Deutscher Jagdverband e.V.

Sehen Sie Änderungsbedarf im Bundesjagdgesetz (wenn ja: welchen?), wie sehen Sie die aktuellen forstlichen Herausforderungen (Wiederaufforstung und Waldumbau) im Zusammenhang mit dieser Diskussion und wie werden Sie dabei die Nutzerinteressen und die Belange der Wildtiere in Einklang bringen?

Für uns Freie Demokraten gehören Wildtiere und Wälder untrennbar zusammen, denn Rehwild und Rotwild etwa finden ihre Lebensräume heutzutage überwiegend in Waldgebieten. Dort finden sie den größten Schutz vor störenden Einflüssen und genügend Deckung. Eine Gewichtung der Hege hin zu forstwirtschaftlichen Ansprüchen, die durch den Schutz der Verjüngung im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen formuliert wird, wird dem jagdlichen Zweck der Hegeverpflichtung nicht gerecht. Daher setzen wir uns für praxisgerechte Regelungen ein. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat im Antrag „Wald geht nur mit Wild – Ideologiefreie Reform des Bundesjagdgesetzes“ (BT-Drs. 19/26179) hierzu Maßnahmen gefordert.  

Wir wollen den forstwirtschaftlichen Herausforderungen begegnen, indem wir das Konzept der multifunktionalen Forstwirtschaft stärken. Angesichts der extremen Wetterereignisse und des massiven Schädlingsbefalls der jüngsten Vergangenheit setzen wir uns für eine echte Waldschutzoffensive ein. Dazu wollen wir die Waldbesitzer bei einer schnellen Schadholzbergung und -vermarktung und der Schädlingsbekämpfung unterstützen. Zudem setzen wir uns für den Wiederaufbau der Wälder mit klimaresilienten und standortgerechten Baumarten ein.

Wir bedauern, dass es der schwarz-roten Bundesregierung nicht gelungen ist, die jagd- und forstlichen Interessen zu vereinen und dass somit die dringend notwendige Novelle des Bundesjagdgesetzes bis zum Ende der Wahlperiode nicht abschließend beraten werden konnte. Durch das Scheitern der Novelle des Bundesjagdgesetzes wurden auch viele gute Anpassungen, wie die jagdrechtliche Zulassung der Infrarotaufheller, die zur besseren Nutzung der Restlichtverstärkung der Nachtzieltechnik unverzichtbar sind, verpasst.

Erachtet Ihre Partei eine Kürzung oder Erweiterung des Katalogs jagdbarer Arten (§ 2 BJagdG) oder der erlaubten Jagdmethoden (insbesondere Fangjagd, Baujagd, Beizjagd, Jagd auf Zugvögel) für erforderlich - wenn ja, welche und warum?

Wir Freie Demokraten stehen hinter den 390.000 Jägerinnen und Jägern in Deutschland als aktive und staatlich geprüfte Naturschützer, deren erstklassige Ausbildung intensiv im Sinne des Naturschutzes ist. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben braucht die Jägerschaft als eine der größten Naturschutzorganisation vor allem eines: Beinfreiheit. Deshalb setzen wir Freie Demokraten uns für eine selbstbestimmte und eigenverantwortlich betriebene Jagd ein und vertrauen dabei den Jägerinnen und Jägern in unserem Land, die ehrenamtlich und staatlich geprüft mit viel Sachkunde und Zeit unsere Natur schützen, hegen und pflegen. Dazu zählen auch bewährte Methoden, wie Fang-, Bau- und Beizjagd. Die Tatsache, dass die Falknerei beispielsweise in die nationale Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde, zeigt zudem auch die kulturelle Bedeutung der Jagd. Wir Freie Demokraten wollen die Liste der jagdbaren Arten in § 2 des Bundesjagdgesetzes fortschreiben und sind der Ansicht, dass diese erweitert werden muss, um dem Anspruch von Natur- und Artenschutz gerecht zu werden.

Wie steht Ihre Partei zum Einsatz von tierschutzgerechten Fanggeräten für die Bejagung von Prädatoren (nicht nur beschränkt auf Artenschutzprojekte) und zur Eindämmung invasiver gebietsfremder Arten? Wie stellen Sie sich die Umsetzung des AIHTS-Abkommens (Abkommen über humane Fangnormen) vor?

Wir Freie Demokraten sehen, dass beim Schutz von Bodenbrütern wie Rebhuhn, Feldlerche oder Auerwild eine unbürokratische Prädatorenregulierung zwingend notwendig ist. Dabei ist die Fang- und Fallenjagd nicht nur beim Artenschutz ein wichtiges Instrument, sondern auch zur Kontrolle bestimmter invasiver gebietsfremder Arten wie Waschbär, Nutria oder Mink nahezu unverzichtbar. Der Einsatz von Fallen muss daher auch weiterhin als jagdliches Instrument für ein modernes Wildtiermanagement und einen aktiven Natur- und Artenschutz möglich sein. Unserer Ansicht nach bietet das AIHTS­-Abkommen eine Chance, gesellschaftlich anerkannte und tierschutzgerechte Regelungen zur Fangjagd unter Beachtung des Bestandsschutzes zu gestalten. Grundsätzlich müssen Jagdausübungsberechtigte mit dem Jagdschein auch die erforderliche Sachkunde und praktische Kenntnisse im tierschutzgerechten Umgang mit Fallen erworben und nachgewiesen haben. Einen unnötigen Bürokratieaufbau in Form zusätzlicher Sachkundenachweise zur Fang- und Fallenjagd lehnen wir daher ab.

Welchen weiteren Handlungsbedarf sieht Ihre Partei vor dem Hintergrund eines weiter zunehmenden Wolfsbestandes in Deutschland (u.a. Feststellung des "günstigen Erhaltungszustandes", Bestimmung eines Akzeptanzbestandes, Änderung in den Anhängen der FFH-Richtlinie, Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht)?

Wir Freie Demokraten setzen uns für zeitgemäße Regelungen beim Artenschutz ein. Wenn sich Populationen vormals stark bedrohter Arten, wie etwa des Wolfes, erholen beziehungsweise zurückkehren, gehört auch der Schutzstatus auf den Prüfstand. Wir wollen daher eine umfassende Schadens- und Konfliktprävention ermöglichen. Dazu wollen wir den Wolf, aber auch weitere Tierarten wie etwa Kormorane und Nandus in das Bundesjagdgesetz aufnehmen. Der günstige Erhaltungszustand des Wolfes ist nach den Kriterien der FFH-Richtlinie vielerorts bereits erreicht. Nach den Kriterien der FFH-Richtlinie muss der Wolf von Anhang IV in den Anhang V der Richtlinie überführt werden. Zudem wollen wir beim Wolf ein aktives Bestandsmanagement einführen.

Wie sollen zunehmende Konflikte bei bislang streng geschützten Arten mit einer rasanten Bestandszunahme (wie z.B. Biber, Kormoran oder auch bestimmten Gänsearten) gelöst werden und welche Managementmaßnahmen sind aus Ihrer Sicht künftig notwendig?

Wir Freie Demokraten setzen uns für einen Artenschutz mit Weitsicht ein. Den Schutzstatus von Populationen, die vormals bedroht waren, aber zurückkehren und sich stark erholen, gilt es zu prüfen. Wir wollen daher etwa mit der gezielten Kontrolle der Biber- und Kormoranpopulation und mit rechtzeitigem Eingreifen und ggf. auch mit einem Abschuss der Tiere durch die örtlichen Jägerinnen und Jäger eine umfassende Schadens- und Konfliktprävention ermöglichen. Nur dadurch ist es möglich, einen Akzeptanzbestand zu bestimmen und Konflikte zu vermeiden. Dazu wollen wir Biber und Wolf, aber auch weitere Tierarten wie Kormorane und Nandus in das Bundesjagdgesetz aufnehmen. So gewinnbringend die Rückkehr von Arten wie etwa dem Biber für die Renaturierung von Gewässern ist, so verheerend sind vor allem in Süd- und Ostdeutschland die von ihnen verursachten Schäden an der Verkehrsinfrastruktur, am Hochwasserschutz und in der Landwirtschaft. Eine praktikable Zwischenlösung könnte nach unserer Ansicht sein, risikobezogene Gebiete auszuweisen, in denen der Biber zur Schadensprävention unbürokratisch ohne weitere Genehmigung entnommen werden darf.

Wie werden Sie auf Bundesebene die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation unterstützen (u.a. Hilfe für Bundesländer, Unterstützung ehrenamtlicher Jägerschaft, Wildbretvermarktung in Krisenzeiten)?

Die jetzige Strategie und das Krisenmanagement der schwarz-roten Bundesregierung im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist gescheitert. Das zeigt der rasante Anstieg der positiven Befunde und auch, dass mittlerweile ein Übergreifen der ASP auf Hausschweinebestände nicht verhindert werden konnte. 

Wir Freie Demokraten wollen auf Bundesebene die Eindämmung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest voranbringen und die ehrenamtlicher Jägerschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen. Hierzu bedarf es eines bundesweit einheitlichen, koordinierten und gemeinsamen Vorgehens aller Beteiligten. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat im Antrag "Afrikanische Schweinepest effektiv aufhalten" (BT-Drs. 19/23683) entsprechende Maßnahmen gefordert: Das Tiergesundheitsgesetz soll angepasst werden, so dass dem Bund durch Verordnungsermächtigungen die Möglichkeit zur unmittelbaren Anordnung seucheneindämmender Maßnahmen gegeben wird. Im zentralen Krisenstab Tierseuchenbekämpfung werden wir uns dafür einsetzen, dass Jagd- und Ernteverbote in den Zonen um den Fundort umgehend aufgehoben werden, sobald eine wildschweinsichere Einzäunung vorhanden ist. Des Weiteren soll die intensive Bejagung inklusive der Anordnung von Erntejagden forciert werden, um so schnell wie möglich die Kern- und Gefährdungsgebiete sowie Pufferzonen frei von Wildschweinen zu halten. Zudem spielt die Jagdausübung in Naturschutzgebieten zur Erreichung der bundesweiten Seuchenfreiheit von der Afrikanischen Schweinepest eine entscheidende Rolle. Hier wollen wir in Abstimmung mit den Bundesländern praxistaugliche Regelungen herbeiführen. Im Bundesjagdgesetz wollen wir die Anwendung von Nachtzielgeräten (Vor- und Aufsatzgeräte) in Verbindung mit Infrarot-Aufhellern als effektives Mittel zur Schwarzwildbejagung durch jagdrechtliche und waffenrechtliche Erlaubnis ermöglichen.

Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, die Pflichtmitgliedschaft der Jäger in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der gesetzlichen Unfallversicherung, aufzuheben und sich für eine Änderung des Sozialgesetzbuches stark machen? Wenn nein, warum nicht?

Wir Freie Demokraten wollen die Pflichtmitgliedschaft der Jagdunternehmen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft auf den Prüfstand stellen. Ziel einer Reform muss es sein, das System insgesamt zu stärken.

Wie möchte Ihre Partei sicherstellen das die Artenvielfalt in der Kulturlandschaft effektiv und nachhaltig gefördert wird und auch die Landwirtschaft sowohl ökologisch als auch ökonomisch davon profitiert (u.a. Akzeptanz der AUKM steigern, Anreizkomponenten in der GAP)?

Wir Freie Demokraten wollen Arten- und Naturschutz durch Regulierungen mit Augenmaß statt starrer Auflagen für die Jägerschaft erreichen. Wir setzten uns daher für unbürokratische Kooperationen von Landwirten und Jägerinnen und Jägern sowie Naturschutzverbänden ein. Unserer Ansicht nach kann ein ergebnisorientierter Natur- und Artenschutz niemals durch pauschale Verbote oder Bewirtschaftungsauflagen gelingen. Vielmehr liegt der Schlüssel in standortangepassten Konzepten. Die Jägerschaft und Landwirte wissen viel besser, welche Maßnahme im jeweiligen Revier zielführend ist, als der Staat es pauschal festlegen kann. So bietet der eigentumsfreundliche Vertragsnaturschutz wirksame Anreize für die Bewahrung und Wiederherstellung strukturreicher Agrarlandschaften und kann das Ausräumen von Feldholzinseln, Alleen, Hecken, Waldmänteln, Strauchgürteln, Blühflächen oder auch insektenreichen Feuchtbiotopen aus der Landschaft verhindern. Die im Zuge der Novellierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einzuführenden Öko-Regelungen wollen wir unbürokratisch ausgestalten, sodass dadurch möglichst viele für den Naturschutz erreicht wird, aber gleichzeitig die Akzeptanz in der Landwirtschaft dafür hoch ist und viele Landwirte die Maßnahmen umsetzen werden. Wir wollen zudem prüfen, inwieweit Maßnahmen im GAK-Rahmenplan, wie etwa die Nutzung des Aufwuchses mehrjähriger Blühflächen außerhalb der Brut- und Setzzeiten, etabliert werden können, um auf diese Weise verstärkt Anreize zu ökologischen Aufwertungs- und Offenhaltungsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft zu setzen.

zur Übersicht der Wahlprüfsteine