Beschluss des Bundesvorstandes: KRITIS schützen – Deutschland resilient gegen hybride Bedrohungen machen

Deutschland ist Ziel hybrider Kriegsführung. Der Fund einer mit einer Sprengvorrichtung versehenen Drohne am Flughafen Leipzig/Halle im August 2026 und die Heraufstufung der Gefährdungslage durch das Bundesinnenministerium markieren eine neue Qualität. Der Gesetzgeber hat mit dem KRITIS-Dachgesetz und dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes im März 2026 erste Rahmen geschaffen. Beide bleiben in der Anwendung lückenhaft, weil Zuständigkeiten unklar, Reaktionsketten unverbindlich und Befugnisse und Fähigkeiten voneinander getrennt sind. Zudem darf Deutschland sich nicht auf die passive Abwehr einzelner Angriffe beschränken. Erforderlich ist eine Strategie, die auch gegnerische Strukturen und Handlungsmöglichkeiten frühzeitig identifiziert, gezielt beeinträchtigt und die staatliche Initiative wiederherstellt.

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