Meilensteine in der Wirtschafts-, Energie- und Umweltpolitik
Umgesetzt:
Neues Förderprogramm für die Speicherung von Sonnenenergie eingerichtet
(seit 1. Mai 2013 in Kraft)
- Wer im eigenen Haus eine Photovoltaik-Anlage mit einem Batteriespeichersystem einrichtet oder eine vorhandene Solarstrom-Anlage umrüstet, erhält finanzielle Hilfe. Ab dem 1. Mai stellt die staatliche Förderbank KfW einen zinsgünstigen Kredit bereit. Darüber hinaus gewährt das Umweltministerium einen Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kosten für das Solar-Speichersystem. Förderfähig sind Anlagen, die maximal 30 Kilowatt leisten.
Energieeffizienz: Sparsam im Standby
(seit 1. Januar 2013 in Kraft)
- Im Standby-Betrieb dürfen neue Geräte nicht mehr als 0,5 bis 1 Watt pro Stunde verbrauchen. Diese Obergrenze gilt ab Januar 2013 für fast alle Haushalts- und Bürogeräte, Unterhaltungselektronik und elektronische Spiel- und Sportgeräte. Wer als Hersteller oder Importeur die neuen Vorschriften nicht erfüllt, darf sein Produkt in der EU dann nicht mehr verkaufen.
Mehr Klimaschutz: CO2 wird teurer
(seit 1. Januar 2013 in Kraft)
- Ab Januar 2013 gibt es keine nationalen CO2-Kontingente (Verschmutzungszertifikate) mehr, sondern nur noch eine Gesamtmenge für ganz Europa. Die Menge, die jährlich zur Verfügung steht, schrumpft dabei um 1,74 Prozent. Ab 2013 gibt es auch keine kostenlosen Zertifikate mehr: Alle Unternehmen, auch die Kraftwerksbetreiber, müssen die Emissionsberechtigungen ersteigern. Die Erlöse aus den Versteigerungen fließen zu mehr als 90 Prozent in den Klimaschutz und die Umsetzung des Energiekonzepts.
Erneuerbare-Energien-Umlage angepasst
(seit 1. Januar 2013)
- Die Umlage für die Förderung der Erneuerbaren Energien, die mit der Stromrechnung erhoben wird, steigt auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde. Die Erhöhung ist notwendig, weil sich der Ausbau der Erneuerbaren Energien schneller entwickelt und aus dem Jahr 2012 noch Förderkosten zu decken sind.
- Um den Kostenanstieg für die Verbraucher zu dämpfen, hat die Bundesregierung 2012 einen Mechanismus eingeführt, der die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen verringert. Außerdem verstärkt die Bundesregierung die Energieberatung für Verbraucher und hilft ihnen so, Strom zu sparen.
Spitzenausgleich nur bei mehr Energieeffizienz
(seit 1. Januar 2013 in Kraft)
- Unternehmen, die energieintensiv produzieren, können den so genannten Spitzenausgleich beantragen – eine Steuerbegünstigung bei der Strom- und Energiesteuer. Ab 2013 ist dieser Spitzenausgleich an Gegenleistungen gebunden: Die Unternehmen bekommen ihn nur noch gewährt, wenn sie Energiemanagement-Systeme einführen, um Energie zu sparen und effizienter zu nutzen.
"Offshore-Haftung"
(seit 1. Januar 2013 in Kraft)
- Windenergie von hoher See soll einen großen Teil zur Stromversorgung beitragen. Können Anlagenbetreiber ihren Strom nicht einspeisen, weil es Verzögerungen oder Störungen bei der Netzanbindung gibt, erhalten sie künftig eine Entschädigung. Die Neuregelung schafft Rechtssicherheit für Investoren, um den Netzausbau voranzubringen.
- Fachleute sprechen hier von der Offshore-Haftung. Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, können die Netzbetreiber auf die Verbraucher umlegen. Für Verbraucher betragen sie höchstens 0,25 Cent pro Kilowattstunde. Das wären bei einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden 8,75 Euro pro Jahr.
Elektro- und Brennstoffzellen-Autos von KFZ-Steuer befreit
(am 25. Oktober 2012 vom Bundestag beschlossen)
- Reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen, einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge, werden zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt rückwirkend bei Erstzulassungen seit dem 18. Mai 2011 und bis zum 31. Dezember 2015. Bisher fahren lediglich reine Elektro-PKW fünf Jahre steuerfrei.
- Für den so genannten PKW-Altbestand (Erstzulassung bis 30.06.2009) bleibt es auch 2013 bei der bisherigen Besteuerung nach Hubraumgröße und Schadstoffemissionen.
Verkehrsetat gestärkt
(seit 1. Januar 2013)
- Der Verkehrsetat wird auch 2013 gestärkt. In diesem Jahr stehen zusätzlich 750 Millionen Euro für Investitionen für Straßen und Schienen zur Verfügung.
Bus-Linien-Fernverkehr freigegeben
(seit 1. Januar 2013 in Kraft)
- Mit dem neuen Personenbeförderungsgesetz wird der Bus-Linien-Fernverkehr freigegeben: Ab Januar können Bununternehmen Ziele in ganz Deutschland anfahren - vorausgesetzt, sie liegen mindestens 50 Kilometer entfernt. Bisher war diese Verkehrsform zum Schutz der Eisenbahn weitgehend untersagt. Dabei ist der Busverkehr umweltfreundlich und preiswert und im Ausland schon lange eine gängige Reisemöglichkeit.
Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen gesenkt
(seit 1. November 2012 in Kraft)
- Die Fördersätze für neue Photovoltaik-Anlagen sinken. Bis zum 31. Januar 2013 wird die Vergütung jeweils zum Monatsersten um 2,5 Prozent gekürzt. Damit will der Bund erreichen, dass die Solarenergie schneller wettbewerbsfähig wird. Berechnungsgrundlage ist erstmals die Menge an neuen Anlagen in den vorangegangenen Monaten.
Mehr Freiheit bei den KFZ-Kennzeichen
(seit 1. November 2012 in Kraft)
- Künftig könnte es wieder mehr Nummernschilder mit Kürzeln geben, die nach Gebietsreformen verschwunden waren. Denn ab dem 1. November sind mehrere Kennzeichen für einen Verwaltungsbezirk möglich. Interessierte Länder können die Kürzel nun beim Bundesverkehrsministerium beantragen.
Höhere Zuschüsse für Energieberatung
(seit 1. Juli 2012 in Kraft)
- Für eine qualifizierte Energieberatung erhalten Bewohner eines Ein- oder Zweifamilienhauses einen Zuschuss von bis zu 400 Euro. Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten werden maximal 500 Euro ausgezahlt. Thermografische Untersuchungen werden mit bis zu 100 Euro unterstützt. Für eine Stromeinsparberatung erhalten Bewohner einen Zuschuss von 50 Euro.
Bessere Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
(Gesetzesänderung am 24. Mai 2012 im Bundestag verabschiedet)
- Bis 2020 sollen 25 Prozent der deutschen Stromerzeugung über Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gewonnen werden. KWK-Anlagen werden daher stärker gefördert. Durch diese Technik wird gleichzeitig mechanische Energie zur Stromerzeugung und Wärme zum Heizen („Fernwärme“) gewonnen. KWK-Anlagen helfen, Energie zu sparen. Durch den geringeren Brennstoffverbrauch wird weniger klimaschädliches CO2 ausgestoßen. Die KWK leistet damit einen wichtigen Beitrag zur effizienten Ressourcennutzung und zum Klimaschutz.
Kartellrecht modernisiert
(Gesetzentwurf der Bundesregierung, soll zum 01.01.2013 in Kraft treten)
- Die Bundesregierung will die Missbrauchsaufsicht über Unternehmen und die Fusionskontrolle verbessern. Wenn ein Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung gegenüber Mitbewerbern missbraucht, kann es künftig im äußersten Fall zerschlagen werden. Bei Verstößen gegen das Kartellrecht können ab 2013 auch Verbraucherverbände Unternehmen verklagen. Dies soll zu einer stärkeren Prävention beitragen.
Investitionsrahmen für Netzausbau verbessert
(seit 22. März 2012 in Kraft)
- Für den Umbau der Energieversorgung müssen die Stromnetze ausgebaut werden. Damit Unternehmen investieren, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Die geänderte „Anreizregulierungsverordnung“ sieht vor, dass Netzbetreiber ihre Investitionskosten in neue Netze unmittelbar in der Kalkulation berücksichtigen können. Damit entfällt der bisherige Zeitverzug von zwei Jahren. Die Neuregelung verbessert den Investitionsrahmen für den Netzausbau.
Novelle Abfallentsorgungsgesetz
(seit 1. Juni 2012 in Kraft)
- Mit der Reform des Kreislaufwirtschaftsgesetzes setzt die Bundesregierung eine Richtlinie der EU für eine bessere Verwertung von Abfällen um, damit eine ökologisch und ökonomisch effizientere sowie verbraucherfreundlichere Ausrichtung der Abfallwirtschaft ermöglicht wird. Damit wird ein 16 Jahre altes Regelwerk an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Außerdem werden so die Voraussetzungen für ein neues Wertstoffgesetz geschaffen, welches im Jahr 2012 kommen soll.
- Mit der geplanten Wertstofftonne könnten 600.000 Tonnen mehr recycelt werden, die ansonsten verbrannt werden müssten.
- Ein Kompromiss zwischen privaten Entsorgern und Kommunen wird geschaffen. Gleichzeitig gibt es für die kommunalen Entsorger die Sicherheit: „Wenn Kommunen ein optimales System für den Verbraucher stellen, dann kann ein Privater in dieses System nicht rein“. Der Wettbewerb in dem Bereich zielt darauf ab, das bestmögliche Ergebnis für den Verbraucher und den Umweltschutz zu erreichen.
Finanzieller Rahmen für beschleunigte Energiewende geschaffen
(seit 6. August 2011 in Kraft)
- Durch Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds".
- Die Bundesregierung hat zur Finanzierung der Energiewende ein Sondervermögen "Energie-und Klimafonds" eingerichtet. Das Geld fließt unter anderem in die CO2-Gebäudesanierung. Außerdem wird es verwendet für die Erforschung und Entwicklung Erneuerbarer Energien sowie neuer Speichertechnologien.
Energiewirtschaftsgesetz geändert, Netzausbaubeschleunigungsgesetz erlassen
(seit 6. August 2011 in Kraft)
- Zwei Gesetze zum Ausbau der Stromnetze: Dieser ist wegen des Umstiegs auf die Erneuerbaren Energien nötig, da bestehende Netze nicht auf die Mehrbelastung ausgelegt sind.
- Netzausbauplanung für Höchstspannungsleitungen wird endlich deutschlandweit koordiniert. Das vermeidet Fehlplanungen und Verzögerungen.
- Durch starke Öffentlichkeitsbeteiligung soll mehr Transparenz hergestellt und die Akzeptanz gefördert werden.
Bundesrat stimmt für Kernenergiegesetz
- Der Bundesrat votierte am 8. Juli für das "Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes", welches den Atomausstieg bis 2022 vorsieht
Atomausstieg vom Bundestag beschlossen
-
Die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität soll zeitlich gestaffelt bis Ende 2022 beendet werden
- Dies hat der Bundestag am 30. Juni beschlossen. 513 Abgeordnete stimmten für, 79 Abgeordnete gegen den Atomausstieg, acht Abgeordnete enthielten sich
Der Weg in die Energie der Zukunft
- Mit ihrem Kabinettsbeschlüssen hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für einen zügigen Ausstieg aus der Kernenergie geschaffen
- Der schnellere Ausbau der Windkraft und des Stromnetzes ist ein wichtiger Bestandteil der Beschlüsse. Spätestens Ende 2022 soll das letzte deutsche Kernkraftwerk vom Netz gehen
- 2050 soll das Zeitalter der erneuerbaren Energie erreicht werden. Die Bundesregierung sorgt mit ihrem Energiekonzept für eine zuverlässige Energieversorgung, von der auch zukünftige Generationen profitieren sollen
- Deutschland soll bei hohem Wohlstandsniveau eine der energieeffizientesten Volkswirtschaften der Welt werden. Dabei gilt es, Kosteneffizienz, Bezahlbarkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen gleichermaßen zu gewährleisten
Erfolge im maritimen Sektor
- Die Liberalen investieren im maritimen Bereich in Ausbildung, Innovation, Forschung und Entwicklung und schaffen damit Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung
- Die Bundesregierung hat seit Beginn der Legislaturperiode die Förderung von Forschung und Entwicklung im Schiffbau bis heute um rund 30 Prozent und in der mittelfristigen Finanzplanung um gut 50 Prozent erhöht. Dabei werden die Innovationshilfen, in Form von Zuschüssen, im Bereich des Schiffbaus optimiert
- Zusätzlich erhöhte die FDP die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seefahrt und Häfen durch die Anpassung beziehungsweise Absenkung der Besteuerung von Landstrom
- Mit dem Wirtschaftsfonds Deutschland wurde ein Kredit- und Bürgerschaftsprogramm geschaffen, der den deutschen Werften und Schifffahrtsunternehmen den Fortbestand ermöglicht
Energiekonzept
(seit 1. Januar 2011 in Kraft)
- Das Energiekonzept weist den Weg ins Zeitalter der Erneuerbaren Energien mit klaren Orientierungen zu Klimaschutz, Energieeffizienz und Energie Mix. Kernenergie ist eine notwendige Brückentechnologie Durch die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke erzielen die Stromkonzerne höhere Gewinne. Sie fließen zum größten Teil in den Bundeshaushalt und dienen dem Ausbau der regenerativen Energien. Der Kompromiss Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken sorgt für Planungssicherheit und bezahlbaren Strom auch in Zukunft
Über die Ordnungspolitik zur Exitstrategie
- Neue Strategie für das Bundeswirtschaftsministerium: Vom „Subventionsministerium“ zu Zukunftsinvestitionen
- Keine Subventionen an General Motors aus Deutschlandfonds
- Der Deutschlandfonds wird zum 31.12.2010 auslaufen. Damit wird die Balance von Markt und Staat wieder zurechtgerückt
Entflechtungsgesetz
(überarbeiteter Entwurf)
- Demnach darf das Bundeskartellamt künftig als "ultima ratio" anordnen, dass marktbeherrschende Unternehmen Teile ihres Vermögens veräußern oder auf andere Weise verselbstständigen müssen. Voraussetzung ist aber, dass die Marktbeherrschung eines Unternehmens "nicht nur vorübergehend" sei, sondern mindestens fünf Jahre fortbestehen werde und der betroffene Markt eine "gesamtwirtschaftliche Bedeutung" hat
Moderne Mittelstandspolitik
- Die Initiative gegen Fachkräftemangel setzt auf intelligente Zuwanderungspolitik und Mobilisierung heimischer Ressourcen.
- Die neue Strategie „Gründerland Deutschland“ fördert Selbständigkeit, Existenzgründung und Unternehmensnachfolge
- Mit der Breitbandstrategie sollen mittelständische Unternehmen und Bürger in Deutschland flächendeckend Zugang zum schnellen Internet erhalten
Gründung der Nordsee-Offshore-Initiative aller EU-Nordseeanrainerstaaten auf Betreiben des Wirtschaftsministeriums
- Die Stromnetze sollen modernisiert und umgestaltet werden, so dass die Offshore-Stromerzeugung zu einem Meilenstein auf dem Weg in das regenerative Zeitalter werden kann
Förderung Elektromobilität
- Gründung einer gemeinsamen Geschäftsstelle Elektromobilität – Ziel: 1 Million Elektroautos bis 2020 in Deutschland
- Verlängerung und Ausweitung der Rußpartikelfilter-Förderung (Alte Regelung wäre zum 31.12.2009 ausgelaufen)
Steuererhöhung für Biokraftstoffe gestoppt
- Verhinderung der von Schwarz-Rot beschlossenen Steuererhöhung für Rein-Biokraftstoffe zum 01.01.2010
- Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde zum 01.01.2010 die Sondersteuer auf Rein-Biokraftstoffe auf dem Stand des Jahres 2009 eingefroren
Förderung von Biogasanlage über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Rückwirkende Wiederaufnahme in Förderung durch EEG und damit Rücknahme der Position der schwarz-roten Vorgängerregierung
Überförderung von Photovoltaikanlagen gestoppt
(seit 1. Juli 2010 in Kraft)
- Vergütung für eingespeisten Solarstrom bei Dachanlagen um 16 Prozent, bei Freiflächen um 15 Prozent gesenkt. Anlagen auf Ackerflächenerhalten erhalten keine Förderung mehr. Bereits bestehende Anlagen sind von der Kürzung nicht betroffen. Wettbewerbshemmnis Übersubvention wurde ausgeräumt, damit sich die effizienteste Technologie durchsetzen kann
Neue Benzinsorte E-10 reduziert den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr
(seit 01. Januar 2011 in Kraft)
- Neuer Kraftstoff mit höherem Bio-Ethanol-Anteil wird aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt. E-10 reduziert zudem den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr.
- Etwa 90 Prozent aller benzinbetriebenen Pkw – und alle Neufahrzeuge – können E-10 tanken
Neues EU-Biosiegel
(seit 1. Juli 2010 in Kraft)
- Bald wird auf jedem verpacktem Bio-Produkt ein geschwungenes Blatt aus zwölf Europasternen zu sehen sein. Das neue EU-Kennzeichen ist seit dem 1. Juli 2010 für alle verpackten Bio-Produkte aus EU-Staaten Pflicht. Die einheitliche Kennzeichnung soll das Vertrauen der Verbraucher in Erzeugnisse, die als Öko- oder Bio-Produkte ausgewiesen sind, stärken und rechtfertigen.
- Neben dem neuen EU-Gemeinschaftslogo bleiben länderspezifische Kennzeichen gültig