Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Wie stehen Sie zum § 219a StGB? Was werden Sie tun, um Ärzt*innen die Möglichkeit zu geben, Informationen über Schwangerschaftsabbrüche für ihre Patient*innen auch online bereitzustellen? Was werden Sie tun, um Ärzt*innen vor Klagen wegen § 219a StGB zu schützen?

Wir Freie Demokraten fordern, Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) ersatzlos zu streichen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach der Maßgabe der Paragrafen 218 ff. StGB straffrei. Die sachliche Information darüber kann daher kein strafbares Unrecht sein. Frauen sind vielmehr in einer schwierigen Lage auf genau diese Informationen angewiesen, um schnell Zugang zu einer seriösen Beratung gerade durch Ärztinnen und Ärzte zu erhalten, die den Eingriff selbst anbieten. Es ist wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte verlässliche Regeln haben, wie sie informieren dürfen und Frauen ein flächendeckendes und objektives Beratungsnetzwerk zur Verfügung steht. Eine Konfliktberatung soll auch online durchgeführt werden können.

Was werden Sie tun, damit die Versorgung mit Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, bundesweit gewährleistet ist und diese Eingriffe in mehr Kliniken (in freier Trägerschaft) möglich werden? Was dürfte die maximal zumutbare Entfernung zwischen Wohnort und einer solchen Klinik sein?

Wir Freie Demokraten setzen uns für einen umfänglichen und sicheren Zugang ein. Es ist aus unserer Sicht wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte verlässliche Regeln haben, wie sie informieren dürfen, und dass Frauen ein flächendeckendes und objektives Beratungsnetzwerk zur Verfügung steht. Dafür fordern wir die Streichung des Paragraphen 219a Strafgesetzbuch. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in der medizinischen Ausbildung eine entsprechende Rolle spielt. Dadurch wird eine gute medizinische Versorgung gewährleistet.

Was werden Sie tun, damit sich die medizinische Versorgung hinsichtlich des Ablaufs und der Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland an internationale medizinische Standards annähert? (Weiterbildungsordnung für Fachärzt*innen, Entwicklung einer Leitlinie Schwangerschaftsabbruch usw.)

Es muss sichergestellt sein, dass die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in der medizinischen Ausbildung eine ausreichende Rolle spielt; hier sehen wir Verbesserungsmöglichkeiten.

Was werden Sie tun, damit es bundesweit ausreichend Beratungsstellen gibt, die auch den für einen Abbruch notwendigen Beratungsschein ausstellen? (Vgl.: in Baden-Württemberg bspw. stellen nur 60 Prozent der Beratungsstellen einen Beratungsschein aus.)

Keine Frau, die sich in einer schwierigen Lage und Ausnahmesituation die Frage stellt, ob sie ein Kind austragen möchte oder nicht, wird sich diese Entscheidung leichtmachen. Umso wichtiger ist es, dass Ärztinnen und Ärzte verlässliche Regeln haben, wie sie informieren dürfen und Frauen ein flächendeckendes und objektives Beratungsnetzwerk zur Verfügung steht. Wir wollen hier den Zugang zu Beratungsstellen erleichtern, die sich nicht in ihrer unmittelbaren Umgebung befinden, indem wir die Beratung auch zukünftig online erlauben wollen. 

Was werden Sie gegen Gehsteigbelästigung und der s.g. “Mahnwachen” von Abtreibungsgegner*innen vor Beratungsstellen und Praxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, unternehmen?

Wir Freie Demokraten fordern seit langem die ersatzlose Streichung des § 219a StGB. Die Versuche der Großen Koalition, die Vorschrift anzupassen und dadurch zu entschärfen, sind fehlgeschlagen. Frauen werden sachliche Informationen weiterhin verwehrt. Hinzu kommt, dass viele Ärztinnen und Ärzte aus Angst vor öffentlicher Anfeindung von teils militanten Abtreibungsgegnern nicht öffentlich gelistet werden möchten. Dies ist nachvollziehbar, verschärft aber die Situation für Frauen, die unter emotionalem Druck nach seriöser Beratung suchen. Ein schneller, einfacher und ungehinderter Zugang zu seriöser Beratung und Information muss daher sichergestellt werden. Schutzzonen vor bestimmten Einrichtungen oder Auflagen etwa für sog. Mahnwachen können geeignete Mittel sein und sollten im Einzelfall in Erwägung gezogen werden. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kam in einer Reihe von Entscheidungen zu dem Ergebnis, dass Abtreibungsgegner die Grenzen ihrer Meinungsfreiheit überschritten haben. 

Wie stehen Sie dazu, dass ungewollt Schwangere gezwungen sind, an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilzunehmen, um einen legalen Abbruch in Deutschland zu erhalten, auch wenn ihre Entscheidung feststeht und sie keine Beratung wünschen?

Die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen wird von der Rechtsordnung unter den Bedingungen der §§ 218a ff. StGB toleriert. Hierzu gehört auch die Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz. Dieser Kompromiss ist das Ergebnis einer langen gesellschaftlichen Diskussion und sollte aus Sicht der Freien Demokraten in seiner Grundkonstruktion auch nicht angetastet werden. Ein Verzicht auf eine verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung dürfte auch mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil im Jahr 1993 aufgestellt hat, nur schwer in Einklang zu bringen sein, denn das Gericht hat darin einen integralen Bestandteil des Schutzkonzeptes zum Schutze des Embryos gesehen. 

Würden Sie sich für eine einkommensunabhängige Kostenübernahme von Verhütungsmitteln und Schwangerschaftsbbrüchen nach Beratungsregelung einsetzen? Wenn ja, wie?

Wir Freie Demokraten setzen uns für einen qualitäts-, effizienz- und innovationssteigernden Wettbewerb unter den Kassen ein. Diese sollen ihren Versicherten freiwillig zusätzliche Leistungen anbieten können, wie beispielsweise die Kostenübernahme für Verhütungsmethoden über das 22. Lebensjahr hinaus.

Wie stehen Sie zur grundsätzlichen Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen? Was werden Sie tun, damit ungewollt Schwangere das Recht auf einen legalen und sicheren Abbruch erhalten und Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden?

Die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen wird von der Rechtsordnung unter den Bedingungen der §§ 218a ff. StGB toleriert. Dieser Kompromiss ist das Ergebnis einer langen gesellschaftlichen Diskussion und sollte aus Sicht der Freien Demokraten in seiner Grundkonstruktion auch nicht angetastet werden.

Wenn für die betroffene Frau feststeht, dass sie das Kind nicht bekommen möchte, muss es ihr innerhalb der gesetzlichen Frist auch möglich sein, diese Entscheidung umzusetzen. Hierzu ist es wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte verlässliche Regeln haben, wie sie informieren dürfen und Frauen ein flächendeckendes und objektives Beratungsnetzwerk sowie Einrichtungen, die einen Abbruch vornehmen, zur Verfügung stehen.

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