Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

Setzt sich Ihre Partei für die Einführung eines Bundesvergabegesetzes und damit für konkrete bundesgesetzliche Mindeststandards für Vergabeverfahren im SPNV und ÖPNV ein, insbesondere hinsichtlich verbindlicher Vorgaben zu Tariftreue und Personalübergang bei Betreiberwechseln?

Mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeverordnung und der Unterschwellenvergabeordnung orientiert sich das Vergaberecht grundsätzlich bereits an den maßgeblichen Grundprinzipien Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit. Wir setzen uns jedoch für schnellere Investitionsentscheidungen der öffentlichen Hand, unter anderem durch eine Vereinfachung des Vergaberechts ein. Dazu sollte das elektronische Vergabeverfahren gestärkt und die Vergabeverfahren generell länderübergreifend harmonisiert werden, zum Beispiel durch die Pflicht zur Nutzung einheitlicher Formulare und Formulierungen.

Was will Ihre Partei konkret tun, um auch die Beschäftigten in der Eisenbahn- und Verkehrsbranche vor Missbrauch von Werkverträgen sowie sogenannter Sub-Ketten und vor Nicht-Einhaltung von Fahr- und Ruhezeiten zu schützen?

Wir Freie Demokraten setzen uns für mehr Vielfalt in Unternehmen sowie im öffentlichen Dienst und damit auch für mehr Frauen in Führungspositionen ein. Gleiches soll auch für politische Positionen gelten. Arbeitsmodelle wie geteilte Führung („Jobsharing“ und „Topsharing“) müssen selbstverständlich werden. Außerdem treten wir dafür ein, dass sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber besser vergegenwärtigen müssen, bei gleichen Funktionen genauso viele weibliche wie männliche Angestellte für Weiterbildungen zu berücksichtigen. Transparenz der Maßnahmen für mehr Diversität und Talentmanagement in Gleichstellungsberichten erhöht den öffentlichen Druck hin zu einem Kulturwandel in Unternehmen, Wissenschaft und Verwaltung. Statt starrer Quoten setzen wir uns für Selbstverpflichtungen ein, in denen sich größere Unternehmen verpflichten, dass sich der Anteil von Frauen einer Unternehmensebene in der Führung der jeweiligen Ebene widerspiegelt. Für die Vorstandsebene sollten sich Unternehmen ebenfalls zu einer Verbesserung des Frauenanteils verpflichten.

Wir wollen gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Leistung von Frauen und Männern. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen ihren unternehmensinternen Gender-Pay-Gap auswerten und veröffentlichen. Es sollen sowohl der durchschnittliche als auch der mittlere Verdienstunterschied und der prozentuale Anteil von Frauen und Männern in den jeweiligen Gehaltsgruppen angegeben werden. Durch diese Mechanismen wollen wir Transparenz schaffen. Sie ist ein wichtiger Grundstein für die eigenverantwortliche Lösung des Problems durch Arbeitgeber und Beschäftigte.  

Um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern, wollen wir Betriebskindergärten auch steuerlich fördern, den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung auch in der Praxis und perspektivisch ab dem Ende des Mutterschutzes garantieren, die Betreuungszeiten flexibilisieren und die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten ermöglichen. Vorständen und anderen Führungskräften wollen wir eine zeitlich begrenzte Auszeit ermöglichen. In Fällen wie Geburt, Elternzeit, Pflege Angehöriger oder bei eigener schwerer Erkrankung soll es möglich sein, das Mandat für einen begrenzten Zeitraum ruhen zu lassen, ohne es niederzulegen. Zudem wollen wir bessere Voraussetzungen für die Vereinbarung von Weiterbildung und Familie schaffen. Familienfreundliche Weiterbildungen steigern die Karrierechancen insbesondere für Frauen.

Auch wollen wir die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten flexibilisieren und so Eltern mehr Flexibilität ermöglichen. Hierzu brauchen wir mehr Notfallangebote über Nacht und am Wochenende sowie 24-Stunden-Kitas. Die Arbeitszeiten vieler Eltern stimmen mit den Öffnungszeiten vieler Kitas nicht überein. Das erschwert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Gleichzeitig ist für uns klar, dass längere Öffnungszeiten nur mit mehr Personal machbar sind. Eine Verlängerung der Betreuungszeiten auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darf es nicht geben. Ziel ist, Eltern und Kindern mehr Spielräume zu verschaffen. 

Welche Schritte wird Ihre Partei unternehmen, um für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Bereichen der Lebenswelt zu sorgen und welche Weichenstellungen wird es mit Ihrer Partei geben, die die Vereinbarkeit(en) von Familie und Beruf verbessern?

Wir wollen gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Leistung von Frauen und Männern. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen ihren unternehmensinternen Gender-Pay-Gap auswerten und veröffentlichen. Es sollen sowohl der durchschnittliche als auch der mittlere Verdienstunterschied und der prozentuale Anteil von Frauen und Männern in den jeweiligen Gehaltsgruppen angegeben werden. Transparenz der Maßnahmen für mehr Diversität und Talentmanagement in Gleichstellungsberichten erhöht den öffentlichen Druck hin zu einem Kulturwandel in Unternehmen, Wissenschaft und Verwaltung. Größere Unternehmen sollten sich dazu verpflichten, den Anteil von Frauen einer Unternehmensebene in der Führung der jeweiligen Ebene widerzuspiegeln und auf der Vorstandsebene den Frauenanteils zu vergrößern. Vorständen und anderen Führungskräften wollen wir eine zeitlich begrenzte Auszeit ermöglichen, in dem das Mandat für einen begrenzten Zeitraum ruhen kann. Wir wollen mehr Frauen in Führungspositionen in Unternehmen, im öffentlichen Dienst und in der Politik. Arbeitsmodelle wie geteilte Führung („Jobsharing“ und „Topsharing“) müssen selbstverständlich werden. Außerdem sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei gleichen Funktionen genauso viele weibliche wie männliche Angestellte für Weiterbildungen berücksichtigen. Wir wollen bessere Rahmenbedingungen an Hochschulen für Wissenschaftskarrieren, zum Beispiel durch eine bessere Kinderbetreuung an Hochschulen. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern, sollte der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung perspektivisch ab dem Ende des Mutterschutzes garantiert, die Betreuungszeiten müssen flexibilisiert und die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten verbessert werden.  

Setzt sich Ihre Partei für den Erhalt des integrierten Konzerns Deutsche Bahn bzw. gegen die Trennung von Netz und Betrieb ein, welche Pläne werden für Struktur/Ausrichtung der DB verfolgt und wie stehen Sie zu Privatisierungsideen von DB-Unternehmen sowie zu Ausschreibungen im Personenfernverkehr?

Wir Freie Demokraten wollen bei der Schiene Infrastruktur und Bahnbetrieb trennen und den Betrieb privatisieren. Das Netz soll im Eigentum des Bundes bleiben. Durch eine organisatorische Trennung kann sich der Bund voll auf die Bereitstellung und Modernisierung der Infrastruktur konzentrieren. Auf der Schiene können Bahnunternehmen wiederum in Wettbewerb miteinander treten. Kunden profitieren hierdurch von niedrigeren Preisen, mehr Service und einem besseren Angebot im Bahnverkehr. Mit mehr Wettbewerb, mehr Digitalisierung und niedrigeren Trassenpreisen für die Nutzung der Schienenwege können mehr Personen für die Nutzung der Bahn gewonnen werden.

Welche Maßnahmen will Ihre Partei für eine klimagerechte Mobilitätswende ergreifen, wie soll dabei die Schiene durch Investitionen, Fördermaßnahmen sowie den Abbau von Wettbewerbsnachteilen gestärkt werden und wie soll die Verlagerung des Personen- und Güterverkehrs auf die Schiene erfolgen?

Für uns ist der Emissionshandel das zentrale Instrument zum Erreichen der Klimaschutzziele. Schrittweise wollen wir ihn auf alle Sektoren ausweiten und für weltweite Wettbewerbsgleichheit nach Möglichkeit auch global ausrichten. Unter dem Dach des Emissionshandels muss Technologieoffenheit möglich sein. Weitere Lenkungsmaßnahmen, wie eine nationale CO2 Steuer, sind nicht nötig. Statt staatlicher Preissetzung setzen wir auf wettbewerbliche Effekte, um kostengünstig und effizient CO2 einzusparen. 

Durch die Förderung des Wettbewerbs im Schienenverkehr versprechen wir uns auch eine Stärkung der Schiene mit der Folge höherer Passagierzahlen und Gütermengen.

Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um Sozialpartnerschaft und Tarifbindung zu stärken, betrieblichen Mitbestimmung sowie Unternehmensmitbestimmung auszuweiten und Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten, Jugend- und Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertretungen zu stärken?

Wir Freie Demokraten bekennen uns zur Tarifautonomie und zu einer starken Sozialpartnerschaft. Unser Arbeitsmarktmodell ist erfolgreich, da es auf Tarifautonomie und flexiblen Tarifpartnerschaften von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften basiert. In Zeiten rückläufiger Tarifbindung muss die Politik den Tarifparteien künftig noch mehr Gestaltungsspielräume bei gesetzlichen Regelungen eröffnen. Zusätzliche Anreize zum Verbleib im Flächentarifvertrag sind nötig. Auf betrieblicher und sozialpartnerschaftlicher Ebene kann schnell, kompetent und flexibel reagiert werden. Eine starke Sozialpartnerschaft ist dabei unverzichtbar, um die Zukunft von Wirtschaft und Arbeitswelt erfolgreich zu gestalten. Dafür braucht es keine staatlichen Eingriffe in die Tarifautonomie, sondern eine neue Vertrauensbasis zwischen Sozialpartnern und Politik, die die Autonomie und die unterschiedlichen Interessen der Sozialpartner respektiert. Der Gesetzgeber sollte nur aktiv werden, wenn Lücken entstehen.

Wir Freie Demokraten wollen zudem Betriebsräten und anderen Gremien der betrieblichen Mitbestimmung dauerhaft und rechtssicher die betriebliche Mitbestimmung mittels Video- und Telefonkonferenzen ermöglichen. Gleiches muss für die Mitglieder der Sprecherausschüsse gelten. Betriebsratswahlen sollen auf Wunsch der Wahlberechtigten digital durchgeführt werden können. Für Betriebsratsmitglieder stellen virtuelle Sitzungen mitunter eine erhebliche Erleichterung dar, insbesondere für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit verschiedenen Arbeitszeitmodellen, im Homeoffice oder bei mobiler Arbeit.

Mit welchen Maßnahmen will Ihre Partei die gesetzliche Rente nachhaltig stärken, und setzt sich Ihre Partei dabei für eine gesetzliche Sicherung des Rentenniveaus über das Jahr 2025 hinaus sowie eine Anhebung auf mindestens 50 Prozent ein?

Wir Freie Demokraten wollen das Renteneintrittsalter nach schwedischem Vorbild flexibilisieren. Wer früher in Rente geht, bekommt eine geringere, wer später geht, erhält eine höhere Rente. Wer das 60. Lebensjahr und mit allen Altersvorsorgeansprüchen mindestens das Grundsicherungsniveau erreicht, soll selbst entscheiden, wann der Ruhestand beginnt. Zuverdienstgrenzen schaffen wir ab, und Teilrenten sind unkompliziert möglich. Das sorgt zum einen für mehr finanzielle Stabilität, weil die Menschen im Schnitt länger im Beruf bleiben, zum anderen passt ein flexibler Renteneintritt besser zu vielfältigen Lebensläufen. Die Erwerbsminderungsrente stärken wir. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, braucht eine starke Unterstützung.

Wir wollen die Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip organisieren. So können Bausteine aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge je nach Lebenslage flexibel kombiniert und an moderne Lebensläufe angepasst werden. Alle Ansprüche aus diesem „Rentenbaukasten“ sollen bei Wechseln zwischen Arbeitgebern oder zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit flexibel mitgenommen werden können.

Zudem fordern wir die Einführung einer gesetzlichen Aktienrente. Daher schlagen wir vor, die verpflichtende erste Säule unseres Rentensystems künftig auf zwei Pfeiler zu stellen, dadurch endlich für Demographiefestigkeit zu sorgen und das Rentenniveau langfristig wieder zu steigern. Dabei wird genau derselbe Anteil wie bisher für die Altersvorsorge aufgewendet – wie üblich aufgeteilt in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag. Neu ist, dass neben dem größeren Betrag, der weiter in die umlagefinanzierte Rentenversicherung fließt, ein kleinerer Betrag von zum Beispiel zwei Prozent des Bruttoeinkommens in eine langfristige, chancenorientierte und kapitalgedeckte Altersvorsorge angelegt wird, die als Fonds unabhängig verwaltet wird, eben die gesetzliche Aktienrente.

Mit welchen Maßnahmen wird Ihre Partei dafür sorgen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, den Wohnungsbestand zu erhöhen und Verdrängung u. a. durch Wohnraum-Spekulation zu verhindern?

Wir Freie Demokraten wollen ein Baulücken- und Potentialflächenkataster einführen. Auf dessen Grundlage können die Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten konkrete Zeit- und Maßnahmenpläne zur Bebauung dieser Flächen entwickeln. Hindernisse bei der Wiederverwertung von Brachflächen sind konsequent zu beseitigen. Der Bund muss die Länder im Rahmen der Bauministerkonferenz außerdem zu einer Entbürokratisierung des Dachausbaus und der Dachaufstockung, etwa bei der Stellplatz- und Aufzugspflicht, anhalten und mittels der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein entsprechendes Förderprogramm auflegen. Darüber hinaus ist die Aktivierung von Bauland notwendig, beispielsweise durch eine stärkere Zusammenarbeit der Länder mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).

Zudem wollen wir einen Baukosten-TÜV einführen, der neue Regelungen auf ihre Kosten für Bauen und Wohnen ermittelt. Unser Ziel ist es, kostenverursachende Normen zu vermeiden und den Entscheiderinnen und Entscheidern eine transparente Grundlage für ihr Handeln zur Verfügung zu stellen. Insbesondere EU-Richtlinien dürfen nicht über das erforderliche Maß hinaus umgesetzt werden. Die Möglichkeiten zur Abschreibung für Wohnungsbauinvestitionen wollen wir verbessern, indem wir die lineare Abschreibung von zwei auf drei Prozent erhöhen.

Wir wollen darüber hinaus die Genehmigungsverfahren vor dem Bauen beschleunigen. Dazu wollen wir die Chancen des seriellen und modularen Bauens nutzen sowie ein digitales und teilautomatisiertes Baugenehmigungsverfahren entwickeln. Die Bauordnungen aller Länder müssen harmonisiert werden, sodass dort einheitliche Anforderungen an den modularen und seriellen Bau enthalten sind. Ferner muss die sogenannte Genehmigungsfiktion gesetzt werden: Wenn die Bauherrin oder der Bauherr alle Unterlagen vorlegt und die Behörde nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf den Antrag reagiert, gilt er als genehmigt und die Bautätigkeit kann beginnen.

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