Beschluss des Bundesvorstandes: Termin außerordentlicher digitaler Bundesparteitag 2026

Ein außerordentlicher, eintägiger, digitaler Bundesparteitag soll als Themenparteitag gem. § 11 Abs. 6 Satz 1 BGO einberufen werden, um den Parteireformantrag sowie die dazugehörigen Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes zu beraten. Die Bundesgeschäftsstelle empfiehlt den 8. November 2026 als Termin für den außerordentlichen digitalen Bundesparteitag festzulegen.

Download PDF

Zur Übersicht Beschlüsse