Bundesverband der deutschen Ziegelindustrie
Damit die notwendigen Investitionen in klimaneutrale Ziegelprodukte geleistet werden können, braucht es wettbewerbsfähige Energiepreise und einen funktionalen Carbon-Leakage-Schutz. Wie stehen Sie zum im Green Deal vorgesehenen CO2-Grenzausgleich, auch mit Verweis auf unklare WTO-Vereinbarkeit?
Wir Freie Demokraten wollen deutsche Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen durch klimapolitische Maßnahmen schützen. Ziel muss ein über den europäischen Emissions-handel (EU-ETS) hinaus international abgestimmtes Vorgehen beim Klimaschutz mit einheitlichem CO2-Preis für alle sein. Als Übergangslösung bis zu einem globalen CO2-Zertifikatehandel unterstützen wir die EU darin, eine WTO-konforme Weiterentwicklung des „Carbon Leakage“-Schutzes einzuführen, der sich am EU-ETS orientiert. Damit verhindern wir, dass emissionsintensive Industrien ins Ausland abwandern, und geben anderen Ländern einen direkten Anreiz, bei der CO2-Bepreisung nachzuziehen. Nur so kann ein echter Wettbewerb um Innovationen für mehr Klimaschutz gelingen. Denn dem Klimaschutz ist nicht geholfen, wenn CO2-intensive Produktionsprozesse in Regionen mit geringeren Auflagen außerhalb Deutschlands und Europas verlagert und die Produkte anschließend importiert werden. Aus Sicht der Freien Demokraten ist die Einbeziehung der Partner in europäische Emissionshandelssysteme in jedem Fall vorzuziehen.
Technologieoffenheit ist Treiber für den Klimaschutz. Ordnungspolitische Quoten oder einseitige Förderung einzelner Baustoffe ignorieren Verfügbarkeiten und verhindern Innovationen. Werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode für Technologieoffenheit in der Bauwirtschaft einsetzen?
Wir Freie Demokraten stehen für Marktwirtschaft und Technologieoffenheit und lehnen Quoten zur Förderung einzelner Baustoffe ab. Die Verwendung von Baustoffen sollte unserer Auffassung nach nicht durch politische Vorgaben oder ordnungsrechtliche Vorschriften vorgegeben werden, sondern durch die Anwenderinnen und Anwender eigenständig entschieden werden können. Die Bevorzugung einzelner Baustoffe würde den dringend notwendigen Wettbewerb um nachhaltige und klimaschonende Technologien hemmen und damit unsere Umwelt- und Klimaschutzziele konterkarieren.
Das Baukindergeld war ein Schritt in die richtige Richtung, konnte aber kaum die enorme Kostenbelastung, alleine der Baunebenkosten, ausgleichen. Unterstützen Sie ein Stufenmodell der Steuersätze sowie einen Freibetrag der Grunderwerbssteuer beim Immobilienersterwerb von mindestens 250.000 Euro?
Wir Freie Demokraten wollen die Bürgerinnen und Bürger beim Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum entlasten. Dazu wollen wir bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro für natürliche Personen einführen. Der Freibetrag soll wiederauffüllbar sein, damit er bei einem Verkauf für einen neuen Erwerb wieder zur Verfügung steht. Dadurch erleichtern wir es den Menschen, ihren Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung zu verwirklichen und zugleich für das Alter vorzusorgen.
Allein die Dachsanierung kann in Abhängigkeit vom energetischen Standard bis zu 25% Energieeinsparung eines Gebäudes bringen. Stimmen Sie zu, dass Solaranlagen aus Kosten- und Klimaschutzgründen zukünftig nur noch nach vorheriger energetischer Optimierung des Daches installiert werden sollten?
Wir Freie Demokraten setzen beim Klimaschutz auf das Anreizprinzip der Marktwirtschaft. Der Staat begrenzt die Menge der erlaubten Treibhausgasemissionen. Durch einen sektorübergreifenden Emissionshandel und den Preis frei handelbarer Emissionsrechte entstehen Innovationsanreize. Auf diesem Weg werden die Klimaschutzziele am schnellsten, am wirksamsten und am kosteneffizientesten erreicht. Gebäudeeigentümer werden nicht überlastet.
Wenn sich eine Sanierung im Gebäudebestand nicht energetisch und ökonomisch lohnt, müssen auch Abriss und Neubau in Erwägung gezogen werden, damit die Klimaziele im Gebäudesektor erreicht werden. Wie stehen Sie zu einer gleichrangigen Förderung zwischen energieeffizientem Ersatzneubau und Sanierung?
Wir Freie Demokraten sind davon überzeugt, dass das Wirtschaftlichkeitsprinzip nicht aufgeweicht werden darf. Die Entscheidung, ob eine energetische Sanierung der Gebäudesubstanz, oder ein Ersatzneubau erfolgen soll, muss dabei weiterhin vom Eigentümer der Immobilie getroffen werden können. Wir setzen bei den Anforderungen an Gebäude und den Bauprozess auf Technologieoffenheit. Hierfür braucht es eine geeignete CO2-Bilanzierungsmethode für Maßnahmen an und in Immobilien, über den gesamten Lebenszyklus, um Eigentümern verschiedene Planungsalternativen aufzuzeigen und deren Kosten und CO2-Emissionen bei der Investitionsentscheidung besser berücksichtigen zu können (BT-Drs. 19/26178).
Der Erwerb von regionalen Produkten unterstützt unmittelbar die regionale Wertschöpfung und wirkt sich gleichzeitig durch geringe Transportemissionen positiv auf die Umwelt aus. Wie stehen Sie zu einer verstärkten Berücksichtigung von regionalen Baustoffen bei (öffentlichen) Ausschreibungen?
Für uns Freie Demokraten ist entscheidend, dass für die öffentliche Hand auch zukünftig die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund steht. Dabei können neben dem reinen Preiskriterium selbstverständlich auch andere Aspekte eine Rolle spielen. Besonders wichtig ist für uns bei diesem Thema, die Potentiale der Digitalisierung zu nutzen und dadurch Handwerk und Bauwirtschaft von unnötiger Bürokratie bei der Abgabe von Angeboten zu entlasten. Zudem streben wir zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen Vereinfachungen im Vergabewesen an, indem wir auf vergabefremde Kriterien und bestimmte Nachweispflichten verzichten wollen. Durch unser Ziel, den EU-Emissionshandel (EU-ETS) schnellstmöglich auf alle Sektoren und geographisch ausweiten, gingen zudem Kostenvorteile für regional Produkte durch geringe Transportstrecken einher. Dieser Vorteil würde damit auch bei Vergabeverfahren direkt Einfluss auf das Preiskriterium bei öffentlichen Ausschreibungen haben.
Das übergeordnete Ziel zur Reduzierung der CO2-Emissionen im Bausektor sind energieeffizient errichtete Gebäude, die möglichst lange bestehen. Sollte die vielfach angenommene Lebensdauer von Gebäuden in der Ökobilanzierung daher nicht auf mindestens 80 Jahre angehoben werden?
Die Berechnung von Lebenszykluskosten und Ökobilanzen von Gebäuden wird in unregelmäßigen Abständen auf Grundlage von Literaturangaben und Expertenempfehlungen fortgeschrieben. Wir befürworten dieses Vorgehen, da es unabhängig von der politischen Einflussnahme und auf Basis von Erfahrungswerten eine angenommene mittlere Nutzungsdauer von Bauteilen für die Ökobilanzierung darstellt (siehe dazu BT-Drs. 19/26178). Unabhängig davon sehen wir durchaus Indizien, die eine Anhebung der durchschnittlichen Lebensdauer für bestimmte Bauteile im Rahmen der Ökobilanzierung plausibel erscheinen lassen. Die endgültige Entscheidung über solche Anpassungen müssen jedoch weiterhin von den Experten und Expertinnen getroffen werden.
Die Steigerung der Ressourceneffizienz ist Voraussetzung für eine nachhaltige Bauwirtschaft. Sollten mineralische Ersatzbaustoffe, die bereits einer strengen Qualitätskontrolle unterliegen, aus dem Abfallregime entlassen und mit anerkanntem Produktstatus als Recyclingbaustoff zur Verfügung stehen?
Wir halten den Ansatz für sinnvoll, mineralische Ersatzbaustoffe, die bereits einer strengen Qualitätskontrolle unterliegen, aus dem Abfallregime zu entlassen und mit anerkanntem Produktstatus als Recyclingbaustoff zuzulassen (siehe dazu BT-Drs. 19/26178). Das Stigma des Abfalls, dem Recyclingprodukte oftmals noch unterliegen, würde dadurch der Vergangenheit angehören. Wir wollen hierfür die verstärkte Nutzung von Recyclingbaustoffen weiter erleichtern und rechtssichere Regelungen für das Ende der Abfalleigenschaft von „gütegesicherten Recyclingbaustoffen“ in Form einer Verordnung schaffen, die mit minimalem Bürokratieaufwand einhergeht.