Säkulare Flüchtlingshilfe Deutschland e.V.
Die Anwendung physischer oder psychischer, einschließlich sexueller Gewalt, ist als Grund im Asylrecht festgeschrieben. Auch die Aberkennung der Gleichstellung von Frauen spielt dabei eine Rolle. Werden Sie sich für die Anerkennung einsetzen, dass es geschlechtsspezifische Verfolgung gibt?
Ja. Wir setzen uns für die Einhaltung und Umsetzung der Istanbul-Konvention ein, welche die Vertragsstaaten zu geschlechtersensiblen Asylverfahren verpflichtet.
Geflüchtete Frauen sind in Unterkünften in Deutschland weiterhin Übergriffen aus den vorgenannten Gründen ausgesetzt. Welche Schutzmaßnahmen, wie alternative Unterbringung, werden Sie für geflüchtete Frauen ergreifen?
Wir setzen uns für sichere Verfahren und eine sichere Unterbringung aller Schutzsuchenden ein, insbesondere auch für besonders vulnerable Gruppen. § 44 Absatz 2a des Asylgesetzes verpflichtet die Länder, geeignete Maßnahmen zu treffen, um bei der Unterbringung Asylbegehrender den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten. Das gilt auch bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften.
Bei Übersetzungen während der Befragung kommt es oft zu beabsichtigten Auslassungen, Falschübersetzungen und Einschüchterungen durch Übersetzer. Wie werden Sie sicherstellen, dass Übersetzer so geprüft werden, dass niemand beschäftigt wird, der Geflüchtete einschüchtert oder sogar falsch übersetzt?
Korrekte Übersetzungen sind im Asylverfahren unerlässlich. Hier müssen hohe Standards eingehalten werden. Deswegen ist es besonders wichtig, dass Dolmetscherinnen und Dolmetscher über spezifisch auf das Asylverfahren bezogene Kenntnisse verfügen; wenn erforderlich, müssen diese ihnen vor dem Einsatz vermittelt werden. Bei zweifelhafter Qualität der Übersetzungen muss behördenseitig umgehend reagiert werden. Damit solche Mängel auch schnell entdeckt werden, hat sich die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag für eine bessere Qualitätskontrolle im BAMF eingesetzt. Mängel können darüber hinaus auch schneller aufgespürt werden, wenn den Schutzsuchenden eine unabhängige Rechtsberatung im Verfahren zur Seite steht.
In der Befragung zum Asylverfahren kommt es oft vor, dass der Entscheider nicht weltanschaulich neutral ist. Dadurch erfolgt für Apostasie oft eine Ablehnung. Wie werden Sie sicherstellen, dass bei BAMF-Befragungen im Asylverfahren weltanschaulich neutral entschieden werden kann?
Wir Freie Demokraten setzen uns für rechtstaatliche, schnelle und qualitativ hochwertige Asylverfahren ein. Entscheidungen müssen nach eingehender Prüfung sachlich und neutral gefällt und entsprechend begründet werden. Die weltanschaulichen oder religiösen Überzeugungen der Entscheiderinnen und Entscheider dürfen dabei keine Rolle spielen, sondern allein die Frage der Schutzbedürftigkeit des Schutzsuchenden. Unsere Bundestagsfraktion hat sich in der letzten Wahlperiode auch für eine Verbesserung des Qualitätsmanagements beim BAMF eingesetzt, um solche fehlerhaften Entscheidungen oder Vorurteile aufzudecken. Die Qualität der Entscheidungen des BAMF wird auch gesteigert, wenn der Schutzsuchende durch eine unabhängige Rechtsberatung unterstützt wird, für die wir uns ebenfalls einsetzen. Bei der Schulung von Entscheiderinnen und Entscheidern ist zudem darauf zu achten, dass diese von erfahrenen Kräften schließlich auf das Asylverfahren vorbereitet werden, um ein insgesamt ordentliches, gesetzmäßiges Asylverfahren zu gewährleisten.
Apostaten gehören zu der Gruppe Menschen, die auch in Deutschland weiterhin Verfolgung ausgesetzt sind. Durch die Familie, auch durch die Botschaft oder Extremisten. Was wollen Sie unternehmen, damit geflüchtete Apostaten auch in Deutschland sicher sind?
Als Freie Demokraten setzen wir uns dafür ein, dass Deutschland seiner Vorreiterrolle im weltweiten Schutz für Menschenrechte auch in Deutschland gerecht wird. Die Sicherheit verfolgter Personen, die in Deutschland Schutz suchen, muss auch hierzulande gewährleistet sein. In der vergangenen Wahlperiode hat sich die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag deshalb gegenüber der Bundesregierung u.a. dafür eingesetzt, eine behördenübergreifende Strategie zum Schutz von Schutzbedürftigen vor ausländischer Verfolgung und Überwachung zu etablieren (vgl. BT-Drs. 19/25242), die klare Handlungsleitlinien für die Sicherheitsbehörden in entsprechenden Fällen schafft. Beim Bundeskriminalamt wollen wir eine Kontaktstelle für Betroffene schaffen.
Der Abfall vom Glauben wird von Mitbewohnern in den Unterkünften meist nicht toleriert. Wie werden Sie sichere Unterbringungsmöglichkeiten für Apostaten schaffen?
Wir setzen und für sichere Verfahren und eine sichere Unterbringung aller Schutzsuchenden ein, vgl. hierzu auch die Antwort auf Frage 2. Schutzbedürftige Personen im Sinne des § 44 Absatz 2a Asylgesetz sind auch Opfer von Gewalt aufgrund religiöser Motive. Die Länder sind daher zur Schaffung solcher Unterbringungsmöglichkeiten verpflichtet.
Viele islamische Organisationen sind Teil internationaler Netzwerke in denen teilweise extremistische Organisationen eingegliedert sind. Diese Organisationen sollten nicht Teil von Integrationspolitik sein. Werden Sie weltanschaulich neutrale Anlaufstellen für Migranten und Geflüchtete einrichten?
Wir Freie Demokraten wollen eine Integrationspolitik, die Vielfalt begrüßt und daher Einwanderinnen und Einwanderer einlädt, Teil unserer Gesellschaft zu werden. Die Integration von Einwanderinnen und Einwanderern basiert in großen Teilen auch auf einem breiten bürgerschaftlichen Engagement u.a. von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Das partnerschaftliche Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft in der Integrationspolitik wollen wir grundsätzlich erhalten und fördern. Für uns Freie Demokraten ist gleichzeitig klar: Organisationen, die extremistische Positionen vertreten oder eine Gesellschaft anstreben, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind, können kein Partner in der Integrationspolitik sein.