Stasi 2.0? Kubicki spricht von Tabubruch
Mit der Nachrichtendienstreform will die Regierung dem Verfassungsschutz erstmals polizeiliche Befugnisse geben. FDP-Chef Wolfgang Kubicki sieht darin einen historischen Tabubruch. Die Lehre aus Gestapo und Stasi wankt.
Stehen Bürgerinnen und Bürger künftig im Fadenkreuz einer Geheimpolizei? Ein Verfassungsschutz, der Wohnungen betritt, Computer ausspäht und verschlüsselte Nachrichten mitliest, ohne dass Betroffene oder Justiz davon erfahren? Vertrauliche Gespräche in Therapieräumen und Redaktionen, die nicht mehr sicher sind?
Während die öffentliche Debatte von den Kürzungen bei den sozialen Sicherungssystemen bestimmt wird, berät der Bundestag über die Novellierung des Nachrichtendienstrechts. Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll der Verfassungsschutz erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik polizeiliche Befugnisse erhalten. Statt nur Informationen zu sammeln und auszuwerten, dürfte er künftig selbst eingreifen.
Dobrindt rüttelt an den Bürgerrechten
Für FDP-Chef Wolfgang Kubicki überschreitet die Bundesregierung damit eine rote Linie: „Was Dobrindt vorhat, ist ein historischer Tabubruch. Alles, was man sich bei der Union an Eingriffsbefugnissen ohne allzu lästige rechtliche Hürden schon immer gewünscht hat, soll jetzt der Verfassungsschutz bekommen.“ Kubicki bezweifelt, dass ein solches Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat.
Wer kontrolliert den Verfassungsschutz?
Er erinnert an den Grund für die Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei: „Die strikte Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei hat sehr gute und auch historische Gründe.“ Die Lehre aus Gestapo und Stasi lautet: Nachrichtendienste sammeln und bewerten Informationen, um Gefahren für die innere und äußere Sicherheit einzuschätzen. Die Polizei ermittelt und greift unter Kontrolle der Justiz ein. Wenn der Verfassungsschutz künftig selbst Wohnungen betreten und private Geräte manipulieren darf, ohne derselben rechtsstaatlichen Kontrolle zu unterliegen, gerät diese Trennung ins Wanken.
Kubicki betont: „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei. Ich will volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet.“
16-Jährige als Spitzel für den Staat?
Hinzu kommt: Laut der geplanten Reform soll der Verfassungsschutz künftig auch 16- und 17-Jährige als V-Leute anwerben dürfen. „Ja, Sie haben richtig gelesen: Der Staat, der Minderjährige für zu unmündig hält, Social Media zu benutzen, will 16- und 17-Jährige zu bezahlten Spitzeln machen können.“
„Ob die neuen V-Leute dem Verfassungsschutz künftig einen Elternbrief vorlegen müssen, der ihre geheimdienstliche Tätigkeit genehmigt?“ Kubicki stellt diese spöttische Frage, um die Absurdität des Vorhabens deutlich zu machen. Doch seine Kritik ist ernst: „Hier werden moralische und ethische Grenzen überschritten, auch weil eine Tätigkeit für den Verfassungsschutz die Informanten in erhebliche Gefahr bringen kann.“