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen" schafft strengere Vergütungsregeln in Banken und Versicherungen.
- Die bisherige Vergütungspraxis trug dazu bei, dass vor allem Banken zu hohe Risiken übernahmen - eine wesentliche Ursache der weltweiten Finanzkrise. Das Belohnungssystem von Banken und Versicherungen war vor allem an kurzfristigen Geschäftserfolgen ausgerichtet.
- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhielt stärkere Eingriffsrechte. Sie kann seither unangemessen hohe Bonuszahlungen unterbinden, wenn es die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens verlangt.
Klare Regeln für Ratingagenturen verabschiedet
(seit 15. Juni 2010 in Kraft)
- Ratingagenturen beurteilen Unternehmen und Finanzprodukte. Mit Fehleinschätzungen haben sie zur weltweiten Finanzkrise beigetragen. Die EU und die europäischen Regierungen wollen sie jetzt besser beaufsichtigen.
- So müssen sie beispielsweise künftig ihre Ratings und Methoden regelmäßig überprüfen. Sie müssen in mindestens einem EU-Mitgliedsland registriert sein. Für mehr Transparenz müssen sie sich bei der Finanzaufsicht registrieren lassen. Und sie dürfen künftig nicht mehr Kunden beraten, die sie gleichzeitig bewerten.
Stabilitätsrat eingerichtet
(rückwirkend seit 1. Januar 2010 in Kraft)
- Im Rahmen der Föderalismusreform II ist zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen der Stabilitätsrat eingerichtet worden, der die Haushalte des Bundes und der Länder fortlaufend überwacht.
- Um Aufgabenüberschneidungen und parallele Strukturen zu vermeiden, wurde der Finanzplanungsrat abgeschafft.

