Beschluss des Bundesvorstandes: Termin außerordentlicher digitaler Bundesparteitag 2026
Ein außerordentlicher, eintägiger, digitaler Bundesparteitag soll als Themenparteitag gem. § 11 Abs. 6 Satz 1 BGO einberufen werden, um den Parteireformantrag sowie die dazugehörigen Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes zu beraten. Die Bundesgeschäftsstelle empfiehlt den 8. November 2026 als Termin für den außerordentlichen digitalen Bundesparteitag festzulegen.