Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands

Unterstützen Sie die Forderung der Einführung eines Verbandsklagerechtes für Dachverbände nationaler Minderheiten oder Volksgruppen?

Nach unserer Auffassung sollten in allen Rechtsgebieten die Betroffenen primär in die Lage versetzt werden, selbst ihre Ansprüche geltend zu machen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht bereits vor, dass Klagende in gerichtlichen Verhandlungen die Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände als Beistand in Anspruch nehmen können (vgl. § 23 AGG).

Unterstützen Sie die Initiative der Länder Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen, den Schutz der vier nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands in das Grundgesetz aufzunehmen?

Der Schutz der nationalen Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland - der dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe, des sorbischen/wendischen Volkes sowie den deutschen Sinti und Roma - ist für uns Freie Demokraten als einer Partei der Bürger- und Menschenrechte von großer Bedeutung. Bereits heute bietet Artikel 3 des Grundgesetzes den nationalen Minderheiten und Volksgruppen Schutz bspw. vor Diskriminierung, auch wenn diese als Minderheiten nicht explizit Erwähnung finden.  

Wo verorten Sie die vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands innerhalb des Heimatbegriffes und was beabsichtigen Sie zu tun, um ihren gesellschaftlichen Mehrwert auf Dauer zu sichern?

Wir Freie Demokraten sind überzeugt, dass die vielfältige Kultur der nationalen Minderheiten und Volksgruppen unsere Gesellschaft bereichert. Deshalb sprechen wir uns unter anderem für eine aktive Sprachförderung, die umfassende Anwendung der öffentlichen Zweisprachigkeit in den entsprechenden Siedlungsgebieten und die Berücksichtigung der Gruppen bei digitalen Medienangeboten aus.  Zudem wollen wir im deutschen Namensrecht sprachkulturelle Merkmale wie weibliche sorbische Familiennamen ermöglichen. Das finanzielle Engagement des Bundes beispielsweise für die Stiftung für das sorbische Volk zur Bewahrung und Entwicklung sowie Förderung und Verbreitung von Sprache, Kultur und Traditionen wollen wir fortsetzen.

Sind Sie im Falle des Einzuges der Partei einer nationalen Minderheit in den Deutschen Bundestag bereit, mit dieser im Bereich der Minderheitenpolitik und anderen gesellschaftlichen Aufgabenfeldern auf Bundesebene zusammenzuarbeiten?

Als Freie Demokraten stehen wir einer parlamentarischer Zusammenarbeit mit allen demokratischen Parteien grundsätzlich offen gegenüber, soweit es inhaltliche Schnittmengen in der jeweiligen Frage gibt. Über eine Zusammenarbeit entscheiden die Abgeordneten in der Bundestagsfraktion im konkreten Einzelfall. 

Unterstützen Sie die Verabschiedung eines bundesweiten Strategischen Rahmens für die Bekämpfung von Antiziganismus und die gleichberechtigte Teilhabe von Sinti und Roma?

Als Freie Demokraten wenden wir uns energisch gegen Antiziganismus und streiten für den Schutz von Minderheiten. Auch die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat in ihrer Kleinen Anfrage vom 9.11.2020 (BT-Drs. 19/24166) deutlich gemacht, die Entwicklung eines bundesweiten Rahmens für die Bekämpfung von Antiziganismus als nationale Reaktion auf den Strategischen Rahmen der Europäischen Kommission zur "Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma in der EU" als einen geeigneten Baustein bei der Bekämpfung von Antiziganismus in Deutschland zu betrachten und hat insoweit auch eine konkrete Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus von der Bundesregierung gefordert. 

 

Unterstützen Sie eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wie folgt: -Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von zwei auf sechs Monate -Streichung der wohnungsrechtlichen Ausnahmetatbestände -Erweiterung des AGG auf den öffentlichen Sektor -Stärkung der ADS

Wir setzen uns für einen effektiven Schutz vor Diskriminierung ein, wozu auch gehört, die bestehenden Normen des Antidiskriminierungsrechts stets auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen. Nur so ist gewährleistet, dass Schutzlücken frühzeitig erkannt und schnell geschlossen werden sowie Betroffenen ein effektiver Zugang zum Recht ermöglicht wird.

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat mit ihrer Kleinen Anfrage vom 16.03.2021 (BT-Drs. 19/27597) erhebliches Verbesserungspotential bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ausgemacht und bei der Kommentierung der Antwort auf die kleine Anfrage kritisiert, dass die personelle Ausstattung der ADS durch die Bundesregierung während der Corona-Pandemie zu einer Einschränkung des Beratungsangebots geführt hat. Hier bestehen mit der Einführung digitaler Beratungstechnologien bspw. zur Terminvereinbarung oder mit der Durchführung der Beratung mittels Videotelefonie, mit Kontaktformularen, Chats etc. viele Möglichkeiten, die Beratung sowohl niedrigschwelliger als auch effizienter zu gestalten und damit Zugangsschranken und räumliche Distanz zu den Betroffenen auszugleichen. 

 

 

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