Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V.

Corona hat auch Auswirkungen auf das Ehrenamt. Viele Bereiche haben in den letzten Monaten Unterstützung erfahren. Gleichzeitig hat das Ehrenamt in der schweren Zeit der Corona-Pandemie Erhebliches für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft geleistet. Inwieweit möchten Sie allgemein das in Deutschland vielfältige Vereinsleben und das ehrenamtliche Engagement weiter fördern?

Durch ihren ehrenamtlichen Einsatz leisten viele Bürgerinnen und Bürger einen elementaren Beitrag zu einer friedfertigen, lebendigen und wehrhaften Demokratie. Von Sport und Kultur über Wohlfahrts- und Sozialarbeit bis hin zu Umweltschutz und Kommunalpolitik – tausende Menschen erfüllen in ihrer Freizeit elementare Funktionen in unserem Land. Wir Freie Demokraten wollen die Vielfalt bürgerschaftlichen Engagements in einer lebendigen Bürgergesellschaft stärken und diese Menschen unterstützen. Ehrenamt ist mehr als nur Freizeit. Das freiwillige Engagement tausender Bürgerinnen und Bürger ermöglicht Millionen von Menschen freie Entfaltung, Selbstwirksamkeit und vor allem Kindern und Jugendlichen wertvolle Lernprozesse. Es bringt Menschen unabhängig ihres sozialen und kulturellen Hintergrundes zusammen, stiftet Gemeinschaft und fördert Toleranz.

Das so wertvolle ehrenamtliche Engagement möchten wir durch eine laufende Anhebung der Ehrenamtspauschale stärken, die gemäß Einkommensteuergesetz und Abgabenordnung für gemeinnütziges ehrenamtliches Engagement gewährt werden wird. Ergänzend wollen wir das Ehrenamt von Bürokratie und möglichen Haftungsrisiken entlasten. Hierbei bietet die Digitalisierung enorme Chancen. So wollen wir den Zugang zu neuen digitalen Lösungen für Vereine vereinfachen – etwa in den Bereichen Akquise und Verwaltung.

Planen Sie in der kommenden Wahlperiode konkrete Maßnahmen zur Förderung von Traditions- und Brauchtumspflege?

Laienkultur und Brauchtum sind für unsere kulturelle Vielfalt immens wichtig. Sie finden in Tausenden von Orchestern, Theater- und Tanzgruppen sowie in vielfältigen Kulturvereinen statt. Aber auch Kirchen, Schützenvereine, Feuerwehren oder „Nachbarschaften“ pflegen auf ganz unterschiedliche Weise unser Brauchtum. Ohne das vielfältige bürgerschaftliche Engagement tausender Aktiver wäre all dies nicht möglich. 

Die Förderung von Laienkultur ist Teil der Kulturpolitik der Länder und der Kommunen. So beispielsweise in Nordrhein-Westfahlen: Dort hat die FDP-Landtagsfraktion in der Koalition mit der CDU zu Beginn der Corona-Pandemie ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, um den Brauchtums-, Heimat- und Traditionsvereinen zu helfen (vgl. „Sofortprogramm für Heimat und Brauchtum –Unsere nordrhein-westfälischen Vereine halten die Gesellschaft während und nach der Pandemie zusammen“ LT-NRW-Drs.-17/9040). 

Bund, Länder und Kommunen müssen für gute Rahmenbedingungen sorgen. Der Bund unterstützt aber auch in Ausnahmefällen, wie bei dem Projekt museum4punkt0, bei dem das Brauchtum der Fastnacht der Museen der Schwäbisch-alemannischen Fastnacht digital vermittelt wird. Hier werden digitale Technologien genutzt, um gelebte Tradition erfahrbar zu machen. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag setzt sich dafür ein, dass das Projekt fortgesetzt wird (vgl. Kleine Anfrage „Digitale Strategie für deutsche Museen – museum4punkt0“ BT-Drs.-19/14478).

 

Was sehen sie als notwendig zur weiteren Anerkennung des Schützenwesens als Teil des lebendigen Kulturerbes an?

Wir Freie Demokraten begrüßen, dass das Schützenwesen seit 2015 auf der Liste des bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes verankert ist. Die zahlreichen Schützenvereine Deutschlands sind für uns Ausdruck einer lebendigen Kultur und Tradition. Sie sind wichtige Elemente des sozialen Lebens in vielen Regionen des Landes. Brauchtum, Jugendarbeit und soziales Engagement werden hier gelebt.  

Sind von Ihnen auf Bundesebene, unabhängig von der Umsetzung von EU-Richtlinien, nationale Gesetzesinitiativen zum Waffenrecht geplant?

Wir Freie Demokraten stehen für ein Waffenrecht mit Augenmaß und Konsequenz. Wir lehnen Forderungen nach einem Verbot des privaten Schusswaffenbesitzes entschieden ab. Ein solcher Schritt führt zu keinem nennenswerten Sicherheitsgewinn, beeinträchtigt aber den Schießsport und seine Traditionen in erheblichem Ausmaß. Gleichzeitig verschließen wir nicht die Augen davor, dass von Waffen in den falschen Händen eine Gefahr ausgeht. Es ist deshalb unser erklärtes Ziel, Extremisten zügig zu entwaffnen. Dazu muss der Datenaustausch der beteiligten Behörden verbessert werden und der illegale Waffenhandel auf europäischer Ebene stärker bekämpft werden. Eine Verschärfung des Waffenrechts über das gegenwärtige Maß hinaus braucht es jedoch nicht. Vielmehr mangelt es an einer konsequenten Umsetzung. Im Übrigen sprechen wir uns für eine Generalrevision des Waffenrechts aus. Die Vielzahl der Gesetzesänderungen der Vergangenheit hat das Waffengesetz unhandlich und benutzerunfreundlich gemacht. Ein modernes Waffenrecht muss übersichtlich und leicht verständlich sein. Regelungen, die übereilt eingeführt wurden, um die Sicherheit zu erhöhen, müssen auf den Prüfstand und hinsichtlich ihrer Geeignetheit und Erforderlichkeit neu bewertet werden.

Wie stehen sie zu dem Vorschlag, Waffen und Munition an zentralen Orten aufbewahren zu müssen?

Die Forderung nach der zentralen Aufbewahrung von Waffen und Munition übersieht, dass derartige Lager kaum hinreichend vor Einbruch geschützt werden können. Zudem muss es beispielsweise den Jägerinnen und Jägern möglich bleiben, zeitnah auf Waffen und Munition zuzugreifen, allein schon damit sie zügig verunfalltem Wild nachgehen können. Waffen und Munition müssen daher auch weiterhin geschützt im Privatbesitz verbleiben. Alles andere würde im Übrigen nach unserer Auffassung das Eigentumsrecht an den legal erworbenen Waffen von Sportschützen, Jägern und Waffensammlern unangemessen beeinträchtigen.

Haben Sie vor, das Waffenrecht dahingehend zu verschärfen, dass künftig psychische Eignungsprüfungen eine Voraussetzung für die erforderliche persönliche Eignung nach § 6 WaffenG bilden sollen?

Wir planen aktuell keine Verschärfungen. Waffenbesitzerinnen und -besitzer müssen bereits nach derzeitiger Rechtslage strenge Voraussetzungen, etwa im Hinblick auf Aufbewahrung, Bedürfnisnachweis und Zuverlässigkeit, erfüllen und unterliegen entsprechenden Überprüfungen durch die Waffenbehörden. Häufig verfügen die Waffenbehörden jedoch nicht über die für eine Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnis notwendigen Informationen. Es braucht eine bessere Kommunikation zwischen Strafverfolgungs- und Waffenbehörden. Behörden, die Kenntnis von Tatsachen erlangen, die auf das Vorliegen einer psychischen Erkrankung hinweisen, sollten daher umgehend die zuständigen Waffenbehörden unterrichten. Gleiches gilt, wenn es Hinweise auf eine verfassungsfeindliche Einstellung gibt. Denn Waffen gehören nicht in die Hände von Gefährdern oder Extremisten.

Planen sie, den legalen Waffenbesitz für Sportschützen zu erschweren?

Nein. Legalwaffenbesitzerinnen und -besitzer sind rechtstreue Bürgerinnen und Bürger, die sich vielfach unberechtigt dem Verdacht ausgesetzt sehen, eine Gefahr für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger darzustellen. Das deutsche Waffenrecht stellt sicher, dass nur zuverlässige Personen mit einem nachgewiesenen Bedürfnis Schusswaffen besitzen dürfen. Bestrebungen, den privaten Waffenbesitz gänzlich zu untersagen, lehnen wir entschieden ab.

Welche Gründe sprechen dafür, dass Schützen ihre Partei wählen sollten?

Politik muss Entscheidungen auf der Basis von Fakten treffen. Dies muss auch für das Waffenrecht gelten. Wir setzen uns deswegen für eine ausführliche Evaluierung der Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre ein und lehnen weitere Verschärfungen und Änderungen am Waffenrecht ab, die nicht evidenzbasiert sind. Die jüngsten Verschärfungen des Waffenrechts haben die Besitzer von Legalwaffen wie Sportschützen und Jäger zudem mit zusätzlicher unnötiger Bürokratie überzogen. Der Bund sollte daher eine Generalrevision des Waffenrechts unternehmen, um Praktikabilität und Praxisnähe zu verbessern. Hierfür hat sich auch die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag immer wieder eingesetzt (vgl. „Waffenrecht mit Augenmaß und Konsequenz“ BT-Drs.-19/27183).

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