Bundessteuerberaterkammer

Die Gewerbesteuer ist in Krisenzeiten keine sichere Einnahmequelle für die Kommunen, sie verletzt das Leitungsfähigkeitsprinzip und ist ein Fremdkörper im internationalen Vergleich. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Gewerbesteuer zu ersetzen? Dafür gibt es verschiedene zielführende Modelle.

Unser Ziel ist es, im Zuge der angestrebten Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in Europa den deutschen Sonderweg der Gewerbesteuer zu beenden. Wir fordern daher eine Reform der Gemeindefinanzen. Dabei soll die Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt werden. Kommunen soll ermöglicht werden, ihre vielfältigen Aufgaben zu erfüllen.

Um Unternehmen besser mit der Liquidität zu versorgen, die für Investitionen in die Zukunftsfähigkeit nötig sind, sollten die bestehenden Regelungen zur steuerlichen Verlustverrechnung überarbeitet werden. Wie stehen Sie zur Ausweitung von Verlustrücktrag,-verrechnung und Mindestbesteuerung?

Im Rahmen der Krisenbewältigung forderten wir, dass eine kurzfristige Liquiditätshilfe direkt vom Finanzamt ausgezahlt werden kann. Statt Steuervorauszahlungen von den Konten der Unternehmen abzubuchen, sollten die Finanzämter eine negative Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer als Liquiditätssoforthilfe überweisen: die „Negative Gewinnsteuer“. Als Bemessungsgrundlage dient der letzte Steuerbescheid. In einem zweiten Schritt soll eine deutlich erweiterte Verlustverrechnung mit Gewinnen vergangener oder künftiger Jahre eingeführt werden. Damit sorgen wir in wirtschaftlichen Krisenzeiten für schnelle und unbürokratische Hilfen und verhindern unnötige Jobverluste und Insolvenzen. Die reformierte Verlustverrechnung soll dabei sowohl betragsmäßig erhöht, wie auch zeitlich auf mindestens drei Jahre rückwirkend möglich sein. Ebenso darf eine Mindestgewinnbesteuerung in den kommenden Jahren den Unternehmen nicht zusätzliche Liquidität entziehen.

Betriebsprüfungen dauern in Deutschland zu lange und sind ein negativer Standortfaktor. Es bedarf dringend verfahrensrechtlicher Anpassungen, um Prüfungen zu beschleunigen und unabhängig von der Größe der Unternehmen schneller Rechtssicherheit zu schaffen. Wie werden Sie dieses Thema angehen?

Wir Freie Demokraten wollen die Aufbewahrungsfristen verkürzen und gleichzeitig die zeitnahe Betriebsprüfung als Regelfall einführen. Damit entlasten wir Bürgerinnen und Bürger sowie den Mittelstand. Wir fordern, dass Compliance-Systeme durch die Nutzung digitaler Möglichkeiten unbürokratisch durch die Finanzverwaltung anerkannt werden. Denn viele Unternehmen haben gerade auch im Steuerbereich bereits umfassende Compliance-Systeme. Durch die entstehende Kooperation, die Transparenz und das hierdurch aufgebaute Vertrauen zwischen Unternehmen und Verwaltung können Verfahren vereinfacht und so auch eine zeitnahe Betriebsprüfung endlich Wirklichkeit werden.

In vielen Steuergesetzen sind Zinssätze festgeschrieben, die in der heutigen Niedrigzinslage deutlich zu hoch angesetzt sind, z.B. in § 238 AO die Höhe der Zinsen und in § 6a EStG der Abzinsungssatz für Pensionsrückstellungen. Werden Sie sich hier für dringend notwendige Anpassungen einsetzen?

Wir Freie Demokraten wollen die Zinsen im Steuerrecht an die Realität anpassen. So sind etwa die momentan von der Finanzverwaltung verwendeten Zinssätze für Nachzahlungen (§ 238 AO) deutlich zu hoch. Auch der Abzinsungssatz für Pensionsrückstellungen ist nicht mehr zeitgemäß, hier sind jedoch auch haushaltsrechtliche Umstände bei einer Reform zu berücksichtigen.

In Deutschland sind Steuerberater unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Steuerakzeptanz und tragen damit zur Sicherung des Steueraufkommens bei. Werden Sie die deutschen Steuerberater gegen die Deregulierungsforderungen der EU-Kommission unterstützen?

Die Steuerberaterinnen und Steuerberater als Organ der Steuerrechtspflege haben gerade in den Krisenjahren ihren immens wichtigen Stellenwert für Deutschland noch einmal nachhaltig unterstrichen. Ohne den zeit- und personalaufwendigen Ressourceneinsatz des Berufsstandes, wäre die zielgerichtete Verteilung der Coronahilfen nur schwer möglich gewesen. Wir setzen uns daher auch künftig dafür ein, dass die Steuerberaterinnen und Steuerberater ihren wichtigen Aufgaben im Interesse sowohl ihrer Mandanten wie auch der Finanzverwaltung gerecht werden können.

Die EU-Kommission stellt derzeit die Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater in Frage. Diese dienen dem Schutz der Verbraucher und Unternehmen vor einer Falschberatung sowie der Sicherung einer funktionierenden Steuerrechtspflege. Werden Sie sich für den Erhalt der Vorbehaltsaufgaben einsetzen?

Die Steuerberater und Steuerberaterinnen in Deutschland haben eine wichtige Aufgabe als Organ der Steuerrechtspflege. Durch ihre umfangreiche Ausbildung gewährleisten sie ein besonders hohes Maß an Beratungsqualität für ihre Mandanten. Ebenso sind Sie für die Finanzverwaltung fachkundige Ansprechpartner in der Kommunikation mit den Mandanten. Diese besondere Zusammenarbeit sollte nicht so einfach gefährdet werden.

In der Corona-Krise haben Steuerberater für ihre Mandanten Anzeigen/Anträge auf Kurzarbeitergeld (KUG) gestellt. Nicht vertreten dürfen sie ihre Mandanten aber in Widerspruchsverfahren zum KUG. Unterstützen Sie die Forderung der BStBK, Steuerberatern insoweit eine Vertretungsbefugnis einzuräumen?

Die Steuerberater und Steuerberaterinnen haben in der Coronakrise einen sehr wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der deutschen Wirtschaft geleistet. Dies gilt hauptsächlich für die umfangreichen Aufgaben im Rahmen der verschiedenen Coronahilfen, aber genauso im Rahmen der Anzeigen/Anträge bzgl. des Kurzarbeitergeldes. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum sie ihre Mandanten im Rahmen der Widerspruchsverfahren zum Kurzarbeitergeld nicht vertreten dürfen.

Die Verschwiegenheitspflicht ist elementar für das Vertrauensverhältnis von Steuerberater und Mandant und damit auch für die Berufsausübung des Steuerberaters. Es gibt aber zunehmend Bestrebungen, die Pflicht zur Verschwiegenheit aufzuweichen. Werden Sie sich für deren Erhalt einsetzen?

Wir sehen keine Notwendigkeit, die Verschwiegenheitspflicht bei der Ausübung des steuerberatenden Berufs einzuschränken. Ohne einen effektiven Schutz von persönlichen Informationen, der auch verfassungsrechtlich geboten ist, wäre eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Mandant schlichtweg nicht möglich. Im Übrigen ermöglicht bereits das geltende Recht, Steuerberater in bestimmten Konstellation von ihrer Verschwiegenheitspflicht zu entbinden. Diese Regelungen haben sich bewährt.

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