Nie gab es mehr zu tun.
Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in Unternehmen fördern
Dazu aus dem Wahlprogramm 2021:
Wir Freie Demokraten setzen auf gelebte Eigenverantwortung von Unternehmen und Konsumenten zum besseren Schutz der Menschenrechte. Denn gerade Letztere haben insbesondere durch ihre Nachfragemacht großen Einfluss die Produktionsbedingungen. Gleichzeitig wollen wir daran mitwirken, dass Unternehmen durch die Beachtung von Menschenrechten mehr Wettbewerbsvorteile als -nachteile haben. Daher treten wir für eine einheitliche europäische Regelung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in der Lieferkette ein. Wir sind überzeugt, dass nur gemeinsame europäische Standards dem Binnenmarkt gerecht werden und zu einer positiven und nachhaltigen Wertschöpfungskette beitragen.
Viele deutsche und europäische Unternehmen leisten bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Verbesserung der Lebensbedingungen sowie der menschenrechtlichen und sozialen Lage in Entwicklungsländern. Sie haben allerdings weder die Marktmacht noch das Personal, um die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten weltweit zu garantieren. Damit das Engagement nicht gefährdet wird, sollte die Haftung in der Lieferkette nur auf den Bereich der direkten Kontrolle bezogen werden, ohne neue zivilrechtliche Haftungsansprüche zu begründen. Wir schlagen einen risiko-, größen- und sektorspezifischen Ansatz vor.
Die Schaffung weiterer Dokumentationspflichten oder unnötiger bürokratischer Hürden lehnen wir ab. Menschenrechtsbezogene Risiken von Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen werden reduziert. Die Beachtung von sozialen und ökologischen Kriterien fördert zudem Investitionen von verantwortungsbewussten Unternehmerinnen und Unternehmern. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollten bei ihrem Engagement in Entwicklungsländern unterstützt werden.