Abbau von staatlicher Transparenz muss verhindert werden
Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz de facto abzuschaffen. "Investigativer Journalismus wird so behindert, die Aufdeckung von Skandalen erschwert", verurteilt Martin Hagen diesen Eingriff.
Seit 2006 ermöglicht das Informationsfreiheitsgesetz allen Menschen, Einblick in staatliche Dokumente zu bekommen und damit das Handeln von Behörden und der Regierung zu kontrollieren. Jetzt kommt das Gegenteil: Der Anspruch auf Dokumente für alle Menschen soll abgeschafft werden. Infos von Behörden soll nur noch bekommen, wer ein „berechtigtes Interesse“ im Einzelfall nachweisen kann. Einige der vom Koalitionsausschuss genannten Anpassungen haben eine erhebliche Tragweite, die einer Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit nahekommt.
FDP-Generalsekretär Matin Hagen reagiert entsetzt auf diesen Eingriff in die Pressefreiheit: „Unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus möchte die Bundesregierung das Recht auf Informationsfreiheit de facto abschaffen. Investigativer Journalismus wird dadurch massiv behindert, die Aufdeckung von Skandalen erschwert. Dieser gezielte Abbau von staatlicher Transparenz muss verhindert werden.“
„Der offene Zugang zu Informationen ist eine Voraussetzung für die effektive Kontrolle von staatlichem Handeln. Das Recht auf Akteneinsicht verhindert Mauschelei und hilft, Missstände aufzudecken. Wer dies beschneidet, schürt Misstrauen in staatliche Institutionen und schadet der Demokratie“, übt Hagen heftige Kritik.
Hintergrund
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt seit 2006 und gewährt Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten. Es wird insbesondere von Journalistinnen und Journalisten sowie Nichtregierungsorganisationen regelmäßig genutzt. Nun plant die Bundesregierung eine „Anpassung“ des Informationsfreiheitsgesetzes. Die Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörden sollen in den Antworten der Behörden nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) künftig geschwärzt werden.
Auskunftsrechte sollen künftig auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse an einer Auskunft fokussiert werden. Vereine oder Organisationen werden ausgenommen. Man wolle zudem prüfen, ob zukünftig nur Deutsche und EU-Bürger, die in Deutschland leben, Anfragen stellen dürfen.
Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) warf der Regierung vor, sie wolle „eine Blackbox schaffen, der Öffentlichkeit Informationen vorenthalten und journalistisches Arbeiten erschweren“. Sie forderte eine Stärkung des IFG sowie ein gesetzlich verankertes Auskunftsrecht für Journalistinnen und Journalisten.