Ein Entlastungspaket für die breite Mitte

Die Ampel-Koalition hat sich auf "10 Entlastungsschritte für unser Land" verständigt. Denn: Auch in der Mitte der Gesellschaft schlägt die Inflation hart zu.

Christian Lindner
Christian Lindner will ein Entlastungspaket auf den Weg bringen, das kurzfristig wirken soll.

Die Inflation schlägt in der breiten Mitte der Gesellschaft zu – bei der Pendlerin, dem Beschäftigten, der Solo-Selbstständigen. Nach Ansicht der Freien Demokraten braucht es hier schnell eine spürbare Form der Entlastung. Deshalb haben die Spitzen der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP „10 Entlastungschritte für unser Land“ beschlossen: Die EEG-Umlage fällt zum Sommer weg, zudem wird die Pendlerpauschale erhöht und Sozialhilfeempfänger bekommen einmalig einen Corona-Zuschuss.

„Wir fühlen uns verantwortlich für bedürftige Menschen, aber auch für die arbeitende Mitte in unserem Land. Wir haben einen Teil der Maßnahmen jetzt in trockene Tücher gebracht, die schon in der Diskussion waren“, so FDP-Chef Christian Lindner. „Wir lassen die Menschen nicht allein.“ Die Abschaffung der EEG-Umlage werde die Bürgerinnen und Bürger um 6,6 Milliarden Euro entlasten. Um Arbeitnehmer zu unterstützen, soll darüber hinaus zusätzlich auch der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht werden, rückwirkend ab dem 1. Januar 2022, sagte der FDP-Vorsitzende am Mittwoch in Berlin nach Beratungen des Koalitionsausschusses. Man habe „ein sehr gutes Paket auf den Weg gebracht“.

10 Entlastungsschritte für unser Land

Angesichts der gestiegenen Strompreise für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Wirtschaft wird die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits zum 1. Juli 2022 entfallen. Die Koalition verbindet damit die Erwartung, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergeben. Die Übertragungsnetzbetreiber werden verpflichtet, die EEG-Umlage angesichts veränderter Rahmenbedingungen unterjährig neu zu berechnen. Die Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind, werden ebenso wie die Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregeln mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst.

Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen, wird der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Außerdem wird der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Angesichts der gestiegenen Preise für Mobilität wird die am 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie der Mobilitätsprämie vorgezogen. Sie beträgt damit rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 38 Cent. Die Bundesregierung strebt noch in dieser Legislaturperiode eine Neuordnung der Pendlerpauschale an, die ökologisch-soziale Belange der Mobilität besser berücksichtigt.

Erwachsene Beziehende von existenzsichernden Leistungen werden mit einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt. Davon profitieren insbesondere diejenigen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten.

Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder wird zum 1. Juli 2022 auf den Weg gebracht. Er soll in Höhe von 20 Euro pro Monat bis zur Einführung der Kindergrundsicherung denjenigen Kindern helfen, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen.

Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro sorgt für eine Erhöhung des Nettoeinkommens für viele Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Deutsche Bundestag wird das entsprechende Gesetz zügig beschließen.

Zur Entlastung von Bürokratie und Abgaben in der Pandemie hat die Bundesregierung das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen, das im Wesentlichen folgende Maßnahmen enthält:

  • Erweiterte Verlustverrechnung (Betriebsverluste der Jahre 2022 und 2023 können bis 10 Millionen Euro auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre zurückgetragen und mit den entsprechenden Gewinnen verrechnet werden), 
  • Verlängerung degressive Abschreibung um ein Jahr (auch in 2022 getätigte Investitionen sollen degressiv abgeschrieben werden können),
  • Verlängerung Home-Office-Pauschale von jährlich maximal 600 Euro um ein Jahr.
  • Steuerbefreiung Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld (freiwillige Aufstockungen des Arbeitsgebers sollen bis zum 30.06.2022 steuerfrei sein),
  • Steuerfreiheit für den Corona-Pflegebonus (auch für 2022 soll es einen neuen einmaligen Steuerfreibetrag für Beschäftige in Pflegebereichen von max. 3.000 Euro geben) und
  • Verlängerung Abgabe der Steuererklärungen für 2020, 2021 und 2022 (die Abgabefrist für die Steuererklärungen des Jahres 2020 durch Steuerberater soll bis zum 31. August 2022 verlängert werden. Zugunsten aller Steuerpflichtigen wird auch die Abgabefrist für die Steuererklärungen der Jahre 2021 und 2022 verlängert.)

Der Deutsche Bundestag wird das Gesetz zügig beschließen.

Die Bundesregierung hat die zum 31. März 2022 auslaufenden Sonderreglungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 verlängert (Höchstdauer von bisher 24 Monaten auf 28 Monate, Regelungen zu den erhöhten Leistungssätzen bei längerer Kurzarbeit, Anrechnungsfreiheit von Mini-Jobs, Zugangserleichterungen).

Der von der Bundesregierung beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende, Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende mit unterstützenden Leistungen wird zügig vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Vor dem Hintergrund stark gestiegener Energiepreise erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld 135 Euro (und Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen 175 Euro sowie pro weiterem Familienmitglied 35 Euro), Azubis und Studierende im Bafög-Bezug 115 Euro pro Person. Der Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.

„Wir lassen die Menschen nicht allein”

Der FDP-Chef fasst zusammen: “Die Steuerentlastungen, die wir heute verabredet haben, sind für sich genommen eine Größenordnung von etwa 4 Milliarden Euro. Und dazu kommen die Maßnahmen, die insbesondere auch die Menschen stärken sollen, die keine Steuern zahlen, die aber ebenfalls unter der Preisentwicklung leiden. Diese Koalition wendet sich also an das ganze Land, an die ganze Breite in unserem Land, der wir uns verantwortlich fühlen.

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Lindner stellt weitere Entlastungen in Aussicht

Der Staat werde die Energiepreise nicht dauerhaft subventionieren können. Langfristig müsse man versuchen, die Preissteigerungen über Steuersenkungen abzufedern, sagte Lindner. Die Steuersätze und Freibeträge könne man im kommenden Jahr entsprechend anpassen, stellte der FDP-Chef in Aussicht.

Er verwies zudem auf das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, dass Rentenversicherungsbeiträge bereits ab 2023 vollständig von der Steuer absetzbar sein sollen. Dies ist bislang erst für das Jahr 2025 vorgesehen. Zudem kündigte Lindner an, noch in diesem Jahr einen Bericht zur sogenannten kalten Progression vorzulegen – einer Art schleichender Steuererhöhung, die entsteht, wenn der Steuertarif nicht an die Preissteigerung angepasst wird. „Da werde ich einen Vorschlag machen und dann muss mit dem Bundesrat, mit SPD und Grünen beraten werden, was man mit diesem Bericht macht.“

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