WBN - Whistleblower-Netzwerk e.V.

In den Koalitionsverhandlungen sollte eine Einigung über ein Whistleblowerschutzgesetz erzielt werden, um die fristgerechte Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtline sicherzustellen. (Zustimmungsfrage auf einer Skala von 1 - große Zustimmung bis 5 - deutliche Ablehnung, gerne mit Erläuterung.)

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Whistleblowerinnen und Whistleblower sollten nicht arbeits-, personal- oder strafrecht­lich belangt werden, wenn sie Straftaten oder rechtswidriges Verhalten offenbaren. Voraussetzung ist, dass sie vorher den Dienstweg ausgeschöpft haben oder dieser unzumutbar ist. Whistleblowerinnen sollen auch vor der Strafverfolgung durch ausländische Staaten geschützt werden. Die EU-Richt­linie zum Schutz von Whistleblowern soll umgehend in deutsches Recht umgesetzt werden.

Ein Whistleblowerschutzgesetz sollte alle hinweisgebenden Personen gleichermaßen schützen, unabhängig davon, ob es sich um Verstöße gegen europäisches oder nationales Recht handelt. (Zustimmungsfrage auf einer Skala von 1 - große Zustimmung bis 5 - deutliche Ablehnung, gerne mit Erläuterung.)

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Wir Freie Demokraten fordern hohe nationale wie auch europäische Schutzstandards für Whistleblower. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtline (EU 2019/1937) sollten daher die bestehenden Schutzlücken geschlossen werden, um einen branchenübergreifenden sowie umfassenden Schutz für Whistleblower zu erreichen. 

Whistleblower*innen sollten gleichermaßen geschützt sein, unabhängig davon, ob sie sich zuerst an eine interne Stelle des Arbeitgebers oder unmittelbar an eine externe (staatliche) wenden. (Zustimmungsfrage auf einer Skala von 1 - große Zustimmung bis 5 - deutliche Ablehnung, gerne mit Erläuterung.)

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Für uns Freie Demokraten sollte Voraussetzung für einen Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern, dass sie vorher den Dienstweg ausgeschöpft haben. Von dieser Voraussetzung ist jedoch abzusehen, wenn die Ausschöpfung des Dienstweges unzumutbar ist. Ziel sollte es sein, durch Gespräche und Anreize die Unternehmen zu ermuntern, selbst moderne Unternehmensstrukturen mit entsprechenden Anlaufstellen zu etablieren, an die sich Whistleblower vertraulich wenden können, um zunächst alle Wege in einem Unternehmen selbst auszuschöpfen.

Interne und externe Meldestellen sollten gesetzlich dazu verpflichtet sein, fundierten anonymen Meldungen über Rechtsverstöße und gravierende Missstände aus dem Arbeitsumfeld nachzugehen. (Zustimmungsfrage auf einer Skala von 1 - große Zustimmung bis 5 - deutliche Ablehnung, gerne mit Erläuterung.)

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Wir Freie Demokraten halten es für unerlässlich, dass nach einer Meldung auch ordnungsgemäße Folgemaßnahmen ergriffen werden.

Ist eine Information von erheblichem öffentlichem Interesse, sollten sich Mitarbeitende von Unternehmen, Behörden und Organisationen direkt an die Öffentlichkeit wenden dürfen. (Zustimmungsfrage auf einer Skala von 1 - große Zustimmung bis 5 - deutliche Ablehnung, gerne mit Erläuterung.)

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Neben dem durch die EU-Whistleblower-Richtlinie zu schaffenden dualen System aus internen und externen Meldewegen besteht für potenzielle Whistleblowerinnen und Whistleblower stets auch die Möglichkeit, sich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, an Mitglieder der Sicherheitsbehörden und insbesondere auch an das Parlamentarische Kontrollgremium, zu wenden. Soweit es daher für Whistleblower die Möglichkeit gibt, ihr Anliegen vorzubringen, sollte diese Möglichkeit grundsätzlich genutzt werden.

Die Offenlegung von Missständen mit grundlegender Bedeutung für das demokratische Gemeinwesen sollte auch für Mitarbeitende der Geheimdienste erlaubt sein. (Zustimmungsfrage auf einer Skala von 1 - große Zustimmung bis 5 - deutliche Ablehnung, gerne mit Erläuterung.)

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Zwar bleiben von der EU-Whistleblower-Richtlinie „Verschlusssachen“ bewusst unberührt (vgl. Art. 3 Abs. 3 lit. a) RL). Allerdings existiert in Deutschland mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) bereits ein entsprechendes Gremium für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachrichtendienste, die Missstände offenlegen wollen und den internen Meldeweg scheuen.

Wir Freie Demokraten fordern zudem seit langem die Einsetzung einer/eines Parlamentarischen Nachrichtendienstbeauftragten, die/der neben dem PKGr als Ansprechpartner/in für Angehörige der Nachrichtendienste, die auf Missstände oder Unregelmäßigkeiten hinweisen wollen, dienen kann (s. Antrag der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag, Reform der Nachrichtendienste - Lehren aus dem Urteil des BVerfG zum BND-Gesetz, BT-Drs. 19/19509, sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste, BT-Drs. 19/19502).

Zur stichpunktartigen Überprüfung der Einstufung als Verschlusssache sollte eine von der jeweiligen Behörde unabhängige Stelle geschaffen werden (analog zum Bundesdatenschutzbeauftragten). (Zustimmungsfrage auf einer Skala von 1 - große Zustimmung bis 5 - deutliche Ablehnung, gerne mit Erläuterung.)

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Wir Freie Demokraten wollen prüfen, wie das Spannungsverhältnis aus staatlichem Geheimschutz und parlamentarischem Auskunftsrecht neu austariert werden kann. Die Prüfung der Idee einer unabhängigen Stelle in der jeweiligen Behörde zur stichpunktartigen Überprüfung der Einstufung von Verschlusssachen bietet sich in diesem Kontext an.

Whistleblower*innen, die zur Aufdeckung von gravierenden Missständen beigetragen haben, sollten vor Strafverfolgung durch ausländische Staaten geschützt werden, in etwa durch Asylgewährung. (Zustimmungsfrage auf einer Skala von 1 - große Zustimmung bis 5 - deutliche Ablehnung, gerne mit Erläuterung)

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Wir Freie Demokraten wollen Whistleblower auch vor der Strafverfolgung durch ausländische Staaten schützen, sofern es sich tatsächlich um Whistleblowing und nicht um eine Straftat handelt.

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