Beschluss des Bundesvorstandes: Verantwortung der Suchmaschinenbetreiber für den Schutz der Privatsphäre

Die FDP begrüßt die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 13. Mai 2014, in der dem Bürger ein Rechtsanspruch gegen den Betreiber einer Suchmaschine auf Löschen von Links zu Publikationen zugestanden wird, die, mittels einer Namensrecherche gefunden, ihn in seinem Recht auf Schutz der Privatsphäre und auf Datenschutz verletzen. Im digitalen Zeitalter soll der Nutzer seine Rechte besser durchsetzen können.

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