Hochschullehrerbund

Innovation und Transfer Da noch nicht einmal 1 % der Fördergelder der DFG an die FH/HAW gehen fordert der hlb die Gründung einer "Deutschen Transfergemeinschaft" als Förderinstitution für angewandte Forschung, Innovation und Transfer. Wie will sich Ihre Partei konkret dafür einsetzen?

Wir Freie Demokraten wollen die Gründung einer Deutschen Transfergemeinschaft (DTG) auf den Weg bringen. Sie soll unabhängig agieren und als Selbstverwaltungseinrichtung sowohl technologische als auch soziale Innovationen unterstützen. Förderfähig sind einerseits Projekte unter Beteiligung einer Hochschule und andererseits eines Unternehmens aus der Wirtschaft oder Zivilgesellschaft. Die DTG wäre ein One-Stop-Shop, der Transfer-Know-how bündelt und kostenneutral durch bislang auf mehrere Ministerien verteilte Transferfördergelder finanziert wäre. Software- und Hightech-Unternehmen sowie Start-ups werden so in ihrer Leistungs- und Innovationskraft gestärkt.

Im Rahmen ihrer parlamentarischen Arbeit hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag die konkreten Schritte zur Gründung der DTG in der Initiative „Innovationsbrücke bauen zwischen Hochschule und Praxis – Die Deutsche Transfergemeinschaft“ (BT-Drs.-19/6265) eingebracht.

Kampagne "Erfolg braucht HAW" Mit der Kampagne www.erfolg-braucht.de fordert der hlb eine flächendeckende Lehrdeputatsreduktion auf 12 SWS sowie eine aus Grundmitteln finanzierte Stelle für eine wissenschaftliche Mitarbeit pro Professur ( Mittelbau). Wie unterstützt Ihre Partei diese Forderung?

Die Lehrdeputate werden auf Landesebene geregelt. Ebenso sind die Länder für eine ausreichende Grundfinanzierung der Hochschulen verantwortlich, um qualitativ hochwertige Lehre, Forschung und Transfer zu ermöglichen. Das starre Kapazitätsrecht und die Steuerungslogik von Lehrkapazitäten sind jedoch aus der Zeit gefallen. Der Aufwand digitaler Lehrangebote bemisst sich nicht primär an der Zahl der in einem Raum anwesenden Studierenden oder an der Dauer semesterwöchentlich abgehaltener Präsenzlehre. Auch die steigende Nachfrage nach akademischer Weiterbildung und Teilabschlüssen erfordert ein Umdenken. Deshalb fordern wir Freie Demokraten eine Qualitätsoffensive für die Hochschullehre. Mittelzuweisungen des Bundes sollen künftig auch auf Basis qualitätsorientierter Kriterien erfolgen. Eine bundesweite Beratung soll Hochschulen und Lehrende bei didaktischen, technischen, datenschutz- und urheberrechtlichen Fragen zu digitaler Lehre unterstützen. Das starre Kapazitätsrecht, das die Zahl der bereitgestellten Studienplätze regelt, wollen wir grundlegend reformieren, um Hochschulen mehr Investitionen in digitale Lehrangebote, bessere Betreuungsquoten sowie berufs- und lebensbegleitende Studienmodule zu ermöglichen. Alle Förderprogramme des Bundes für die Verbesserung der Hochschullehre wie auch zur Forschungsfinanzierung sollen den Hochschulen grundsätzlich unabhängig ihrer Trägerschaft offenstehen.

Konkurrenzfähigkeit der HAW-Professur Tandem- und Nachwuchsprofessuren verwässern das spezifische HAW-Profil (https://www.hlb.de/fileadmin/hlb-global/downloads/pressemitteilungen/2021-07-05_hlb-PM_hlb_warnt_vor_dem_Entzug_des_Profils_der_HAW.pdf). Was will Ihre Partei dagegen tun?

Wir Freie Demokraten möchten bessere Rahmenbedingungen an Hochschulen für Wissenschaftskarrieren schaffen. Wir befürworten vielfältige und attraktive Karrierewege in der Wissenschaft, die jedoch nicht zu Lasten der Qualität gehen.

Vitalisierung der anwendungsbezogenen Forschung/Promotionsrecht Gerade bei kooperativen Publikationen mit Industriepartnern sind HAW heute schon führend (U-Multirank). Um anwendungsbezogene Forschung zu stärken, muss den HAW das Promotionsrecht übertragen werden. Wie unterstützt Ihre Partei das?

Wir Freie Demokraten fordern eine Möglichkeit für Universitäten, mit Fachhochschulen kooperierende Promotionsverfahren durchführen zu können. Die Fachhochschulen bieten durch ihre Praxisnähe ein Studium, das für die Wirtschaftskraft von Regionen als Wachstumsquelle fungieren kann. Wir fordern, den Fachhochschulen, die sich schwerpunktmäßig mit Forschung beschäftigen sowie ihren Studierenden breite Kenntnisse im Bereich der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens vermitteln, in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen ein gesondertes Promotionsrecht zu ermöglichen.

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