donum vitae Bundesverband e. V.
1. Sind Sie für die Beibehaltung der geltenden Regelung zum Schwangerschaftsabbruch (psychosoziale Pflichtberatung als Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche)? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, aus welchen Gründen?
Die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen wird von der Rechtsordnung unter den Bedingungen der §§ 218a ff. StGB toleriert. Hierzu gehört auch die Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz. Dieser Kompromiss ist das Ergebnis einer langen gesellschaftlichen Diskussion und sollte aus Sicht der Freien Demokraten in seiner Grundkonstruktion auch nicht angetastet werden.
Die dafür geltenden Fristen und die Voraussetzung des Aufsuchens einer Beratungsstelle fügen sich aus unserer Sicht in bestehende verfassungsrechtliche Vorgaben ein. Die Beratung trägt zudem zu einer aufgeklärten Entscheidungsfindung durch die Schwangere bei. Wir treten in diesem Zusammenhang dafür ein, die Beratung grundsätzlich auch digital in Anspruch nehmen zu können.
2. Falls Sie für die Abschaffung der Regelung in ihrer jetzigen Form mit Verankerung im Strafgesetzbuch sind, haben Sie bereits ein Konzept entwickelt, wie eine neue gesetzliche Regelung zur Schwangerschaftskonfliktberatung aussehen könnte, die mit dem Grundgesetz konform ist?
Siehe Antwort auf Frage 1.
3. Es wird vermehrt beklagt, dass immer weniger Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Frauen müssen deshalb oft weite Wege zurücklegen, um zu einem entsprechenden Arzt zu gelangen. Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um die Versorgung flächendeckend sicherzustellen?
Wenn eine Schwangere eine Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch fällt und die sich aus verfassungsrechtlichen Vorgaben ergebenden Voraussetzungen erfüllt, muss sie flächendeckend Zugang zu entsprechend ärztlicher Versorgung haben. Aus unserer Sicht ist es dafür zunächst wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte frei von Sorge über mögliche Strafverfolgung sachlich darüber informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Daher fordern wir die ersatzlose Streichung des Paragraphen 219a Strafgesetzbuch. Zudem muss die praktische Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen im Rahmen der medizinischen Ausbildung aus unserer Sicht eine entsprechend gewichtete Rolle einnehmen.
4. Viele Frauen geben an, dass sie ungewollt schwanger geworden sind, da sie kein Geld für Verhütungsmittel haben. Unter welchen Voraussetzungen kommt für Sie eine kostenlose Versorgung mit Verhütungsmitteln in Frage, um Schwangerschaftskonflikten vorzubeugen?
Wir Freie Demokraten setzen uns für einen qualitäts-, effizienz- und innovationssteigernden Wettbewerb unter den Krankenkassen ein. In diesem Zusammenhang sollen diese ihren Versicherten freiwillig zusätzliche Leistungen anbieten können, wie beispielsweise die Kostenübernahme für Verhütungsmethoden über das 22. Lebensjahr hinaus.
Welchen Reformbedarf sehen Sie beim Embryonenschutzgesetz? Wie könnte bei einer Berücksichtigung von Entwicklungen in der Fortpflanzungsmedizin die Intention des Embryonenschutzes gewahrt werden?
Sollten für die Erfüllung von Kinderwünschen rechtliche Hürden abgebaut und die Eizellspende sowie die Leihmutterschaft in Deutschland gesetzlich erlaubt werden? Wenn ja, wie sollte eine solche Regelung mit Blick auf das Kindeswohl und den Schutz von Frauen aussehen?
Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet.
Wir Freie Demokraten fordern ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz, das medizinischen wie gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung trägt. Wir treten in diesem Zusammenhang für die Legalisierung der Eizellspende sowie die Klarstellung, dass die Embryonenspende zulässig ist, ein. Wir setzen uns außerdem für die Ermöglichung der nichtkommerziellen Leihmutterschaft ein und fordern hierfür einen klaren Rechtsrahmen. Aus unserer Sicht müssen die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin allen Menschen unabhängig vom Familienstand und der sexuellen Orientierung zugänglich sein.
In Deutschland werden immer mehr Geburtsstationen in Krankenhäusern geschlossen. Deshalb finden viele Frauen keinen wohnortnahen Kreißsaal oder werden gar in der akuten Geburtssituation an einem Kreißsaal abgewiesen, wenn alle Plätze belegt sind. Wie wollen Sie dieser Entwicklung entgegenwirken
Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, eine solide, am tatsächlich bestehenden Bedarf ausgerichtete Finanzierung der Geburtshilfe sicherzustellen.
Außerdem gilt es zur Sicherstellung der Versorgung mit geburtshilflichen Angeboten zum einen, den Hebammenberuf für künftige Interessentinnen und Interessenten attraktiv zu gestalten und zum anderen, bereits praktizierende Hebammen nicht zu verlieren. Wir wollen daher eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Hebammen sowie eine Entlastung von fachfremden Tätigkeiten erreichen. Wir befürworten zudem Lösungen, um Hebammen vor unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen ihrer freiberuflichen Arbeit zu schützen.
Ein Krankenhaus erhält für jede Geburt dieselbe Vergütung, unabhängig von der Dauer des Geburtsvorgangs. Halten Sie diese Regelung für gerecht und für angemessen mit Blick auf die Versorgungsqualität? Wenn nein, welche veränderte Vergütungsregelung können Sie sich vorstellen?
Als Freie Demokraten setzen wir uns für eine qualitätsorientierte und auf das Wohl der Schwangeren und ihres Kindes ausgerichtete Versorgung in der Geburtshilfe ein. Neue versorgungsrelevante Erkenntnisse wollen wir in unsere politische Arbeit einfließen lassen und gemeinsam mit den mit der konkreten Ausgestaltung des Versorgungssystems betrauten Institutionen und Akteuren auf Verbesserungen hinwirken.