Nie gab es mehr zu tun.
Kulturgutschutzgesetz überarbeiten – Eigentumsrechte stärken
Dazu aus dem Wahlprogramm 2021:
Wir Freie Demokraten wollen eine Rücknahme jener Teile des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG), die nicht illegal verbrachtes Kulturgut betreffen. Für den Ankauf wichtiger Kunstwerke durch die öffentliche Hand ist ein Ankaufsfonds einzurichten. Illegaler Handel mit Kulturgut muss wirksam bekämpft werden. Hierzu sind Zoll und Polizei in die Lage zu versetzen. Wir lehnen jeden unnötigen staatlichen Eingriff in das Eigentumsrecht ab. Die Regelungen zum „Abwanderungsschutz von nationalem Kulturgut” greifen massiv in die Eigentumsrechte privater Sammlerinnen und Sammler sowie in die unternehmerische Freiheit von Kunst- und Auktionshäusern ein. Nur so können eine freie Fluktuation von Kunstwerken und ein freier kultureller Austausch ermöglicht werden. Die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgut krankt nicht an rechtlichen Regelungen, sondern an mangelnden Kapazitäten bei den zuständigen Behörden.