Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V.
Wie stehen Sie zu der Forderung, allen Menschen unabhängig vom Aufenthaltsstatus den Leistungsanspruch der GKV zu gewähren und alle Geflüchteten von Anfang an bundesweit mit einer vollwertigen Krankenversicherungskarte auszustatten?
An den bestehenden Regelungen sehen wir keinen grundsätzlichen Änderungsbedarf.
Wie werden Sie sicherstellen, dass es zu keiner Ablehnung von Anträgen von psychisch erkrankten Asylsuchenden für Psychotherapien nach AsylbLG kommt, auf die nach der Aufnahmerichtlinie ein Anspruch besteht und dass die Regelungslücken im Bereich der Ermächtigung geschlossen werden?
Wir setzen uns dafür ein, dass die gesetzlich garantierten psychotherapeutischen Leistungen – je nach Zuständigkeit über das AsylbLG oder das SGB V – in Anspruch genommen werden können. Für Änderungen der Zuständigkeiten sehen wir jedoch derzeit keinen Handlungsbedarf.
Die Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge (PSZ) müssen dem enormen Behandlungsbedarf im Moment mit nur drei Millionen Euro Bundesmitteln aus dem Akutprogramm des BMFSFJ nachkommen. In welchem Umfang beabsichtigen Sie die Kapazitäten der PSZ zu erhöhen und die Strukturen zu institutionalisieren?
Es ist immer deutlicher geworden, dass wir den psychischen Erkrankungen unter Schutzsuchenden, die durch ihre traumatischen Erfahrungen verursacht worden sind, zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt haben. Der aktuelle Versorgungsbericht der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) "Zur psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen und Folteropfern in Deutschland" zeigt deutlich auf, dass die Vernetzung von Psychotherapie, Beratung und Sozialarbeit, wie sie von den PSZ geleistet wird, auf die Erfolgsaussichten der Therapien von psychischen Erkrankungen und Traumata einen erheblichen Einfluss haben kann. Die Finanzierung von Einrichtungen wie die PSZ sollte vor diesem Hintergrund dahingehend geprüft werden.
Wie stehen Sie zu der Forderung, einen Anspruch auf qualifizierte Sprachmittlung im SGB V zu schaffen, damit Sprache keine unüberwindbare Hürde darstellt und Angebote gesundheitlicher und psychosozialer Versorgung für alle Geflüchteten auch sprachlich zugänglich sind?
Die Frage der Übersetzungsleistungen in der Gesundheitsversorgung wird immer wieder thematisiert. Laut der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind diese Leistungen allerdings nicht Gegenstand des SGB V.
Wie wollen Sie sicherstellen, dass psychische Erkrankungen im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren trotz der hohen Darlegungserfordernisse und des ohne fachlichen Grund erfolgten Ausschlusses psychologisch-psychotherapeutischer Expertise hinreichend berücksichtigt werden?
Wir fordern insgesamt und besonders für vulnerable Gruppen sichere Verfahren, einschließlich der notwendigen Beratung, um Anträge form- und fristgerecht stellen zu können. Soweit sie relevant sind, müssen dabei natürlich auch psychische Erkrankungen vorgetragen und bei der Entscheidung auch eine psychologisch-psychotherapeutische Expertise berücksichtigt werden. Wir wollen das Schutzsuchende bei ihrer Ankunft in zentralen Unterbringungseinrichtungen auch medizinisch versorgt werden. Hierzu gehört aus unserer Sicht auch eine psychologische Betreuung.
Wie beheben Sie die Umsetzungsdefizite der EU-Aufnahmerichtlinie für vulnerable Gruppen, planen Sie die frühe Identifizierung und Vermittlung psychisch erkrankter Geflüchteter in die Versorgung durch ein bundeseinheitliches Rahmenkonzept zu verbessern und dafür eine Monitoringstelle zu etablieren?
Wir setzen uns dafür ein, dass akute psychische Erkrankungen so schnell wie möglich diagnostiziert und, falls notwendig, auch behandelt werden können. Eine Diagnose und gegebenenfalls eine erste Behandlung sollten bereits bei der Ankunft in Deutschland in einer zentralen Unterbringungseinrichtung erfolgen. Inwieweit wir dafür ein bundeseinheitliches Rahmenkonzept und eine Monitoringstelle brauchen, ist zu prüfen. Generell befürwortet die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag, dass der Bund die Verantwortung für die zentralen Unterbringungseinrichtungen übernimmt (vgl. BT-Drs. 19/9924). Dies würde auch eine bundeseinheitliche Handhabung sicherstellen.
Wie stellen Sie den Zugang erkrankter und traumatisierter Schutzsuchender zu einer unabhängigen, nicht staatlichen Verfahrensberatung und fairen Asylverfahren sicher unter Berücksichtigung persönlichen Fluchtgründe und Verfahrensgarantien unabhängig von der zunächst angenommenen Bleibebeperspektive?
Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat vorgeschlagen, das gesamte Anerkennungsverfahren in zentralen Unterbringungseinrichtungen durchzuführen, inklusive der medizinischen Versorgung (vgl. BT-Drs. 19/9924): Der Schutzanspruch sowie etwaige Rechtsmittel gegen einen Ablehnungsbescheid können so schnell geprüft werden. Hierbei soll auch eine unabhängige Rechtsberatung der Schutzsuchenden gewährleistet sein. Das Ziel sollte es sein, eine rechtsförmliche Entscheidung binnen weniger Wochen zu treffen und das Asylverfahren innerhalb von drei Monaten rechtskräftig abzuschließen, wobei auch die Möglichkeiten beschleunigter Verfahren zwingend genutzt werden sollten. Antragssteller sollten bis zum Abschluss des Verfahrens in der zentralen Unterbringungseinrichtung verbleiben und bei einem stattgebenden Asylbescheid dezentral auf die Kommunen verteilt werden. Eine gute gesundheitliche Versorgung, inklusive akuter psychotherapeutischer Behandlung Traumatisierter und dazu die Teilhabe an unserem Gesundheitssystem gehört zu den unverzichtbaren Bestandteilen der Integration.
Wie stehen Sie zu der Forderung, dass grundlegender Maßstab für das GEAS die Menschenrechte, das Recht auf Asyl, der Grundsatz der Nichtdiskriminierung und die Einhaltung des Zurückweisungsverbots sein müssen, ohne Inhaftierung von Schutzsuchenden und ohne Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen?
Die Einhaltung der Grundrechte, ganz besonders des Rechts auf Asyl und der Grundsatz der Nichtzurückhaltung, sind für uns selbstverständlich. Allerdings haben wir keine grundsätzlichen Vorbehalte gegen schnelle Verfahren an den EU-Außengrenzen, wenn in diesen Verfahren der Schutzanspruch sorgfältig geprüft wird, der Schutzsuchende rechtlich beraten wird und es die Möglichkeit gibt, die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir werben für eine Weiterentwicklung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) zu einer europäischen Asylagentur, die in europäischen Aufnahmezentren an den Hauptankunftsorten sowie möglichst bereits in Hot Spots in den Herkunfts- und Transitländern eine Vorprüfung in einem zügigen und fairen Verfahren durchführen soll. Auch Registrierungen, Sicherheitskontrollen, Identitäts- und Gesundheitschecks sollen dort durchgeführt werden.