Nie gab es mehr zu tun.
Selbstbestimmungsrecht von Frauen durch die Abschaffung des § 219a StGB stärken
Dazu aus dem Wahlprogramm 2021:
Wir Freie Demokraten werden das Selbstbestimmungsrecht von Frauen durch die Abschaffung des § 219a StGB stärken. Es ist abwegig, dass sachliche Informationen auf der Homepage einer Ärztin oder eines Arztes über einen legalen ärztlichen Eingriff strafbares Unrecht sein sollen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach der Maßgabe des Paragrafen 218 StGB legal. Die sachliche Information darüber kann daher kein strafbares Unrecht sein. Frauen sind vielmehr in einer schwierigen Lage auf genau diese Informationen angewiesen, um schnell Zugang zu einer seriösen Beratung gerade durch Ärztinnen und Ärzte zu erhalten, die den Eingriff selbst anbieten. Es ist wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte verlässliche Regeln haben, wie sie informieren dürfen und Frauen ein flächendeckendes und objektives Beratungsnetzwerk zur Verfügung steht. Eine Konfliktberatung soll auch online durchgeführt werden können.