KI Bundesverband e.V.

KI Unternehmen stehen vor besonderen Herausforderungen in Bezug auf Investitionen. Wie wollen Sie sicherstellen, dass vor allem junge KI Unternehmen genügend Investitionen erhalten? Wie bewerten Sie die Einführung eines speziellen KI-Investmentfonds und eines Förderprogramms für private Investoren?

Die Hemmschwelle für Investitionen und Wagniskapital in Deutschland ist zu hoch. Gründerinnen und Gründer zieht es mit ihren Ideen und Innovationen oftmals ins Ausland, wo sie ihre Ideen umsetzen und ihren Lebensunterhalt sichern können. Wir Freien Demokraten wollen hier mit geeigneten Rahmenbedingungen gegensteuern. Eine sinnvolle steuerliche Forschungsförderung, wie sie im Antrag der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag „Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung“ (BT-Drs.-19/3175) skizziert wird, ist genauso wichtig wie einfache bürokratische Prozesse zur Firmengründung. Der Zugang zu Patentanmeldungen für Grundlagenforscherinnen und -forscher sowie KMU muss durch reduzierte, digitalisierte Prozesse erleichtert und gefördert werden, um damit die Nachfrage am Markt für KI-Anwendungen zu erhöhen. Staatlich geförderte KI-Forschung muss immer von Translations- sowie Transfermaßnahmen begleitet werden. Wagniskapital über öffentliche Fonds soll mobilisiert werden, um bessere Anreize für Investitionen in KI zu schaffen (vgl. „Technologische Mündigkeit gewährleisten−Rahmenbedingungen für KI-Anwendungen verbessern” BT-Drs.-19/28430). 

Zudem wollen wir eine KI-Roadmap für künstliche Intelligenz (KI). Jedes Ministerium soll bis 2025 zehn konkrete KI-Anwendungsfälle in seiner fachlichen Zuständigkeit identifizieren und umsetzen. Von Fördermitteln sollen auch Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer profitieren. Damit möglichst viele neue Technologien praktisch getestet werden können, brauchen wir regulatorische Erprobungszonen – sogenannte „regulatory sandboxes“, und eine schnelle gesetzliche Deregulierung. Um das Potential neuer Technologien wie KI, maschinelles Lernen und Robotik voll auszuschöpfen, ist ein europäischer Rechts-rahmen notwendig, der im gesamten europäischen digitalen Binnenmarkt Rechtssicherheit gewährleistet.

Um die Akzeptanz von KI-Anwendungen bei KMU zu erhöhen, schlagen wir die Einführung einer KI-Prämie vor. Eine finanzielle Absicherung kann UnternehmerInnen das Risiko bei der Einführung von KI Anwendungen nehmen und schließlich die Skepsis vor KI. Befürworten Sie die Einführung einer solchen Prämie?

Wir wollen vor allem die Weiterentwicklung und Anwendung von KI-Systemen im Alltag, im Unternehmen und in der Verwaltung mit mehr Tempo voranbringen. Dazu gehört auch, den Ausbau der digitalen Infrastruktur zu beschleunigen. Ohne eine flächendeckende und reibungslos funktionierende digitale Infrastruktur werden viele technisch mögliche Entwicklungen ungenutzt bleiben. Der Ausbau dieser digitalen Infrastruktur in Deutschland muss deswegen Priorität haben. Für mehr Innovation und Investitionen in KI wollen wir die Mitarbeiterbeteiligungen bei Unternehmen verbessern, damit mehr motivierte Mitarbeiter am Produktivkapital beteiligt werden können. Das wäre die individuell beste KI-Prämie (vgl. „Technologische Mündigkeit gewährleisten−Rahmenbedingungen für KI-Anwendungen verbessern” BT-Drs.-19/28430). 

Vielen Startups und KMU ist der Verwaltungsaufwand für Förderprogramme zu hoch. Wie wollen Sie sicherstellen, dass sich in der nächsten Legislaturperiode mehr KI-Unternehmen auf die Förderungen bewerben?

Die Evaluation des ZIM von Juni 2019 verzeichnet einige wesentliche Entwicklungen wie einen Rückgang der Innovatorenquote und führt einen Abstimmungsbedarf zur steuerlichen FuE Förderung an (Quelle: Evaluation des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand). Wir wollen die Zusammenarbeit zwischen Mittelstand und innovationsorientierten Hochschulen und Instituten stärken und vor allem die Beantragung bürokratiearm gestalten. Zur Förderung digitaler und innovativer Geschäftsmodelle wollen wir digitale Freiheitszonen einführen. Um die Entstehung von Clustern insbesondere bei IT-Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz und Blockchain zu begünstigen, wollen wir bestimmte Regionen als digitale Freiheitszonen ausweisen. Dort sollen weniger Regularien gelten. Steuerliche Forschungsförderung, bessere Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups und weniger Bürokratie sollen Gründungen erleichtern.

Die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen ist ein wichtiges Mittel, um Talente zu gewinnen, aber auch ein mögliches Instrumentarium für sozialen Aufstieg. Wie stehen Sie zu dem in dieser Legislatur beschlossen Fondsstandortgesetz? Welche weiteren Verbesserungsmöglichkeiten sehen Sie?

Wir Freie Demokraten wollen die Mitarbeiterkapitalbeteiligung als Chance für den langfristigen Vermögensaufbau etablieren. Aber auch für Start-ups sind Mitarbeiterbeteiligungsprogramme unerlässlich, um im internationalen Wettbewerb gut qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen. Um die schlechten Rahmenbedingungen hierzulande zu verbessern, soll die Besteuerung erst bei der Veräußerung einsetzen und der von Unternehmensbeteiligungen entsprechen. Zudem wollen wir eine eigene Anteilsklasse für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen schaffen, um den teuren und administrativ aufwendigen Prozess der Übertragung von GmbH-Anteilen zu vereinfachen. Das im Fondsstandortgesetz beschlossenen Maßnahmen reichen zur Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung nicht aus und können daher nur den Beginn gesetzgeberischen Aktivitäten darstellen (vgl. Kleine Anfrage „Referentenentwurf Fondsstandortgesetz (FoG)“ BT-Drs.-19/26003).

 

KI hat als Querschnittstechnologie die Chance, unter anderem die Energiewende voranzutreiben. Wie wollen Sie sicherstellen, dass vor allem nachhaltige KI- Produkte gefördert werden?

Hinsichtlich unserer gesellschaftlichen Nachhaltigkeitsziele verfolgen wir Freie Demokraten mit dem Emissionshandel einen ganzheitlichen Ansatz. Der Staat gibt ein garantiertes Mengenziel für Treibhausgasemissionen vor, überlässt es jedoch der Wirtschaft, dieses Ziel möglichst ohne bürokratische Detailregulierungen zu erreichen. Dazu wollen wir einen sektorübergreifenden Emissionshandel schaffen, bei dem durch den Preis frei handelbarer Emissionsrechte notwendigerweise Innovationsanreize in Richtung nachhaltiger Entwicklung gesetzt werden. So entstehen ganz automatisch Anreize für die Entwicklung und Nutzung von nachhaltigen KI-Systemen, die auch der Realisierung unserer gesellschaftlichen Nachhaltigkeitsziele insgesamt dienlich sind (z.B. im Bereich der Energieversorgung).

Deutschland ist weltweit führend in der KI-Forschung. Leider scheitern viele ambitionierte Ideen in Deutschland und werden dann im Ausland zu fertigen Produkten weiterentwickelt. Was sind Ihre Vorschläge, um den Transfer von Wissenschaft in die Industrie zu verbessern?

Wir Freie Demokraten wollen die Gründung einer Deutschen Transfergemeinschaft (DTG) auf den Weg bringen, die sich um den Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft kümmern soll. Sie soll unabhängig agieren und als Selbstverwaltungseinrichtung sowohl technologische als auch soziale Innovationen unterstützen. Förderfähig sind einerseits Projekte unter Beteiligung einer Hochschule und andererseits eines Unternehmens aus der Wirtschaft oder Zivilgesellschaft. Die DTG wäre ein One-Stop-Shop, der Transfer-Know-how bündelt und kostenneutral durch bislang auf mehrere Ministerien verteilte Transferförder-gelder finanziert wäre. Software- und Hightech-Unternehmen sowie Start-ups werden so in ihrer Leistungs- und Innovationskraft gestärkt.

Nach dem Abschluss der Enquete-Kommission KI findet das Thema im Bundestag leider nicht mehr statt. Wir fordern daher, einen parlamentarischen Beirat für Künstliche Intelligenz einzusetzen, um das Thema fest in der Agenda zu verankern. Wie stehen Sie dem Einsetzen eines solchen Beirats gegenüber?

Als Beitrag zur Versachlichung öffentlicher Meinungsbildung schlagen wir vor, Expertinnen- und Experten-Anhörungen in Parlamenten regelmäßig öffentlich zu übertragen. Das gilt auch für Anhörungen von Enquete-Kommissionen. Die Vielfalt der Beiräte in der Bundespolitik wollen wir auf den Prüfstand stellen, um sie neu und sinnvoll an Kriterien der Versachlichung, der Transparenz und der Priorität der Beratung von Parlamenten, nicht von Regierungen, ausrichten zu können. In umstrittenen Fragen sollten verstärkt Verfahren der gemeinsamen Faktenklärung („Joint Fact Finding“) durchgeführt werden.

Wir Freie Demokraten stehen für eine technologieoffene Sicht auf Innovationen im Allgemeinen und Künstliche Intelligenz im Speziellen. Damit diese Themen vermehrt im Parlament stattfinden und Gehör finden, setzen wir auf parlamentarische Initiativen sowie die anlassbezogene Einladung von Sachverständigen in die zuständigen Ausschüsse und eine anschließende Debatte im Plenum.

Kunst und Kultur befinden sich in ständiger Wechselwirkung mit technologischen Entwicklungen. Inwieweit wird ein/e Bundesbeauftragte/r der wachsenden Zahl neuer digitaler Kunstformen gerecht werden? Welchen Standpunkt haben Sie zu urheberrechtlichen Aspekten kollaborativ mit KI geschöpfter Werke?

Wir Freie Demokraten fordern ein Ministerium für digitale Transformation. Um Synergieeffekte zu nutzen und eine schlankere und effizientere Regierung zu gestalten, wollen wir Kompetenzen in einem Ministerium bündeln und es eng mit den anderen Regierungsressorts verknüpfen. Nur so können wir die digitale Transformation von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft zum Nutzen aller Menschen in unserem Land schnell, effizient und konsistent gestalten. Eine enge Zusammenarbeit zwischen BKM und dem Bundesministerium für digitale Transformation sollte dann selbstverständlich sein. 

Wir Freie Demokraten wollen ein modernes Urheberrecht. Jedoch hinkt das geltende Urheberrecht der gesellschaftlichen und technologischen Entwicklung hinterher und bremst Innovationen aus. Wir Freie Demokraten wollen das Urheberrecht nach dem Vorbild des amerikanischen „Fair Use“-Prinzips maßvoll weiterentwickeln und hierzu die bisherigen Schranken des Urheberrechts durch eine Bagatellklausel für private Nutzungen ersetzen, die keine wirtschaftlichen Folgen haben und – wie viele inzwischen alltägliche Nutzungen wie Memes und Remixes – keine kommerziellen Interessen verfolgen. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlegerinnen und Presseverleger wollen wir wieder abschaffen. Das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und dem Schutz geistigen Eigentums muss im digitalen Zeitalter neu gedacht werden und gleichzeitig die Urheberin sowie den Urheber eines Werkes in ihren oder seinen wirtschaftlichen und ideellen Rechten schützen. Dies ist Grund-voraussetzung für eine lebendige Kultur- und Kreativwirtschaft.

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