Gesundheitspolitik

Meilensteine in der Gesundheitspolitik

Liberale GesundheitspolitikMeilensteine in der Gesundheitspolitik

Umgesetzt:

Flächendeckende ärztliche Versorgung verbessert

(Änderungen treten spätestens am 1. Januar 2014 in Kraft)

  • Besonders in ländlichen Regionen zeichnet sich ein Mangel an Hausärzten ab. Durch eine Änderung der Approbationsordnung sollen mehr junge Ärzte für eine flächendeckende medizinische Versorgung gewonnen werden. Ein entzerrter Ablauf des Staatsexamens soll Medizinstudenten entlasten. Die Allgemeinmedizin soll in der Ausbildung einen höheren Stellenwert erhalten.
Ausbildung zum Notfallsanitäter reformiert

(seit 28. Mai 2013 in Kraft)

  • Die Ausbildung für Rettungsassistenten wurde auf den neuesten Stand gebracht. Theorie und Praxis sind jetzt besser verknüpft; für die praktische Ausbildung und die Schulen gibt es Qualitätsanforderungen. Künftig heißt der Beruf "Notfallsanitäter". Die neue Ausbildung dauert drei statt zwei Jahre und wird für die gesamte Dauer vergütet.
Krebsfrüherkennung und -behandlung verbessert

(seit 9. April 2013 in Kraft)

  • Ab sofort gibt es organisierte Vorsorgeprogramme für Darm- und Gebärmutterhalskrebs. Die Krankenkassen laden persönlich zur Krebsvorsorge ein. Starre gesetzliche Altersgrenzen für Früherkennungsuntersuchungen fallen weg. Bundesweite klinische Krebsregister sammeln detaillierte Informationen zu Krebserkrankungen.
Patientenrechte gestärkt

(Patientenrechtegesetz seit 26. Februar 2013 in Kraft)

  • Ärzte müssen ihre Patienten umfassend und verständlich aufklären, zum Beispiel über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und Therapien sowie über Risiken, Kosten und Alternativen.
  • Patientenakten müssen sorgfältig geführt werden; Versicherte erhalten ein Recht auf Einsicht ihrer Akte.
  • Bei gravierenden Behandlungsfehlern liegt die Beweislast beim Arzt. 
  • Die Versichertenrechte in der gesetzlichen Krankenversicherung werden gestärkt: Wenn Krankenkassen nicht fristgemäß über eine Leistung entscheiden, können die Versicherten sich die Leistung künftig selbst beschaffen. Die Kassen müssen die Kosten dann erstatten. Bei Behandlungsfehlern müssen Kranken- und Pflegekassen Patienten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstützen.
  • Die Gesetzesnovelle bündelt erstmals alle entsprechenden Regelungen in einem Gesetz und sorgt so für mehr Klarheit und Sicherheit für die Patienten.
Praxisgebühr abgeschafft

(seit 1. Januar 2013 in Kraft)

  • Von Januar 2013 an müssen beim Arztbesuch keine zehn Euro mehr entrichtet werden. Möglich wurde dies durch die hohen Überschüsse der gesetzlichen Krankenkassen sowie des Gesundheitsfonds. Die Abschaffung der Praxisgebühr entlastet die Versicherten um insgesamt 1,8 Milliarden Euro im Jahr. Für Ärzte bedeutet die Neuregelung einen deutlichen Bürokratieabbau und mehr Zeit für ihre Patienten.
Überwachung von Medizinprodukten verbessert

(seit 1. Januar 2013 in Kraft)

  • Medizinprodukte werden besser überwacht. Dazu richten die Bundesländer eine zentrale Koordinierungsstelle ein. Sie wird durch strengere Kontrollen für mehr Sicherheit bei Medizinprodukten sorgen. Anlass ist der PIP-Brustimplantate-Skandal.
Pflegeleistungen verbessert

(seit 1. Januar 2013 in Kraft)

  • Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten mehr Leistungen. Das gilt für die Pflege im häuslichen Umfeld, im stationären Bereich und für Pflegevertretungen.
  • Die Pflegesätze steigen in der häuslichen Pflege in der Pflegestufe I von 440 auf 450 Euro, in der Pflegestufe II von 1.040 auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe III von 1.510 auf 1.550 Euro. In der vollstationären Pflege steigen die Leistungsansprüche für Versicherte der Pflegestufe III ebenfalls von 1.510 auf 1.550 Euro und für Härtefälle von 1.825 auf 1.918 Euro.
Assistenzpflege auch in der Reha gesichert

(am 14. Dezember 2012 vom Bundesrat beschlossen)

  • Viele schwerbehinderte Menschen stellen eine Pflegekraft ein, um den Alltag zu bewältigen. Diese Unterstützung - Assistenzpflege genannt - sollen Schwerbehinderte künftig auch während einer Reha bekommen können. Voraussetzung: Der Schwerbehinderte muss auch in der Reha Arbeitgeber für seinen Pfleger sein. Das Pflegegeld und die Hilfe zur Pflege zahlt die Kasse für die gesamte Dauer der stationären Vorsorge und Reha.
Organspende: Entscheidungslösung eingeführt

(seit 1. November 2012 in Kraft)

  • Die Regierung will die Organspendebereitschaft erhöhen. Daher werden Bürger künftig regelmäßig von ihrer Krankenkasse angeschrieben und aufgefordert, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Auch bei der Ausgabe von Personalausweisen und Führerscheinen wird Informationsmaterial überreicht. In Zukunft kann auch die elektronische Gesundheitskarte zur Speicherung von Angaben zur Organspendebereitschaft genutzt werden. Die Entscheidung bleibt freiwillig.
Pflege reformiert

(Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz seit 30. Oktober 2012 in Kraft)

  • Menschen mit Demenz erhalten mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dafür wurde der Beitragssatz der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte angehoben. In dem Gesetz wird erstmals der besondere Betreuungsbedarf bei Demenz berücksichtigt. Damit wird die Situation hilfebedürftiger Demenzkranker deutlich verbessert, Angehörige und Familien werden entlastet.
  • Wer privat für die Pflege vorsorgt, kann staatliche Unterstützung bekommen. Gesetzlich Pflegeversicherte erhalten ab dem 1. Januar 2013 eine Zulage von 60 Euro jährlich, wenn sie eine freiwillige private Pflege-Zusatzversicherung abschließen.
Arzneimittelsicherheit erhöht

(seit 26. Oktober 2012 in Kraft)

  • Neue arzneimittelrechtliche Vorschriften stärken die Arzneimittelsicherheit und schützen die Bevölkerung vor gefälschten Medikamenten. Außerdem werden die Handlungsmöglichkeiten im Pandemiefall verbessert.
Organspende-Kontrollen verschärft, Spenderrechte gestärkt

(seit 1. August 2012 in Kraft)

  • Organspenden unterliegen verstärkter Aufsicht und Kontrolle. Kliniken müssen einen Transplantations- beauftragen bestellen, der die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überwacht. Spender sind nun über die Krankenkassen abgesichert und haben Anspruch auf eine Reihe von Leistungen zur Nachsorge nach der Organentnahme.
Qualität der Arzneimittelherstellung verbessert

(seit 12. Juni 2012 in Kraft)

  • Mit der neuen Apothekenbetriebsordnung wird die Qualität der Arzneimittelherstellung verbessert und die Arzneimittelsicherheit erhöht. Das Gesetz stellt neue Anforderungen an die Herstellung und Lagerung von Medikamenten.
  • Kunden von Apotheken haben künftig bei der Beratung Anspruch auf mehr Vertraulichkeit.
  • Apotheken werden von nicht mehr gerechtfertigten bürokratischen Lasten befreit.
Landärztemangel bekämpft

(seit 1. Januar 2012 in Kraft)

  • Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung schafft neue Anreize für Ärzte, sich in medizinisch schlecht versorgten Gebieten niederzulassen. Zum Beispiel durch den Wegfall der Residenzpflicht oder den Wegfall der üblichen Patientenbegrenzungen.
  • Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Ärzte wird verbessert. Sie können sich wegen Geburt, Kindererziehung sowie der Pflege Angehöriger länger vertreten lassen.
  • Krankenkassen weiten die Versorgung der Versicherten deutlich aus. Wartezeiten bei Fachärzten sinken, da fachärztliche Leistungen künftig auch Krankenhausärzte erbringen können.
  • Gesetzlich Versicherte werden über ärztliche Leistungen und die Kosten informiert.
  • Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gilt bundesweit die Notdienstnummer 116117.
  • Bis Ende 2012 sollen mindestens 70 Prozent der Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte erhalten.
  • Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen können auch zu Hause zahnärztlich betreut werden.
  • Wenn einer Krankenkasse die Insolvenz droht, können Versicherte leichter zu einer anderen Kasse wechseln. Niemand bleibt ohne gesetzliche Krankenversicherung.
Familienpflegezeit erleichtert

(seit 1. Januar 2012 in Kraft)

  • Berufstätige können ihre Angehörigen künftig leichter zu Hause pflegen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers dürfen Beschäftigte für die Pflege von Angehörigen zwei Jahre lang die Arbeitszeit zu verringern.
  • Für die mit dem Arbeitgeber selbst auszuhandelnde Vereinbarung gibt das Gesetz nur den Rahmen vor. Danach kann die Wochenarbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduziert werden. Um die Gehaltseinbußen während der Pflegezeit abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen.
Dioxin-Frühwarnsystem: Verbraucherschutz bei Lebensmitteln verbessert

(seit 4. August 2011 in Kraft)

  • Mit den Änderungen des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches setzt die Bundesregierung zentrale Punkte des Aktionsplans "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" um.
  • Beim Fund bedenklicher Mengen an unerwünschten Stoffen in Lebens- oder Futtermitteln sind private Labore verpflichtet, die zuständigen Überwachungsbehörden zu informieren.
  • Für Hersteller gelten noch schärfere Regeln. Diese müssen alle Ergebnisse von Dioxin-Untersuchungen melden.
Pflegemindestlohn beschlossen

(seit 1. August 2011 in Kraft)

  • Um qualifizierte Pflege zu gewährleisten, wurde ein gesetzlicher Mindestlohn in der Pflegebranche beschlossen.
Infektionsschutz in Krankenhäusern verbessert

(seit 28. Juli 2011 in Kraft)

  • Krankenhäuser dürfen nicht noch kränker machen. Jährlich infizieren sich bis zu 600.000 Patienten im Krankenhaus mit speziellen Krankheitserregern. Zwanzig bis dreißig Prozent dieser Infektionen wären bei besserer Hygiene vermeidbar. Daher hat die Bundesregierung Hygieneregelungen zum Schutz vor resistenten Erregern verschärft.
Finanz-Neuordnung im Gesundheitswesen eingeführt

(seit 1. Januar 2011 in Kraft)

  • Jedes siebte Krankenhaus und fast jede vierte Arztpraxis drohte durch das Milliardendefizit der Gesetzlichen Krankenkassen geschlossen zu werden. Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz werden die Ausgaben stabilisiert und die Einnahmen auf eine solide Basis gestellt.
  • Die hervorragende medizinische Versorgung bleibt langfristig für alle bezahlbar. Dazu leisten alle ihren Sparbeitrag. Höhere Vergütungen für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser wurden gedeckelt. Die Krankenkassen frieren Verwaltungskosten ein. Der Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde zurückgeführt auf das Niveau vor der Wirtschafts- und Finanzkrise. Die Beitragsbemessungsgrenze ist allerdings gesunken.
Arzneimittelmarkt neu geordnet

(seit 1. August 2010 in Kraft)

  • Kurzfristige Preisstopps (bis Ende 2013) sollen schnelle Kostensenkungen bewirken und den Raum für strukturelle Änderungen schaffen. In dieser Zeit werden Preiserhöhungen durch einen Zusatzrabatt für die Gesetzlichen Krankenversicherungen neutralisiert.
  • In Zukunft müssen Pharmahersteller den Nutzen neuer Arzneimittel nachweisen, bevor sie in Preisverhandlungen mit den Krankenkassen treten. Preise können dadurch nicht mehr autonom festgelegt werden.
  • Patienten erhalten wie bisher die wirksamsten Medikamente. Sie beteiligen sich nur mit der gesetzlichen Zuzahlung an den Rezeptkosten. Gesetzlich Versicherte können künftig auch ein teureres Medikament ihrer Wahl bekommen, wenn sie die höheren Kosten selbst tragen. Bisher war das nicht möglich, denn die Kasse zahlte nur die preisgünstigste, wirkungsgleiche Arznei.
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