Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. (DASL) im BÜNDNIS BODENWENDE

Welche Initiativen sollte der Bund für eine gemeinwohlorientierte, sozial gerechte und nachhaltige Bodenpolitik ergreifen und was sollte er dabei Ländern und Kommunen als Rahmen vorgeben?

Die Knappheit an Bauland hat in zahlreichen Regionen die Lage auf den Wohnungsmärkten verschärft. Lange Planungs- und Genehmigungsverfahren erschweren es den Kommunen, mit einer aktiven Bodenpolitik diesen Nachfrageüberhang zu beseitigen. Wir Freie Demokraten wollen deshalb die Ausweisung von Bauland erleichtern und durch eine stärkere Zusammenarbeit der Länder mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zusätzliche Bauflächen aktivieren. Dabei setzen wir auf die Vergabe der Flächen nach Konzeptqualität, sodass der Preis nur ein Kriterium bei der Vergabe der Flächen ist.

Der Bodenmarkt verfügt nur über ein begrenztes Angebot und ist deshalb nicht mit anderen Produkten vergleichbar, die am Markt gehandelt werden. Wie kann dem bundesrechtlich besser Rechnung getragen werden?

Der Bodenmarkt unterliegt bereits heute spezifischen rechtlichen Anforderungen, die seine Besonderheiten widerspiegeln. Somit sind, nicht nur nach Ansicht der Freien Demokraten, sondern auch nach Ansicht des Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO), keine politischen Eingriffe für eine Verschärfung der geltenden gesetzlichen Regelungen gerechtfertigt. Zudem muss es darum gehen, in Gebieten großer Nachfrage möglichst viel neues Bauland zu generieren.

Sehen Sie die Notwendigkeit für eine stärkere Regulierung des Bodenmarktes, insbesondere zur Verhinderung von Bodenspekulation und wenn ja: welche Instrumente sind dafür vorstellbar?

Wir Freie Demokraten sehen keine Notwendigkeit einer stärkeren Regulierung des Bodenmarktes. Stattdessen wollen wir ein Baulücken- und Potentialflächenkataster einführen. Auf dessen Grundlage können die Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten konkrete Zeit- und Maßnahmenpläne zur Bebauung dieser Flächen entwickeln. Hindernisse bei der Wiederverwertung von Brachflächen sind konsequent zu beseitigen. Der Bund muss die Länder im Rahmen der Bauministerkonferenz außerdem zu einer Entbürokratisierung des Dachausbaus und der Dachaufstockung, etwa bei der Stellplatz- und Aufzugspflicht, anhalten und mittels der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein entsprechendes Förderprogramm auflegen.

Wie wollen Sie die Sozialpflichtigkeit des (Boden-)Eigentums (Art 14 Abs. 2 GG) rechtlich konkretisieren und dabei auch der gestiegenen Bedeutung ökologischer Belange Rechnung tragen?

Privates Eigentum ist Ausgangspunkt der sozialen Marktwirtschaft. Eine intakte Eigentumsordnung ist elementare Voraussetzung für wirtschaftliche Dynamik, für die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen und damit für den gesellschaftlichen Wohlstand. Eigentum ist außerdem Voraussetzung für eine individuelle und selbstbestimmte Lebensgestaltung – und bedeutet zugleich Verantwortung. In den letzten Jahren hat der Staat jedoch immer mehr in die Rechte seiner Bürger eingegriffen – vor allem in das verfassungsrechtlich verbriefte Grundrecht auf Eigentum und sich dabei auf seine Sozialpflichtigkeit berufen. Wir Freie Demokraten sehen diese Entwicklung kritisch und lehnen eine weitere Aushöhlung der Eigentumsrechte mit Verweis auf die Sozialpflichtigkeit ab.

Welche Position vertreten Sie gegenüber dem Vorschlag einer gesetzlichen Begrenzung von Bodenpreisen oder Bodenpreissteigerungen?

Wir Freie Demokraten lehnen staatliche Eingriffe in die Preisbildung ab. Wir sind davon überzeugt, dass durch gesetzliche Begrenzungen von Bodenpreisen oder Bodenpreissteigerungen die Veräußerung von Grund- und Boden mindern und somit zu einer weiteren Verknappung an Bauland führen würde. Vielmehr können Kommunen die heute bereits vorhandenen Instrumente nutzen, um planungsbedingte kommunale Investitionen dem Grundstückseigentümer kostenorientiert anzulasten. Gerade in größeren Kommunen werden zudem im Rahmen städtebaulicher Verträge weitere Kosten, beispielsweise für die Errichtung von Schulen und anderen sozialen Einrichtungen, an die Grundstückseigentümer weitergereicht. Zudem obliegt es den Kommunen weitere Instrumente, wie den kommunalen Zwischenerwerb oder Umlegungsverfahren anzuwenden, um dadurch die Baulandentwicklung voranzutreiben.

Wie stellen Sie sich den Umgang mit Share Deals und der Umgehung von Grunderwerbsteuer und Vorkaufsrechten vor und inwieweit (ggf. mit welcher Flankierung auf EU-Ebene) halten Sie es darüber hinaus für die notwendig, die Kapitalverkehrsfreiheit speziell für den Bodenmarkt zu beschränken?

Für mehr Steuergerechtigkeit wollen wir Freie Demokraten die missbräuchliche Umgehung der Grunderwerbsteuer durch Immobilieninvestoren mittels sogenannter Share Deals mit einer Gesetzesänderung verhindern. Einschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit oder andere protektionistische Maßnahmen widersprechen unseren Vorstellungen von Sozialer Marktwirtschaft und wirtschaftlicher Prosperität, die bisher Garant für Wachstum und Wohlstand waren.

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