Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V. Büro Berlin

Mess- und Dienstleistungsunternehmen gestalten den digitalen Wandel und die Energiewende im Gebäude in vielfältiger Weise mit. Wie wollen Sie die Digitalisierung der Energiewende im Gebäudebereich insbesondere in Hinblick auf geringinvestive Maßnahmen in der Zukunft politisch erfolgreich gestalten?

Wir Freie Demokraten wollen die Digitalisierung der Energiewende in Deutschland schneller und unbürokratischer voranbringen. Denn die Verbesserung der Energieeffizienz, die Flexibilisierung des Verbrauchs und der Tarife sowie die Sicherstellung der System- und Versorgungssicherheit kann nur durch konsequente Digitalisierung gelingen. Smarte Anwendungen können dazu beitragen, den Wandel von einer zentralen zu einer dezentralen Energieversorgung weiter voranzutreiben. Gerade im Gebäudebestand sehen wir Freie Demokraten enorme Potentiale zur CO2-Vermeidung, wenn durch intelligente Verbrauchsmessungen unbekannte Verbraucher identifiziert und zusätzliche Energieeinsparoptionen aufgezeigt werden. So lässt sich Klimaschutz und der wirtschaftliche Betrieb von Immobilien geschickt kombinieren ohne hierfür kostenintensive energetische Sanierungen der Gebäudesubstanz durchführen zu müssen.

Mit regelmäßigen Informationen des Heiz- und Warmwasserverbrauchs kann im Mittel 20% Energie gespart werden. Wie beurteilen Sie transparente Verbrauchsdaten auf Grundlage realer Verbrauchswerte, die Aussagen über den realen, energetischen Zustand von Gebäuden ermöglichen?

Wir Freie Demokraten möchten den Rollout intelligenter Messsysteme („Smart Meter“) vereinfachen – als Voraussetzung für „Smart Grids“ und für Automatisierung durch künstliche Intelligenz. Dabei müssen IT- und Datensicherheit ein Grundpfeiler zum Schutz dieser kritischen Infrastruktur sein. Neue Chancen und Innovationen können sich durch vermehrt datengetriebene Geschäftsmodelle ergeben. Auch im privaten Bereich lassen sich durch Digitalisierung enorme Energieeffizienzpotentiale heben – zum Beispiel bei der Wärme- und Beleuchtungssteuerung sowie beim autonomen Fahren.

Mit der gesteigerten Verbrauchsinformation und Informationsgüte um u.a. verursachte CO2-Emissionsdaten steigt auch die Verbraucherverantwortung, das eigene Verhalten energieeffizient und klimaschützend zu optimieren. Wie wollen Sie die gesteigerte Verbraucherverantwortung in Zukunft adressieren?

Wir Freie Demokraten wollen das Konzept der Teilwarmmiete einführen. Die Vermieterin beziehungsweise der Vermieter soll für eine Basisversorgung mit Wärme zuständig sein. Der zusätzliche Verbrauch wird dann verbrauchsabhängig vom Mieter bezahlt. Der Vermieter profitiert bei Investitionen in den Klimaschutz, da die Kosten seiner Basisversorgung sinken. Der Mieter profitiert, indem seine verbrauchsabhängigen Kosten sinken. Damit lösen wir das Vermieter-Mieter-Dilemma bei Investitionen auf. Wir machen Investitionen in klimaschonende Wärmetechnologien für alle attraktiv. Darüber hinaus verhindert die Teilwarmmiete, dass Verhaltensänderungen der Nutzer Investitionen in die CO2-Reduktion überkompensieren (Rebound-Effekt).

Zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2050 wird auch ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand politisch gefordert. Sollten die 2030-Klimazwischenziele absehbar nicht erreicht werden können, was würde dies für das 2050-Ziel und die dann erforderlichen Maßnahmen bedeuten?

Wir Freie Demokraten setzen beim Klimaschutz auf das Anreizprinzip der Marktwirtschaft. Der Staat gibt ein garantiertes Mengenziel für Treibhausgasemissionen vor, überlässt es jedoch der Wirtschaft, dieses Ziel ohne weitere Regulierungen zu erreichen. Dazu wollen wir einen sektorübergreifenden Emissionshandel schaffen, bei dem durch den Preis frei handelbarer Emissionsrechte Investitions- und Innovationsanreize gesetzt werden. Zusätzliche ordnungsrechtliche Maßnahmen sind somit nicht erforderlich, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

Im Gebäudebereich können durch finanzielle Anreize, Information, Beratung etc. hohe energetische Standards forciert werden. Ordnungsrecht ist ein weiteres Instrument, um die Energie- und Klimaschutzziele zu erreichen. Wie schätzen Sie diese unterschiedlichen Instrumente zur Zielerreichung ein?

Siehe Antwort zu Frage 4.

Welche substantiellen Änderungen sind aus ihrer Sicht bei einer Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes mit Blick auf die Energie- und Klimawende notwendig bzw. sehen Sie außerhalb des GEG noch andere regulatorische Notwendigkeiten - und wenn ja welche -, um die Ziele im Gebäudesektor zu erreichen?

Die Zielgröße für den Klimaschutz muss sich im Gebäudebereich, wie in allen anderen Sektoren auch, an den Treibhausgasemissionen und nicht am Primärenergiebedarf orientieren. Eine einheitliche Bilanzierung in CO2-Äquivalenten hilft über Sektorengrenzen hinweg, einen ganzheitlich optimierten Ansatz in Bezug auf die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen und die Potenziale von klimaneutralen Technologien, wie zum Beispiel Bioenergie oder grünem Wasserstoff, zu heben. Dahingehend sollte das Gebäudeenergiegesetz überarbeitet werden.

Darüber hinaus fordern wir, den Gebäudesektor sowie weitere Sektoren in Deutschland schnellstmöglich in den europäischen Emissionshandel zu integrieren und dieses Vorgehen gemeinsam mit europäischen Partnern auch in weiteren EU-Mitgliedstaaten umzusetzen.

Perspektivisch muss die gesamte CO2-Bilanz von Maßnahmen an und in Immobilien über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt werden. Maßnahmen zur energetischen Sanierung müssen gegen das in der Lebensdauer der Maßnahmen eingesparte CO2 gegengerechnet werden können, um ihren Nutzen für das Klima nachzuweisen.

Wie beurteilen Sie die Forderung, Energieverbrauchsausweise als Standardausweis im Bestandsgebäude zu etablieren und den Bedarfsausweis für Bestandsgebäude abzuschaffen?

Wir Freie Demokarten sehen starre gesetzliche Vorgaben zur Art des Energieausweises sehr kritisch. Stattdessen halten wir eine unabhängige Überprüfung der Wirksamkeit der Energieausweise und die Ermittlung potentieller Verbesserungsoptionen für sinnvoll.

Halten Sie die Möglichkeit des Effizienzmonitorings nach EU-Recht für ein zielführendes Instrument, um zeitintensive, regelmäßig wiederkehrende Überprüfungen haustechnischer Anlagen in eine kosteneffiziente Alternative zu überführen?

Wir Freie Demokraten sehen in der Gebäudeautomatisierung und der elektronischen Überwachung gebäudetechnischer Systeme enorme Potentiale zur CO2-Minderung im Gebäudesektor. Wir sind davon überzeugt, dass solche Systeme Immobilienbesitzer und -verwalter diese Vorteile erkennen und nutzen werden. Die Verwendung des Systems eines Effizienzmonitorings von Gebäuden sollte allerdings nicht vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben werden, sondern optional sein.

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