Rückkehr zur Schuldenbremse: Solide Haushaltspolitik in herausfordernden Zeiten

Entlastung: Geldscheine im Portemonnaie

Dafür stehen wir Freie Demokraten:

Für finanzpolitische Stabilität, auch und gerade in Zeiten großer Herausforderungen. Die wirtschaftliche Entwicklung ist infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine weiterhin beeinträchtigt. Die Inflation befindet sich auf Rekord-Niveau. Diese Entwicklungen haben enorme Auswirkungen auf den Alltag der Menschen – aber auch auf den Bundeshaushalt. So ist die Zeit des billigen Geldes vorbei. Die Zinsbelastung des Bundeshaushalts ist enorm angestiegen. Mit dem Bundeshaushalt für 2023 haben wir deshalb den finanzpolitischen Ausnahmezustand der letzten Jahre beendet. Das ist ein zentraler Beitrag zu soliden und generationengerechten Staatsfinanzen.

  • Schuldenbremse auch 2024 einhalten
  • Wachstum durch Investitionen stärken
  • Gezielte Entlastungen

Weshalb ist die Rückkehr zur finanzpolitischen Stabilität so zentral?

Die Rückkehr zur Schuldenbremse ist notwendig und geboten, damit unser Staat auch in Zukunft handlungsfähig bleibt. Gleichzeitig halten wir damit die Vorgaben des Grundgesetzes ein. Die hohe Inflation darf nicht weiter durch höhere Ausgaben des Staates befeuert werden. Denn allein die gestiegenen Zinskosten für den Bundeshaushalt sind eine echte Herausforderung.

In diesem Jahr werden Zinsausgaben in Höhe von rund 40 Milliarden Euro aufgewendet. Im Jahr 2021waren es nur 4 Milliarden Euro. Deshalb haben wir die Ausgaben des Bundes im Jahr 2023 um rund 19,5 Milliarden Euro gegenüber dem Jahr 2022 gesenkt. Damit reduzieren wir die Neuverschuldung von geplant fast 140 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 45,6 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Christian Lindner
Die Einhaltung der Schuldenbremse ist ein Gebot der ökonomischen Klugheit und ein Garant der Generationengerechtigkeit.
– Christian Lindner, FDP-Bundesvorsitzender und Bundesminister der Finanzen

Werden wir aufgrund der Schuldenbremse weniger investieren?

Nein. Wir sparen nicht an Zukunftsausgaben und bauen Investitionen aus. Wir wollen die 2020er Jahre zu einem Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen machen. Deshalb sieht der Finanzplan vor, bis 2026 über 200 Milliarden Euro für Investitionen bereitzustellen. Das sind jährlich 10 Milliarden Euro mehr als vor der Corona-Pandemie. Die Investitionen sollen der Modernisierung unseres Landes dienen und so die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum Deutschlands stärken. Wir wollen vor allem in Klimaschutz, Verkehr, Digitalisierung, Innovation sowie Bildung und Forschung investieren.

Ein wichtiger Baustein ist dabei das Sondervermögen Energie- und Klimafonds (EKF). Mithilfe des Fonds stellen wir über 200 Milliarden Euro für den Klimaschutz, die Dekarbonisierung unserer Industrie, den Aufbau der Ladeinfrastruktur und der Wasserstoffwirtschaft bereit. Die Verkehrsinvestitionen sind größter Ausgabenblock bei den Investitionen im Bundeshaushalt. Wir brauchen eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur, ein modernes Schienennetz und eine intelligente Mobilität. Gleichzeitig stellen wir auch Mittel für die digitale Infrastruktur zur Verfügung und fördern Künstliche Intelligenz, Quantentechnologie, 5G/6G und den Digitalpakt Schule. Denn Investitionen in die Zukunft zahlen sich aus. Deshalb finanzieren wir auch die Leistungsverbesserungen beim BAföG, fördern mit dem Startchancenprogramm gezielt sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler und stärken die Forschung.

Wie entlasten wir die Menschen?

Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sind die Preise für Energie und Lebensmittel gestiegen. Wir lassen die Menschen mit den hohen Preisen nicht allein. Die Abschaffung der EEG-Umlage sowie die Gas- und Strompreisbremse dämpfen die Energiepreise. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz haben wir 48 Millionen Menschen spürbar entlastet. Durch den Ausgleich der kalten Progression stellen wir sicher, dass Lohnsteigerungen tatsächlich bei den Erwerbstätigen ankommen. In diesem Zuge ist zum Beispiel auch der Grundfreibetrag um 561 Euro auf 10.908 Euro gestiegen. Das Kindergeld und den Kinderfreibetrag haben wir ab bzw. rückwirkend zum 1. Januar 2023 erhöht. Auch der Spitzensteuersatz greift nun deutlich später.

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