Väteraufbruch für Kinder e.V.

Unterstützen Sie die Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt einzuführen und die Wahrnehmung der Erziehungszeiten der Eltern paritätisch aufzuteilen (z.B. 7 Mon. Mütter, 7 Mon. Väter), um die Bindung von Kindern auch an Väter zu stärken und kindbedingte Erwerbsausfälle von Müttern zu reduzieren?

Wir Freie Demokraten wollen die Einführung eines „Partnerschutzes“ analog zum „Mutterschutz“: Nach der Geburt eines Kindes hat der andere Elternteil das Recht, zehn Arbeitstage in Partnerschutz zu gehen. Dieser darf auch halbtägig beansprucht werden und besteht dann für die doppelte Zeitdauer. Die Finanzierung des Partnerschutzes erfolgt äquivalent zum Mutterschutz. Alleinerziehende haben das Recht, eine andere Person für den Partnerschutz zu benennen (zum Beispiel Familienangehörige), die die Alleinerziehenden in dieser Zeit unterstützt. Damit wollen wir dem erhöhten Regenerationsbedarf von Müttern nach der Geburt Rechnung tragen und die gemeinsame Verantwortung für Familie und Kind von Anfang an stärken.

Darüber hinaus wollen wir den Rechtsanspruch auf „Partnermonate“ beim Elterngeld auf drei Monate verlängern. Damit erhöht sich die Bezugsdauer auf maximal 15 Monate. Das gilt auch für Alleinerziehende. Die Mindest- und Maximalbeträge wollen wir erhöhen, auch als Inflationsausgleich. Dadurch wollen wir Anreize für eine ausgewogenere Aufteilung der Familienarbeit zwischen den Elternteilen schaffen.

 

Setzt sich Ihre Partei dafür ein, das Prinzip der Doppelresidenz als gesellschaftliches Leitbild ins Deutsche Recht zu übernehmen und die Resolution 2079(2015) der parlamentarischen Versammlung des Europarates vorbehaltlos umzusetzen?

Das deutsche Familienrecht muss dringend reformiert werden. Wir wollen das sogenannte „Wechselmodell“ zum gesetzlichen Leitbild bei der Betreuung minderjähriger Kinder nach einer Trennung der Eltern machen. Kinder können gemäß dem „Wechselmodell“ zwei Lebensmittelpunkte haben. Beide Eltern sollten berechtigt und verpflichtet sein, sowohl für den Unterhalt als auch für die Betreuung mit einem substantiellen Anteil zu sorgen. Viele Eltern möchten die Kinder auch nach der Trennung gemeinsam erziehen. Das „Wechselmodell“ spielt bei einer notwendigen Familienrechtsreform eine elementare Rolle. Die Politik muss die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür schaffen und insbesondere vorsehen, dass Erziehungs- und Unterhaltsverantwortung gemeinschaftlich ausgeübt werden, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht.

Zum familienpolitischen Handlungsbedarf (u.a. die Umsetzung der Resolution 2079) erkundigte sich die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag in einer Kleinen Anfrage (vgl. „Familienpolitischer Handlungsbedarf aufgrund der Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz BT-Drs.- 19/15594).

Setzen Sie sich dafür ein, nach einer Trennung neben Alleinerziehenden auch Getrennterziehende als gleichwertige Familienform in allen Gesetzesvorhaben zu berücksichtigen und bestehende Gesetze und Förder- und Unterstützungsangebote den unterschiedlichen Bedarfen beider Gruppen anzupassen?

Alleinerziehende und getrennt Erziehende tragen die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder, übernehmen den Großteil der Betreuungszeit und müssen gleichzeitig für den Unterhalt der Kinder aufkommen. Deshalb wollen wir Alleinerziehende und getrennt Erziehende stärker entlasten. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat eine Initiative eingebracht, in der sie fordert, alleinerziehende und getrennt Erziehende finanziell stärker zu unterstützten. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll von 1.908 auf 2.200 Euro und der Erhöhungsbetrag je Kind von 240 auf 275 Euro erhöht werden. Darüber hinaus spricht sich die FDP-Fraktion dafür aus, dass Alleinerziehende und getrennt Erziehende eine Kinderzulage in Höhe des Kindergeldes pro Quartal erhalten (vgl. „Getrennt Erziehende und Alleinerziehende nicht alleine lassen“ BT-Drs.- 19/31533).

Damit Alleinerziehende und getrennt Erziehende Beruf und Familie besser vereinbaren können, wollen wir flexible Angebote zur Kinderbetreuung fördern. Auch die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten, gesetzlichen Unterhaltsleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen wollen wir verbessern. Ebenso fordern wir gleiche Rechte für getrennt erziehende Eltern.

Welchen Anpassung-, Modernisierungs- und Verbesserungsbedarf sieht Ihre Partei im Familienrecht und wie stehen Sie zur Einführung einer verpflichtenden Beratung / Mediation vor Einleitung eines familiengerichtlichen Verfahrens (mit Ausnahmen in eilbedürftigen Fällen, Kinderschutzfällen etc.)?

Wir Freie Demokraten fordern, dass das Familienrecht im Sinne der Kinder reformiert wird. Denn das geltende Familienrecht knüpft an traditionelle Familien- und Rollenbilder an und passt nicht mehr in die Lebenswirklichkeit vieler Familien. Wir glauben daran, dass für Eltern das Kindeswohl an oberster Stelle steht und befürworten deshalb individuelle Lösungen vor staatlicher Intervention. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat einen „10-Punkte-Plan für ein modernes Familienrecht”, u.a. mit folgenden Forderungen formuliert:

- „Wechselmodell“ zum gesetzlichen Leitbild bei der Betreuung minderjähriger Kinder nach einer Trennung der Eltern machen

- Gemeinsames Sorgerecht von Geburt an

- Reform des Unterhaltsrechts an moderne und tatsächlich gelebte Familien- und Berufsmodelle

- Stärkung elterlicher Privatautonomie durch gemeinsame Sorgeerklärungen, Ermöglichung von Elternschaftsvereinbarungen und Verantwortungsgemeinschaft

- Modernisierung des Adoptionsrechts

- Rechtliche Ermöglichung der Mehrelternschaft und Erarbeitung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes

- Schaffung eines Kinderverbundverfahrens

Welche konkreten Konzepte haben sie, um ein zeitgemäßes Unterhaltsrecht zu schaffen, welches die Erziehungs- und Betreuungsleistungen beider Eltern berücksichtigt und wie wollen sie Unterhaltsleistungen und den Mehraufwand für die Betreuung in zwei Haushalten steuerlich berücksichtigen?

Das Unterhaltsrecht ist nach dem Prinzip "Einer betreut, der andere zahlt" ausgestaltet. Dieser Grundsatz entstammt vergangener Zeit, als meist der Mann und Vater arbeitete und sich die Frau und Mutter um die Kinderbetreuung und -erziehung kümmerte. Dies entspricht heute in vielen Fällen nicht mehr der gelebten Realität und den Wünschen von Eltern, die getrennt leben, aber gemeinsam ihre Kinder erziehen möchten.

Wir Freie Demokraten wollen daher das sogenannte „Wechselmodell“ zum gesetzlichen Leitbild bei der Betreuung minderjähriger Kinder nach einer Trennung der Eltern machen. Dazu gehört eine grundlegende Überarbeitung des gesamten Unterhaltsrechts. Eine Differenzierung in Betreuungs- und Barunterhalt kann es so nicht mehr geben. Ein neues Unterhaltsrecht muss sich dabei natürlich auch an unserem favorisierten Leitbild des Wechselmodells orientieren. Hierzu hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag eine Initiative eingebracht (vgl. „Das Familienrecht an die Lebenswirklichkeiten anpassen“ BT-Drs.-19/29741).

Würden Sie es befürworten, wenn das Bundesfamilienministerium zukünftig alternierend mit einem Mann und einer Frau besetzt wird oder das Ministerium mit einer männlichen und weiblichen Doppelspitze geführt wird und das Ministerium „Bundesfamilienministerium“ ohne weitere Namenszusätze heißt?

Nein, eine normativ festgeschriebene, pauschale und am Geschlecht orientierte Vorgabe für die Besetzung von Ministerposten lehnen wir ab. Ein höherer Frauenanteil in den Spitzenpositionen der Ministerien ist wünschenswert. Eine gesetzliche Frauenquote oder Paritätsgesetze sind aber keine Antworten. Die angemessene Berücksichtigung von Frauen bei der Besetzung von Ministerposten liegt in der politischen Verantwortung der Regierungschefin oder des Regierungschefs und darf gesetzlich nicht vorgeschrieben werden.

Wir wollen in der Arbeitswelt ein ganzheitliches Diversity Management (Management der Vielfalt) als Teil der ökonomischen Modernisierung und als sinnvolle Alternative zu Quoten voranbringen. So schaffen wir gleiche Chancen für Aufstieg durch Leistung – unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung oder Religion. Im öffentlichen Dienst sind die Strukturen der Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten in ein ganzheitliches Diversity Management einzubinden.

 

Wie ist Ihre Haltung zum Thema Gewaltprävention in Bezug auf Männer, Frauen und weitere Geschlechter, wie stehen Sie zum Motto „Gewalt kennt kein Geschlecht“ und wie ist ihre Haltung zur Verteilung der Mittel zur Gewaltprävention im Verhältnis der Gewaltbetroffenheit je Geschlecht?

Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention und deren Inkrafttreten zum 01.02.2018 hat sich Deutschland zu einer Reihe von Maßnahmen im Bereich häuslicher Gewalt verpflichtet, die auch wir Freie Demokraten voranbringen wollen. Frauen und zunehmend auch Männer müssen, wenn sie Gewalt erlitten haben, schnell und unkompliziert Schutz erhalten. Bund und Länder müssen hier intensiver zusammenarbeiten. Wir wollen Betroffenen anzeigeunabhängig, kostenlos und anonym die Spurensicherung bei sexueller oder sexualisierter Gewalt ermöglichen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Polizei und Justiz müssen nach gemeinsamen Standards aus- und weitergebildet werden. Wir setzen uns für einen bedarfsgerechten Ausbau von Frauenhausplätzen, eine bundesweit einheitliche Finanzierung sowie ein nationales Online-Register ein. Der Bedarf an Männerhäusern soll in den einzelnen Bundesländern erörtert werden. Informationen über Hilfsangebote zu häuslicher Gewalt sollen standardmäßig beim Besuch der Frauenärztin oder des Frauenarztes zur Verfügung gestellt werden. Außerdem wollen wir eine besser ausgebaute und institutionalisierte präventive und sowie repressive Täter- und Täterinnenarbeit.

Wir fordern zudem die Erweiterung des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz um den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Wir setzen uns für einen Nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit ein. Dieser soll Diskriminierungen, Beleidigungen und Gewalt wirksam entgegentreten. Bundes- und Länderpolizeien sollen LSBTI-feindliche Straftaten bundesweit einheitlich erfassen, sie in ihrer Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigen, die Ermittlungsdienste entsprechend schulen und LSBTI-Ansprechpersonen benennen.

Wie sind ihre Konzepte zum Schutz von Kindern vor psychischer Gewalt durch Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung und Scheidung und setzen Sie sich dafür ein, für Umgangsbe- und verhinderung, Eltern-Kind-Entfremdung sowie Kindesentziehung innerhalb Deutschlands eigene Straftatbestände zu schaffen?

Wir Freien Demokraten versuchen mit unserer Familienpolitik und unseren Reformen für das Familienrecht alles dafür zu tun, dass eine einvernehmliche Lösung zwischen den Eltern gefunden wird und das Kindeswohl oberste Priorität hat. Deshalb treten wir beispielsweise für das „Wechselmodell“ als Leitbild ein.

Wenn sich verheiratete Eltern scheiden lassen, ist dies eine Ausnahmesituation für alle Beteiligten. In vielen Fällen leiden insbesondere die Kinder: Aber nicht nur, weil sich ihr gewohntes familiäres Umfeld verändert, sondern auch, weil auf das Scheidungsverfahren meist noch weitere Kindschaftsgerichtsverfahren folgen. Die Gerichtsverfahren hinsichtlich der Scheidung, des Unterhalts, des Umgangs und der elterlichen Sorge werden grundsätzlich nicht zusammen in einem Verfahren verhandelt, sondern in einzelnen Prozessen. Wir fordern daher ein echtes Kinderverbundsverfahren. In diesem Verfahren sollen alle Angelegenheiten, die das gemeinsame Kind oder die gemeinsamen Kinder betreffen, ganzheitlich verhandelt und verbindlich geregelt werden. Das ist nicht nur weniger personal- und kostenintensiv, sondern auch deutlich weniger belastend für die Kinder und ihre Eltern.

Beide Elternteile müssen sich an die Vereinbarungen halten. Für uns gilt jedoch auch, dass das Strafrecht immer Ultima ratio ist.

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