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Justizministerin geht gegen Abmahn-Welle vor

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geht gen die Abmahn-Welle von Anwaltskanzleien vorSabine Leutheusser-Schnarrenberger geht gen die Abmahn-Welle von Anwaltskanzleien vor

Mit massenhaften Abmahnungen von Internetnutzern und Kleinunternehmern verdient sich manch Anwaltskanzlei derzeit eine goldene Nase.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagt diesem Geschäftsmodell jetzt den Kampf an. Mit niedrigeren Abmahnkosten und einem Anspruch auf Kostenersatz für zu Unrecht Abgemahnte will die Ministerin den Missbrauch verhindern. Besonders Kleinunternehmer, die im Internet Handel treiben, und Internetnutzer, die gegen das Urheberrecht verstoßen, geraten ins Visier der Anwälte. Eine leichte Beute für die Kanzleien, weil kaum ein User das Dickicht an Rechtsverordnungen im Internet vollständig durchblickt.

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will verhindern, dass weiter aus "Wettbewerbsverstößen im Bagatellbereich" Profit geschlagen wird. Viele Unternehmer gerieten durch "überzogene Abmahnkosten" schnell in finanzielle Bedrängnis. "Mit diesen wirtschaftsschädigenden Praktiken gerade beim Internethandel wird nun Schluss gemacht", sagte die Ministerin der "Süddeutschen Zeitung". Ein Gesetzentwurf ihres Hauses sieht vor, den finanziellen Anreiz für solche Abmahnungen künftig deutlich zu verringern.

"Die Abmahnkosten werden niedriger, weil wir im Gebührenrecht die entscheidenden Stellschrauben ändern", erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Ebenso sollen die Möglichkeiten für Anwälte, sich ein ihnen geneigtes Gericht auszusuchen, eingeschränkt werden. Missbräuchlich Abgemahnte sollen zudem einen eigenen Anspruch auf Kostenersatz erhalten.

Auch normale Internetnutzer erhalten derzeit massenweise Post von Anwälten. Ihnen werden Verstöße gegen das Urheberrecht vorgeworfen. Leutheusser-Schnarrenberger will auch dagegen vorgehen. Denn "anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind", würden den eigentlichen Abmahnzweck verfehlen: "Nämlich berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können", so die Ministerin.