Bundesverband Internetmedizin

Digitale Gesundheitsanwendungen müssen positive Versorgungseffekte nachweisen (med. Nutzen/patientenrelevante Struktur-/Verfahrensverbesserung). Derzeit fehlen geeignete Studienendpunkte, um diesen Nutzennachweis zu erbringen. Wie kann die Entwicklung geeigneter Studienendpunkte gefördert werden?

Als Freie Demokraten setzen wir uns für eine evidenzbasierte und qualitätsorientierte Versorgung ein. Es ist aus unserer Sicht zielführend, wenn diejenigen, die bestimmte Verfahren in die Versorgung überführen möchten, auch die entsprechenden Nachweise für einen Nutzen erbringen.

Wie kann die Einbindung der Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die Versorgung und in Behandlungsleitlinien vorangetrieben werden?

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass Digitale Gesundheitsanwendungen schnell und unbürokratisch den Weg in die Gesundheitsversorgung finden. Denn aus unserer Sicht kann die Integration solcher digitaler Lösungen einen erheblichen Zusatznutzen für die Patientinnen und Patienten bringen.

Wir wollen die Digitalisierung im Gesundheitswesen durch klare und transparente Rahmenbedingungen voranbringen. Dazu benötigen wir offene Standards, Interoperabilität und Datensicherheit. Die Vernetzung zwischen allen Gesundheitsakteuren sowie Patientinnen und Patienten muss digital ausgestaltet sein. Nur so ist eine schnelle Verfügbarkeit der Patientinnen- und Patientendaten sicherzustellen. Die Digitalisierung ist kein Wert an sich, sondern sie hat das Potential, den Arbeitsalltag von allen Gesundheitsakteuren zu erleichtern. Krankenhäuser sind Innovationsmotoren in der Krankenversorgung. Digitale Infrastruktur und robotische Assistenzsysteme wollen wir hier gezielt fördern.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können auf Wunsch des Gesetzgebers auf der Grundlage von Vorstudien, einer geplanten Erprobungsstudie und einem Evaluationskonzept vorläufig zugelassen werden. Wie kann das Vertrauen der Gesundheitsbranche in „Erprobungs-DiGA“ verbessert werden

Wir Freie Demokraten sind der Auffassung, dass ein gegenseitiger Austausch und eine transparente Kommunikation der Schlüssel zum Erfolg ist. Wenn alle Akteure gemeinsam aufeinander zugehen, können innovative Ideen vorangebracht und das Vertrauen in solche gestärkt werden. 

Derzeit können Medizinprodukte der Risikoklassen I und IIa DiGA werden. Bei der Rezertifizierung fallen nach MDD zertifizierte DiGA u.U. in höhere Risikoklassen, also auch derzeit gelistete DiGA z. B. in die Klasse IIb. Unterstützen Sie die Ausweitung der DiGA auf die Risikoklassen IIb und III MDR?

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sowie eine generell intensivierte Integration digitaler Lösungen in die Gesundheitsversorgung bieten einen Zusatznutzen für die Patienten. Daher ist sicherzustellen, dass zeitnah eine solide Regelungsgrundlage für die Etablierung vorhanden ist.

Laut DVPMG ist das Zusammenwirken von DiGA und elektronischer Patientenakte (ePA) beschlossen, aber noch nicht ausgestaltet. Werden Sie das Zusammenwirken von DiGA und ePA fördern, damit die Daten von den Patient:innen sinnvoll genutzt werden können?

Wir Freie Demokraten begrüßen ein Zusammenwirken von DiGa und ePa. Selbstverständlich müssen dabei der Datenschutz und die Datensicherheit gewährleistet sein.

Die derzeit gelisteten DiGA wurden von jungen Unternehmen der Gesundheitsbranche entwickelt - zumeist auf der Basis von Investitionsgeldern, aber auch öffentlicher Förderung. Wie können Unternehmen gezielter mit Investitionen gefördert werden, um patientenorientierte DiGA zu entwickeln?

Sie Antwort zu Frage 1.

Zur Weiterentwicklung Digitaler Gesundheitsanwendungen eignen sich Daten des Forschungsdatenzentrums, um das Umfeld DiGA-Nutzung zu verstehen und die Einbindung der DiGA in die Versorgung zu forcieren. Werden Sie DiGA-Herstellern dafür die Nutzung von Daten des Forschungsdatenzentrums ermöglichen?

Wir Freie Demokraten wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen und den Forschungsstandort Deutschland stärken. Im Rahmen der Digitalisierung im Gesundheitswesen werden wichtige Daten zum individuellen Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten gesammelt. Diese Daten bilden ein enormes Potential für die Gesundheitsforschung in unserem Land. Durch künstliche Intelli- genz können aus Gesundheitsdaten Krankheitsbilder wie Tumorerkrankungen sowie seltene Erkrankungen frühzeitig erkannt und personalisiert behandelt werden. Wir fordern daher, dass die Nutzung von Gesundheitsdaten grundsätzlich vollständig ermöglicht und die Datenspende auch für die private Forschung nutzbar gemacht wird. Dabei bedarf es jeweils der Einwilligung der Patientin oder des Patienten oder des Ausschlusses der Rückverfolgbarkeit des Personenbezugs.

Mit dem DVPMG hat der Gesetzgeber ergänzend zu den Digitalen Gesundheitsanwendungen auch Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) geschaffen, allerdings mit deutlich restriktiveren Regeln bezüglich Einsatz und Preisgestaltung. Haben Sie vor DiPA und DiGA bei Finanzierung und Marktzugang gleichzustellen?

Wir Freie Demokraten wollen die Arbeit in der Pflege durch digitale Anwendungen, Automatisierung sowie Robotik unterstützen und Pflegende dadurch entlasten. Von der elektronischen Patientenkurve über die automatisierte Medikamentenausgabe bis hin zu robotischen Lagerungshilfen ist vieles möglich. Digitale Anwendungen können maßgeblich zur Erleichterung des Arbeitsalltags pflegender Personen beitragen. Sie helfen gleichzeitig, Risiken für Pflegebedürftige, beispielsweise bei Medikationsänderungen, zu vermeiden.

Die Unterschiede bei der Beantragung beziehungsweise Verordnung, Erstattungsfähigkeit etc. beruhen darauf, dass die DiPA nicht im SGB V, sondern im SGB XI geregelt sind. Innerhalb der jeweiligen regulatorischen Leitplanken wollen wir eine bestmögliche Versorgung der Patienten beziehungsweise Pflegebedürftigen erreichen.

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