VATM e.V.

Ein Recht auf schnelles Internet kann nicht Bagger zu einzelnen Häusern schicken. Auch die zwischen BMF und BMVI umstrittene Digitalisierungshilfe lässt sich nur über Satellit/Funk herstellen. Wie steht die FDP zu funkgestützten Übergangslösungen bis zur flächendeckenden Gigabitversorgung 2030?

Rechtlich bindende Ausbauverpflichtungen könnten zu Rechtsunsicherheit und damit sogar zu einer erheblichen Verlangsamung des Ausbaus führen. Ein Rechtsanspruch auf schnelles Internet löst daher kein Problem. 

Die Erfolgsaussichten der nächsten Generation des Satelliten-Internets sehen sehr vielversprechend aus. Nimmt man das bisherige Tempo der Bundesregierung beim Breitbandausbau zum Maßstab, werden noch viele Jahre vergehen, bis sich die Bilanz bei den Breitbandanschlüssen substantiell gebessert hat. Insoweit könnte der rapide Fortschritt im Bereich der Satelliten-Internettechnik insbesondere in ländlichen Regionen schon bald eine schnelle, unbürokratische und effektive Alternative zur Bereitstellung breitbandiger Internetanschlüsse sein. Auch für „weiße Punkte“ – also einzelne Gebäude, die nicht an Glasfasernetze in der Umgebung angeschlossen sind – können Funk- beziehungsweise Satellitentechnologien häufig sinnvolle Übergangslösungen darstellen.

Die Mobilfunkanbieter investieren Milliardenbeträge in LTE- und 5G-Ausbau. Zudem wurden den Netzbetreibern in Versteigerungen 60 Mrd. € entzogen. Wie will die FDP die Rahmenbedingungen für Investitionen in eine gute Mobilfunkversorgung verbessern und ein wettbewerbsfreundliches Umfeld gewährleisten?

Wir Freie Demokraten fordern eine flächendeckende und hochleistungsfähige Mobilfunkabdeckung durch echten Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt sowie ein Glasfasernetz und eine konsequente Hochrüstung bestehender Mobilfunktionsnetze. Mit einem effizienten Auktionsdesign sowie einem starken und zeitnahen Controlling durch den Bund sollen die Ausbauziele erreicht werden. Ein hochleistungsfähiger Mobilfunk ist eine Grundvoraussetzung für die Zukunftsfähigkeit des Standortes Deutschland.

Was will die FDP konkret tun, damit mehr Kilometer mit den vorhandenen Baukapazitäten gebaut werden können? Wie will die FDP Bürokratie abbauen und effiziente Technologien unterstützen?

Wir Freie Demokraten wollen Gigabit-Gutscheine für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen. Mit den Gutscheinen wird ein Teil der Kosten erstattet, die bei der Umstellung auf Gigabit entstehen. So wollen wir den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen nachfrageorientiert und kosteneffizient beschleunigen. Damit schaffen wir einen wirksamen Anreiz für Investitionen in den Gigabit-Netzausbau.

Eigenwirtschaftlicher Ausbau ist schneller und kostengünstiger. Wie kann nach Auffassung der FDP der geförderte Ausbau so gestaltet werden, dass er wirklich nur dort greift, wo eigenwirtschaftlicher Ausbau keine Chance hat?

Das Gigabit-Gutscheinmodell ist nachfrageorientiert und fördert und forciert damit den eigenwirtschaftlichen Ausbau. Im Gegensatz zu allen Versuchen der zentralen Steuerung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen ist das Gutscheinmodell daher unbürokratisch und effizient. Auch in Regionen, in denen sonst der eigenwirtschaftliche Ausbau allein keine Chance hätte, wird der Ausbau so möglich.

Welche Strategie verfolgt die FDP, um dem Fachkräftemangel im Glasfaserausbau zu begegnen und die knappen Baukapazitäten deutlich zu erweitern?

Deutschland benötigt qualifizierte Zuwanderung, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Eine notwendige Voraussetzung dafür ist ein modernes Einwanderungsgesetz. Erfolgreiche Einwanderungsländer wie Kanada und Neuseeland machen vor, was dafür nötig ist: ein einfaches und transparentes Punktesystem und klare Kriterien für qualifizierte Einwanderung wie Berufsqualifikation, Sprachkenntnisse und Bildungsgrad. Voll digitalisierte Planungs- und Genehmigungsverfahren würden zudem einen effizienteren Personaleinsatz ermöglichen.

Verbraucherschutz ist wichtig – auch für TK-Unternehmen. Gleichzeitig gilt es, wirtschaftlich umsetzbare Lösungen zu entwickeln, die Verbraucher/innen wirklich nutzen. Ist die einseitige Zuordnung einer Interessengruppe zum BMJ richtig? Wie kann dessen Neutralität sichergestellt werden?

Selbstverständlich ist Verbraucherschutz durch die Bundesregierung universell zu berücksichtigen, ohne Neutralität sowie Praktikabilität von konkreten Lösungen aus den Augen zu verlieren. Wir Freie Demokraten stehen in diesem Zusammenhang grundsätzlich hinter dem Grundsatz der Vertragsfreiheit bei maximaler Transparenz.

Digitalisierung ist mehr als eine Querschnittsaufgabe. Wie will die FDP dieser Herausforderung begegnen? Spricht sich die FDP für ein Digitalministerium aus? Wie sollte dieses aufgestellt sein? Welche Rolle spielt zukünftig die BNetzA?

Wir Freie Demokraten fordern ein Ministerium für digitale Transformation. Um Synergieeffekte zu nutzen und eine schlankere und effizientere Regierung zu gestalten, wollen wir Kompetenzen in einem Ministerium bündeln und es eng mit den anderen Regierungsressorts verknüpfen. Nur so können wir die digitale Transformation von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft zum Nutzen aller Menschen in unserem Land schnell, effizient und konsistent gestalten.

Die Bundesnetzagentur hat insbesondere die Aufgaben der Aufrechterhaltung des Wettbewerbs in den Netzmärkten. Im Telekommunikationsmarkt ist zusätzlich ihre Rolle als Schlichtungsstelle hervorzuheben.

Die hohe Staatsbeteiligung an der Deutschen Telekom ist unter marktwirtschaftlichen und wettbewerblichen Gesichtspunkten problematisch. Wie steht die FDP zu einer Veräußerung der staatlichen Anteile an der Deutschen Telekom?

Wir Freie Demokraten fordern eine Beteiligungsbremse für den Staat. Unnötige staatliche Beteiligungen sowie alle Unternehmensanteile, die nicht zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehören, müssen verkauft werden – hier insbesondere Post und Deutsche Telekom. Der Erlös kann in die digitale Infrastruktur investiert werden. Staatliche Beteiligungen müssen stärker auf ihre Notwendigkeit überprüft und perspektivisch abgebaut werden. Neue Beteiligungen sollten nur noch dann zulässig sein, wenn andere entsprechend reduziert werden.

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