Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V.

Wie können Anwendbarkeit und Wirksamkeit des kommunalen Vorkaufsrechts verbessert werden und auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien könnten die Preise für kommunale Vorkäufe effektiv limitiert werden?

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, zukünftig schneller, ausreichend neues Bauland auszuweisen. Hierfür wollen wir die Schaffung von zusätzlichem Bauland forcieren und die Erteilung von Baugenehmigungen beschleunigen.   

Welche bestehenden und ggf. neuen planungs- oder steuerrechtlichen Instrumente halten Sie für geeignet, um die Innenentwicklung zu fördern und eine (spekulative) Hortung von Bauland zu verhindern?

Wir Freie Demokraten wollen ein Baulücken- und Potentialflächenkataster einführen. Auf dessen Grundlage können die Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten konkrete Zeit- und Maßnahmenpläne zur Bebauung dieser Flächen entwickeln. Hindernisse bei der Wiederverwertung von Brachflächen sind konsequent zu beseitigen. Der Bund muss die Länder im Rahmen der Bauministerkonferenz außerdem zu einer Entbürokratisierung des Dachausbaus und der Dachaufstockung, etwa bei der Stellplatz- und Aufzugspflicht, anhalten und mittels der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein entsprechendes Förderprogramm auflegen.

Wäre die erfolgreich in Planspielen mit Kommunen erprobte „Innenentwicklungsmaßnahme“ aus Ihrer Sicht ein geeignetes Instrument, um verstreute Baulücken und un- bzw. untergenutzte Grundstücke zusammenhängend in einer Stadt zu mobilisieren?

Wir Freie Demokraten begrüßen die grundlegende Idee der Innenentwicklungsmaßnahmen und die damit einhergehenden Potentiale einer zügigen Aktivierung von Bauflächen innerhalb bebauter Ortsteile. Gerade die damit einhergehende strategische Erhebung der Potentialflächen und die vorgesehene Information der Grundstückseigentümer über diese Verdichtungspotentiale entsprechen unserem Ansatz der Baulücken- und Potentialflächenkataster für angespannte Wohnungsmärkte. Jedoch sehen wir die weitergehenden Eingriffsmöglichkeiten in die Eigentumsrechte kritisch und lehnen deshalb Baugebote und Enteignungen entschieden ab. 

Welche weiteren Möglichkeiten bestehen für die Mobilisierung von Bauland und für die zügige Umsetzung von genehmigten Wohnungsbauvorhaben, insbesondere für den bezahlbaren Wohnungsbau?

Die Knappheit an Bauland hat in zahlreichen Regionen die Lage auf den Wohnungsmärkten verschärft. Lange Planungs- und Genehmigungsverfahren erschweren es den Kommunen, mit einer aktiven Bodenpolitik diesen Nachfrageüberhang zu beseitigen. Wir Freie Demokraten wollen deshalb die Ausweisung von Bauland erleichtern und durch eine stärkere Zusammenarbeit der Länder mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zusätzliche Bauflächen aktivieren. Dabei setzen wir auf die Vergabe der Flächen nach Konzeptqualität, sodass der Preis nur ein Kriterium bei der Vergabe der Flächen ist.

Welche bestehenden oder neuen Instrumente der Bodenpolitik und des Planungsrechts könnten aus Ihrer Sicht dazu beitragen, den Bestand an belegungsgebundenen Wohnungen dauerhaft zu sichern und zu vergrößern?

Steigende Wohnkosten sind eine der sozialen Fragen unserer Zeit. In unserer Offensive für bezahlbaren Wohnraum setzen wir uns deshalb dafür ein, dass endlich mehr, schneller und günstiger gebaut werden kann.

Wir Freie Demokraten wollen Bauen günstiger machen. Durch die Vielzahl von Vorschriften entstehen massive Kosten. Daher wollen wir einen Baukosten-TÜV einführen, der neue Regelungen auf ihre Kosten für Bauen und Wohnen ermittelt. Unser Ziel ist es, kostenverursachende Normen zu vermeiden und den Entscheiderinnen und Entscheidern eine transparente Grundlage für ihr Handeln zur Verfügung zu stellen. Insbesondere EU-Richtlinien dürfen nicht über das erforderliche Maß hinaus umgesetzt werden. Die Empfehlungen der Baukostensenkungskommission erfordern eine konsequente Umsetzung. Ebenso wollen wir auch bestehende kostensteigernde Regelungen kritisch überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Ein zweiter großer Kostenfaktor ist das teure und knappe Bauland. Wir Freie Demokraten wollen daher ein Baulücken- und Potentialflächenkataster einführen. Auf dessen Grundlage können die Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten konkrete Zeit- und Maßnahmenpläne zur Bebauung dieser Flächen entwickeln. Hindernisse bei der Wiederverwertung von Brachflächen sind konsequent zu beseitigen. Der Bund muss die Länder im Rahmen der Bauministerkonferenz außerdem zu einer Entbürokratisierung des Dachausbaus und der Dachaufstockung, etwa bei der Stellplatz- und Aufzugspflicht, anhalten und mittels der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein entsprechendes Förderprogramm auflegen. Alle Grundstücke und Liegenschaften des Bundes, die nicht für Staatszwecke benötigt werden, müssen schnellstmöglich identifiziert, bereitgestellt und bevorzugt über beschleunigte Konzeptvergaben veräußert werden.

Wir wollen zudem für Menschen mit niedrigem Einkommen einen echten Zugang zu günstigem Wohnraum schaffen. Dazu muss sich die soziale Wohnraumversorgung an der potentiellen Mieterin beziehungsweise am potentiellen Mieter und nicht nur am Bau von neuen Sozialwohnungen orientieren. Wir wollen zahlungsschwachen Wohnungssuchenden den Zugang zum freien Wohnungsmarkt mithilfe des Wohngeldes erleichtern. Erst wenn dort die Wohnungssuche erfolglos bleibt, soll die Berechtigung auf Bezug einer Sozialwohnung erteilt werden.

Was sind die Vor- bzw. Nachteile der befristeten Belegungs- und Mietpreisbindung von geförderten Wohnungen und sollte diese Bindung ggf. erhalten, erweitert oder aufgegeben werden?

Wir Freie Demokraten wollen für Menschen mit niedrigem Einkommen einen echten Zugang zu günstigem Wohnraum schaffen. Dazu muss sich die soziale Wohnraumversorgung an der potentiellen Mieterin beziehungsweise am potentiellen Mieter und nicht nur am Bau von neuen Sozialwohnungen orientieren. Wir wollen zahlungsschwachen Wohnungssuchenden den Zugang zum freien Wohnungsmarkt mithilfe des Wohngeldes erleichtern. Erst wenn dort die Wohnungssuche erfolglos bleibt, soll die Berechtigung auf Bezug einer Sozialwohnung erteilt werden.

Inwieweit würden Sie den Kommunen zweckgebunden zusätzliche Möglichkeiten zum preislimitierten Erwerb unbebauter Grundstücke für Wohnungsbau und soziale Infrastruktur einräumen?

Wir haben uns bereits im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes gegen die Einführung eines preislimitierten Vorkaufsrechts ausgesprochen, da es der im Grundgesetz verbrieften Eigentumsgarantie entgegensteht. Bereits der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hatte in einem Gutachten zu solchen Regelungen bereits festgestellt, dass sie "verfassungsrechtlich voraussichtlich als zweifelhaft zu bewerten" sind (vgl. WD 7-3000-013/21 vom 19. Februar 2021). Eine Ausweitung dieses Instruments lehnen wir deshalb ab. Vielmehr sollte der Bund nicht mehr für Staatszwecke benötigte Grundstücke vergünstigt für eine zügige Entwicklung von neuen Bauflächen zur Verfügung stellen.

Wie können die Baurechtschaffung (B-Pläne), die kommunale Liegenschaftspolitik und Wohnungsbauförderung wirksamer verknüpft werden, so dass die dafür benötigten Grundstücke zu einem nachhaltig erzielbaren Ertragswert unter Berücksichtigung sozialer Bindungen zur Verfügung gestellt werden können?

Eine Ausweitung des Regelwerks des Bauplanungsrechts mit dem Ziel einer Verknüpfung zur kommunale Liegenschaftspolitik und Wohnungsbauförderung sehen wir kritisch. Das Bauplanungsrecht sollte weiterhin den Fokus auf der Raumnutzung und Raumgestaltung innerhalb einer Gemeinde nach städtebaulichen Gesichtspunkten setzen. 

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