Anlegerschutzverein WindEnergie AWE e. V.

Stimmen Sie zu, dass die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger an Erneuerbaren Energien eine entscheidende Rolle für die Akzeptanz und dem Gelingen der Energiewende spielt? [Ja; Nein; Mit Einschränkungen]Wie möchte Ihre Partei die Bürgerinnen und Bürger stärker an der Energiewende teilhaben lassen?

Wir Freie Demokraten wollen die Akzeptanz der Energiewende vor Ort durch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung, einen klugen Ausgleich mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie transparente rechtsstaatliche Verfahren stärken. Denn die Unterstützung für den Ausbau erneuerbarer Energien sowie Netze ist grundsätzlich hoch und auch immer mehr Unternehmen möchten auf erneuerbare Energien setzen. Für eine nachhaltige Energiewende ist es unerlässlich, die Interessen aller Interessengruppen zu berücksichtigen. So kann neben Akzeptanz auch Rechtssicherheit für einmal bewilligte Projekte sichergestellt werden.

Unterstützen Sie spezifische und erleichternde Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften? [Ja; Nein; Mit Einschränkungen] Welche Bestimmungen zur Unterstützung von Bürgerenergiegesellschaften möchten Sie in der nächsten Legislaturperiode forcieren oder neu einführen?

Wir setzen uns grundsätzlich für Erleichterungen und Bürokratieabbau für alle Akteure in der Energiewirtschaft ein, indem wir zum Beispiel die gemeinschaftliche Eigenversorgung erleichtern und die Umlagen und Abgaben auf Energie grundlegend reformieren.

Stimmen Sie zu, dass es zukünftig einer angepassten Flächenausschreibung im Windenergiebereich (und anderen Erneuerbaren Energien) bedarf, bei der Flächen exklusiv für Unternehmen in Bürgerhand vorbehalten sind? [Ja; Nein; Mit Einschränkungen] Wie könnte eine solche Regelung aussehen?

Wir planen derzeit keine Einführung von Flächenausschreibungen exklusiv für Unternehmen in Bürgerhand.

Stimmen Sie zu, dass es ebenso einen gesellschaftsrechtlichen Regelungsbedarf bei Publikumsgesellschaften (GmbH & Co. KG) gibt? [Ja; Nein; Mit Einschränkungen] Wie wollen Sie die Deutschen Kleinanlegerinnen und Kleinanleger bei Beteiligungen an EE-Projekten vor Übervorteilungen schützen?

Wir Freie Demokraten stehen Innovationen mit Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Aus unserer Sicht sind mündige Verbraucher, transparente Prospekte und eine schlagkräftige Aufsicht der beste Verbraucherschutz.

Finanzanlagen im Grauen Kapitalmarkt sind für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger nur schwer zu durchschauen. Sehen Sie die Notwendigkeit der Einführung einer neuen Unternehmensrechtsform, bei der die Bürgerbeteiligung im Zentrum des Geschäftsbetriebs steht? [Ja; Nein; Mit Einschränkungen]

Für uns Freie Demokraten ist der Schutz der Kleinanlegerinnen und Kleinanleger von hoher Bedeutung. Es braucht vor allem mündige und gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher, auch und gerade bei Finanzanlagen im Bereich des sogenannten Grauen Kapitalmarkts. Die Beratungen anlässlich des Anlegerschutzgesetzes im Deutschen Bundestag haben aber auch gezeigt, dass dieser durchaus zur Finanzierung wichtiger Investitions- und Innovationsfelder wie Wohnungsbau, erneuerbare Energien und Impfstoffentwicklung beigetragen hat.

Wie sieht Ihre Partei die zukünftige Rolle der BaFin bei der Überprüfung von Bürgerbeteiligungsprojekten bzw. Prospekten? Bedarf es Ihrer Meinung nach einer generellen Kompetenz- und Personalerweiterung der Bundesanstalt für die Überprüfung von Investitionen im Grauen Kapitalmarkt?

Wir Freie Demokraten begrüßen es, dass sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neu aufstellt. Nicht nur, aber vor allem auch der Wirecard-Skandal hat gezeigt, dass es innerhalb der BaFin eines personellen Neuanfangs bedarf. Wichtig ist dabei, dass sich die BaFin auf ihre zentralen Aufgaben fokussiert.

Die von der Bundesregierung und den Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD in der 19. Wahlperiode angestrebte Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin lehnt die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag daher ab. Die Mehrkosten durch die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin würden zu einem Rückgang der Anzahl der Berater und höheren Kosten für die Kunden führen. In einer Zeit eines anhaltenden Niedrigzinsumfeldes, in der sich viele Bürgerinnen und Bürger ohnehin um ihr Erspartes Sorgen machen, kann das nicht das Ziel sein. Wir setzen uns für eine dezentral in den Ländern organisierte, ortsnah erreichbare und kostengünstige Aufsicht ein (vgl.  BT-Drs.19/18861).

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