BUND für das Bündnis Bodenwende
Wie wollen Sie das Bundesrecht (z.B. BBauG, BNatSchG) für ein integriertes regionales Bodenmanagement verbessern, damit ziel- und bedarfsgerecht Flächen für Naturschutz, Klimaschutz und -anpassung, Land- und Forstwirtschaft sowie Siedlung- und Verkehr gesichert bzw. bereitgestellt werden können?
Wir Freie Demokraten wollen nachteilige Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen minimieren und soziale sowie wirtschaftliche Bedürfnisse an den Raum mit den ökologischen Funktionen in Einklang bringen. Hierfür bedarf es einer geordneten räumlichen und städtebaulichen Entwicklung, deren Grundlage durch eine adäquate Weiterentwicklung der bundesrechtlichen Grundlagen sichergestellt werden soll. Dabei setzen wir Freie Demokraten vor allem auf Maßnahmen, die die Innenentwicklung von Kommunen erleichtern sollen. Dafür sprechen wir uns unter anderem für die Erstellung von Potentialflächenkatastern aus, damit Innenentwicklungspotentiale bekannt und in ein integriertes regionales Bodenmanagement einbezogen werden können. Dadurch sichern wir aktiv Flächen für Naturschutz, Klimaschutz und -anpassung sowie für die Land- und Forstwirtschaft.
Inwiefern setzen Sie sich dafür ein, dass der Bund dies durch Überlassung bundeseigener Grundstücke, finanzielle Förderung und/oder Krediterleichterungen für die Bodenbevorratung unterstützt?
Wir Freie Demokraten wollen durch eine stärkere Zusammenarbeit der Länder mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den Kommunen die Aktivierung von Bauland erleichtern. Dabei setzen wir nicht nur auf eine zügige Mobilisierung entbehrlicher Bundesgrundstücke, sondern auch auf die vergünstigte Abgabe der Flächen, um so die Knappheit an günstigen Bauland zu mindern.
Durch welche bindenden Standards lassen sich ihrer Meinung nach Freiraumsicherung und ökologische Aufwertung der Freiflächen gewährleisten und wie lässt sich dies durch ein eigenständiges Förderprogramm für Kommunen und Private ausgestalten?
Wir Freie Demokraten befürworten die in vielen Kommunen eingeführten Kennzahlen zum Umfang und Pflegezustand öffentlicher Grün- und Freiflächen. Dadurch haben Kommunen einen transparenten und vergleichbaren Überblick über die qualitative und quantitative Entwicklung dieser Flächen und können frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Freiraumsicherung und ökologische Aufwertung einleiten. Damit die Kommunen in der Lage sind, diese Aufgaben sachgerecht zu erfüllen, ist eine Reform der Gemeindefinanzierung sinnvoll – anstelle eines zusätzlichen, bürokratischen Förderprogramms.
Welche verbindlichen bundesrechtlichen Vorgaben sind aus Ihrer Sicht erforderlich, um das „30 ha-Ziel“ zum Flächensparen bis 2030 und das Netto-Null-Ziel bis 2050 umzusetzen?
Wir Freie Demokraten lehnen regulatorische Einschränkungen des Flächenverbrauchs auf Bundesebene ab, da sie gegen das so genannte Wesentlichkeitsprinzip verstoßen würden. Zudem würde die dafür notwendige Flächenkontingentierung einen Eingriff in die kommunale Planungshoheit darstellen.