National Coalition Deutschland. Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
Stimmen Sie der These zu? Die Rechte von Kindern auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung sollen ins Grundgesetz aufgenommen werden.
Wir Freie Demokraten erkennen an, dass sich in den mehr als siebzig Jahren seit Inkrafttreten des Grundgesetzes unsere Perspektive auf Kinder erheblich verändert hat. Diese Entwicklung sollte auch vom Grundgesetz selbst nachvollzogen werden. Für uns ist dabei wichtig, dass sich der Staat niemals als stiller Miterzieher in die Familie einmischen darf, indem er die „richtige“ Erziehung durchsetzt, sondern nur dann eingreift, wenn das Kindeswohl objektiv in Gefahr ist. Eine Neuregelung sollte Kinder als Grundrechtsträger ins Zentrum stellen und nicht nur den staatlichen Schutzauftrag und eine Pflicht zur Förderung über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinaus noch einmal einseitig betonen. Zudem sollte das Kindeswohl bei allen staatlichen Entscheidungen, die es unmittelbar betrifft, „besonders“ berücksichtigt werden. Wichtig ist uns auch, dass Kinder in Verfahren, die sie selbst betreffen, entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife angehört werden müssen.
Stimmen Sie der These zu? Geflüchtete Kinder und Jugendliche sollen Zugang zu allen Jugendhilfeleistungen (z. B. Heimunterbringung, Familienunterstützung, psychologische Betreuung) haben.
Kinder und Jugendliche, egal welcher Herkunft, verdienen unseren besonderen Schutz. Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligenden Verhältnissen wollen wir gezielt fördern. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes wollen wir deutlich erhöhen und die Verfahren entbürokratisieren. Wir setzen uns dafür ein, Initiativen in Form von Aufstiegspatenschaften einzubinden, um Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Elternhäusern zu helfen, den eigenen Weg zu beruflichen Bildungsabschlüssen oder an die Hochschule zu gehen. Integration wollen wir fördern: durch Angebote zum Erlernen unserer Sprache und unserer Gesellschaftsordnung, Integrationspaten nach kanadischem Vorbild sowie zusätzliche Integrationsmaßnahmen, die sich gezielt an Frauen, Kinder und Senioren, aber auch an besonders schutzbedürftige Personengruppen richten.
Stimmen Sie der These zu? Unternehmen in Deutschland sollen verpflichtet werden, entlang ihrer gesamten Lieferkette bis hin zu den Rohstofflieferanten Kinderarbeit auszuschließen.
Wir Freie Demokraten setzen auf gelebte Eigenverantwortung von Unternehmen und Konsumenten zum besseren Schutz der Menschenrechte. Wir wollen daran mitwirken, dass Unternehmen durch die Beachtung von Menschenrechten mehr Wettbewerbsvorteile als -nachteile haben. Wir treten für eine einheitliche europäische Regelung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in der Lieferkette ein. Nur gemeinsame europäische Standards können dem Binnenmarkt gerecht werden. Viele europäische Unternehmen leisten bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Verbesserung der Lebensbedingungen sowie der menschenrechtlichen Lage in Entwicklungsländern. Sie haben allerdings weder die Marktmacht noch das Personal, um die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten weltweit zu garantieren. Damit das Engagement nicht gefährdet wird, sollte die Haftung in der Lieferkette nur auf den Bereich der direkten Kontrolle bezogen werden, ohne neue zivilrechtliche Haftungsansprüche zu begründen.
Stimmen Sie der These zu? In Deutschland sollen im Interesse der zukünftigen Generationen die CO2-Emissionen bis 2030 um 70 Prozent gesenkt werden.
Kürzlich hat die EU-Kommission das "Fit-for-55"-Paket vorgelegt. Diese Vorschläge werden anschließend in den kommenden Monaten vom europäischen Parlament und dem Ministerrat verhandelt. Bestandteil des Pakets ist unter anderem auch eine Neuaufteilung des EU-Burden-Sharing. Wir fordern, dass Deutschland hierbei einen ambitionierten, mit den Zielen und Maßnahmen anderer EU-Mitglieder abgestimmten Beitrag leistet.
Stimmen Sie der These zu? Im Internet sollen Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch (z.B. durch Monitoring der Betreiber) grundsätzlich Vorrang haben gegenüber der Wahrung von Datenschutz- und Privatsphäreinteressen von Internetnutzenden.
Wir Freie Demokraten setzen uns gleichermaßen für die Bekämpfung des Kindesmissbrauchs sowie für Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre ein. Um Kindesmissbrauch zu verhindern, braucht es einerseits einen deutlichen Ausbau präventiver Angebote. Andererseits braucht es einen handlungsfähigen Rechtsstaat, insbesondere im digitalen Raum. Dazu gehört für uns, dass die Strafverfolgungsbehörden zur Ausübung ihrer Aufgaben bestmöglich befähigt werden. Etwa durch deutlich mehr IT-Fachkräfte und eine bessere technische Ausstattung mit der nötigen Soft- und Hardware zur Auswertung sichergestellten Beweismaterials. Vorratsdatenspeicherungen lehnen wir ab und fordern stattdessen Quick-Freeze-Verfahren. Initiativen, die darauf abzielen durch eine automatische, technische Kontrolle von Kommunikation (Stichwort: „Chatcontrol“), die Vertraulichkeit der Kommunikation insgesamt zu schwächen, lehnen wir ab.
Stimmen Sie der These zu? In Deutschland soll eine nach dem Einkommen der Eltern gestaffelte Kindergrundsicherung, die alle Sozialleistungen für Kinder und Familien zusammenfasst, eingeführt werden.
Wir Freie Demokraten wollen ein Kinderchancengeld: Es besteht aus einem vom Elterneinkommen unabhängigen Grundbetrag, einem vom Elterneinkommen abhängigen Flexibetrag und dem Chancenpaket. Über das Chancenpaket erhalten bedürftige Kinder etwa Musikunterricht, Nachhilfe oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein.
Stimmen Sie der These zu? Jugendliche Straftäter bzw. Straftäterinnen sollen maximal für sechs Monate zu einer freiheitsentziehenden Maßnahme verurteilt werden dürfen.
Schon jetzt gilt bei der Jugendstrafe das Ultima-Ratio-Prinzip. Die Jugendstrafe verfolgt in erster Linie erzieherische Intentionen und darf nur angewandt werden, wenn sie wegen der Schwere der Schuld erforderlich ist oder wegen schädlicher Neigungen Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen. Voraussetzung für die Auswahl und die Bemessung der Jugendstrafe ist stets, dass sie im konkreten Fall die erzieherischen Ziele auch zu erzielen vermag. Dabei geht es um die bedarfsgerechte Chancen-, Orientierungs-, Erfahrungs- und Kompetenzenvermittlung. Die Höhe der Jugendstrafe richtet sich damit vornehmlich am erzieherischen Bedarf sowie an der Schwere der Straftat aus. Wann dieses Ziel erreicht wird, ist sehr stark vom Einzelfall abhängig.
Stimmen Sie der These zu? Kinder und Jugendliche, die in Pflegeeinrichtungen oder -familien leben, sollen von Kostenbeiträgen zur Unterkunft vollständig befreit werden.
Wir Freie Demokraten wollen das Angebot an Berufs- und Studienberatung in Jugendpflegeeinrichtungen erweitern. Heim- und Pflegekinder müssen ihr selbstständig verdientes Geld behalten können. Sie dürfen nicht mehr zur Finanzierung ihrer Unterbringung herangezogen werden. Zudem muss eine Verlängerung der Unterbringung im Jugendheim oder bei Pflegefamilien auch über das 18. Lebensjahr hinaus unkompliziert möglich sein, solange die Jugendlichen noch zur Schule gehen oder sich in einer Berufsausbildung befinden. So erleichtern wir den Betroffenen die Erlangung von Berufs- und Schulabschlüssen, einschließlich der Hochschulreife.