Gesundheitspolitik

Meilensteine in der Gesundheitspolitik

Liberale GesundheitspolitikMeilensteine in der Gesundheitspolitik

Umgesetzt:

Pflege reformiert

(Gesetzentwurf der Bundesregierung)

  • Menschen mit Demenz sollen künftig mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. In dem Gesetzentwurf wird erstmals der besondere Betreuungsbedarf bei Demenz berücksichtigt. Damit wird die Situation hilfebedürftiger Demenzkranker deutlich verbessert, Angehörige und Familien werden entlastet.
Rentenbeiträge gesenkt

(seit 01.01.2012)

  • Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung sinkt um 0,3 Prozent auf 19,6 Prozent. Entlastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: 2,6 Milliarden Euro.
Beitragsbemessungsgrenze steigt

(seit 01.01.2012)

  • Die Grenze, ab wann Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt abgezogen werden, steigt für das Jahr 2012 von 5.500 auf 5.600 Euro. Das bedeutet: Entlastung für Bürger mit geringem Einkommen.
Landärztemangel bekämpft

(seit 01.01.2012)

  • Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung schafft neue Anreize für Ärzte, sich in medizinisch schlecht versorgten Gebieten niederzulassen. Zum Beispiel durch den Wegfall der Residenzpflicht oder den Wegfall der üblichen Patientenbegrenzungen.
  • Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Ärzte wird verbessert. Sie können sich wegen Geburt, Kindererziehung sowie der Pflege Angehöriger länger vertreten lassen.
  • Krankenkassen weiten die Versorgung der Versicherten deutlich aus. Wartezeiten bei Fachärzten sinken, da fachärztliche Leistungen künftig auch Krankenhausärzte erbringen können
  • Gesetzlich Versicherte werden über ärztliche Leistungen und die Kosten informiert
  • Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gilt bundesweit die Notdienstnummer 116117
  • Bis Ende 2012 sollen mindestens 70 Prozent der Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte erhalten
  • Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen können auch zu Hause zahnärztlich betreut werden
  • Wenn einer Krankenkasse die Insolvenz droht, können Versicherte leichter zu einer anderen Kasse wechseln. Niemand bleibt ohne gesetzliche Krankenversicherung.
Mehr Leistungen für Pflege

(seit 01.01.2012)

  • Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten mehr Leistungen. Das gilt für die Pflege im häuslichen Umfeld, im stationären Bereich und für Pflegevertretungen.
  • Die Pflegesätze steigen in der häuslichen Pflege in der Pflegestufe I von 440 auf 450 Euro, in der Pflegestufe II von 1.040 auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe III von 1.510 auf 1.550 Euro. In der vollstationären Pflege steigen die Leistungsansprüche für Versicherte der Pflegestufe III ebenfalls von 1.510 auf 1.550 Euro und für Härtefälle von 1.825 auf 1.918 Euro.
Familienpflegezeit erleichtert

(seit 1. Januar 2012 in Kraft)

  • Berufstätige können ihre Angehörigen künftig leichter zu Hause pflegen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers dürfen Beschäftigte für die Pflege von Angehörigen zwei Jahre lang die Arbeitszeit zu verringern.
  • Für die mit dem Arbeitgeber selbst auszuhandelnde Vereinbarung gibt das Gesetz nur den Rahmen vor. Danach kann die Wochenarbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduziert werden. Um die Gehaltseinbußen während der Pflegezeit abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen.
Verbraucherschutz bei Lebensmitteln verbessert: Dioxin-Frühwarnsystem

(seit 4. August in Kraft)

  • Mit den Änderungen des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches setzt die Bundesregierung zentrale Punkte des Aktionsplans "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" um
  • Beim Fund bedenklicher Mengen an unerwünschten Stoffen in Lebens- oder Futtermitteln sind private Labore verpflichtet, die zuständigen Überwachungsbehörden zu informieren
  • Für Hersteller gelten noch schärfere Regeln. Diese müssen alle Ergebnisse von Dioxin-Untersuchungen melden.
Infektionsschutz in Krankenhäusern verbessert
  • Krankenhäuser dürfen nicht noch kränker machen. Jährlich infizieren sich bis zu 600.000 Patienten im Krankenhaus mit speziellen Krankheitserregern. Zwanzig bis dreißig Prozent dieser Infektionen wären bei besserer Hygiene vermeidbar. Daher hat die Bundesregierung Hygieneregelungen zum Schutz vor resistenten Erregern verschärft.
Neuordnung des Arzneimittelmarktes

(seit 01.08.2010 in Kraft)

  • Kurzfristige Preisstopps (bis Ende 2013) sollen schnelle Kostensenkungen bewirken und den Raum für strukturelle Änderungen schaffen. In dieser Zeit werden Preiserhöhungen durch einen Zusatzrabatt für die Gesetzlichen Krankenversicherungen neutralisiert.
  • In Zukunft müssen Pharmahersteller den Nutzen neuer Arzneimittel nachweisen, bevor sie in Preisverhandlungen mit den Krankenkassen treten. Preise können dadurch nicht mehr autonom festgelegt werden.
  • Patienten erhalten wie bisher die wirksamsten Medikamente. Sie beteiligen sich nur mit der gesetzlichen Zuzahlung an den Rezeptkosten. Gesetzlich Versicherte können künftig auch ein teureres Medikament ihrer Wahl bekommen, wenn sie die höheren Kosten selbst tragen. Bisher war das nicht möglich, denn die Kasse zahlte nur die preisgünstigste, wirkungsgleiche Arznei.
Finanz-Neuordnung im Gesundheitswesen

(seit 01.01.2011 in Kraft)

  • Jedes siebte Krankenhaus und fast jede vierte Arztpraxis drohte durch das Milliardendefizit der Gesetzlichen Krankenkassen geschlossen zu werden. Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz werden die Ausgaben stabilisiert und die Einnahmen auf eine solide Basis gestellt.
  • Die hervorragende medizinische Versorgung bleibt langfristig für alle bezahlbar. Dazu leisten alle ihren Sparbeitrag. Höhere Vergütungen für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser wurden gedeckelt. Die Krankenkassen frieren Verwaltungskosten ein. Der Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde zurückgeführt auf das Niveau vor der Wirtschafts- und Finanzkrise (Die Beitragsbemessungsgrenze ist allerdings gesunken).
Pflegemindestlohn

(seit 01.08.2011 in Kraft)

  • Um qualifizierte Pflege zu gewährleisten, wurde ein gesetzlicher Mindestlohn in der Pflegebranche beschlossen.
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes:

(seit Mitte Juli 2011 in Kraft)

  • Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, die Zahl der jährlichen Krankenhausinfektionen zu verringern, an denen jährlich 400.000-600.000 Patienten erkranken
  • Die Bundesregierung will mit dem Infektionsschutzgesetz das Klinikpersonal zur stärkeren Beachtung der Krankenhaushygiene anhalten
  • Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist die Vereinheitlichung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Hygienevorschriften