Briefwahl zur Europawahl 2024

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Möchten auch Sie bequem per Brief an der Europawahl teilnehmen? Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Briefwahl funktioniert – und wie Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen können.

Warum Freie Demokraten wählen?

Als Freie Demokraten kämpfen wir für Vielfalt, Toleranz und Weltoffenheit. Gegen Rassismus, Ausgrenzung und Diskriminierung.

Wir setzen auf Gründer- und Unternehmergeist — nicht auf Bürokratie und Bevormundung. Wir setzen auf Nachhaltigkeit durch Innovation - nicht durch Verbote. Wir wollen, dass Deutschland weltspitze ist bei Bildung und Digitalisierung — nicht bei Steuer- und Abgabenlast. Wir setzen auf einen handlungsfähigen Staat — nicht einen, der sich verzettelt. Wir wollen eine starke Wirtschaft für sichere Arbeitsplätze und Wohlstand für alle.

Die vor uns liegenden Herausforderungen sind groß. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung. Jede Stimme zählt. Deswegen: Freie Demokraten wählen

Wie funktioniert die Briefwahl zur Europawahl 2024?

So funktioniert die Briefwahl
  1. Wahlbenachrichtigung erhalten: Die Wahlbenachrichtigung zur Europawahl erhalten Sie von Anfang Mai bis spätestens 21 Tage vor der Wahl per Post. Sollten Sie bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an das Wahlamt Ihrer Stadt zu wenden.
  2. Briefwahl beantragen: Für die Briefwahl ist ein Antrag zu stellen. Den Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung: Kreuzen Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung an, dass Sie per Brief wählen möchten. Die Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich bei Ihrer Gemeinde abgeben oder unfrankiert in den nächsten Briefkasten stecken. Der Antrag kann aber auch schon gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Der erste Schritt ist, bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes einen Wahlschein zu beantragen. Den Wahlschein können Sie bei der Gemeinde persönlich oder schriftlich beantragen. In vielen Gemeinden kann der Wahlschein auch online beantragt werden, eine telefonische Bestellung des Scheins ist hingegen nicht möglich.
  3. Briefwahlunterlagen erhalten und ausfüllen: Nach einigen Tagen erhalten Sie Ihre Briefwahlunterlagen bequem per Post. In diesem Brief finden Sie ein detailliertes Merkblatt zur Briefwahl, den Wahlschein, einen Umschlag für Ihren ausgefüllten Stimmzettel und den roten Wahlbriefumschlag. Markieren Sie Ihre Wahl persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel. Danach stecken Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen Umschlag, den sogenannten „Stimmzettelumschlag“, und verschließen ihn. Bitte unterzeichnen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein und datieren Sie diese. Anschließend legen Sie den Wahlschein zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag und verschließen auch diesen. 
  4. Wahlbrief versenden: Innerhalb Deutschlands können Sie den zugeklebten roten Briefumschlag unfrankiert per Post verschicken oder an der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben. Außerhalb von Deutschland ist eine ausreichende Frankierung notwendig.

 

Wie kann ich die Briefwahl für die Europawahl 2024 beantragen?

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bereits per Post erhalten haben, können Sie einfach den Vordruck zur Beantragung der Briefwahl auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und kostenlos an Ihr Wahlamt zurücksenden. Die Wahlbenachrichtigung wird automatisch zwischen vier bis sechs Wochen vor der Wahl an registrierte Wählerinnen und Wähler verschickt. 

Sie müssen jedoch nicht warten, bis die Wahlbenachrichtigungskarte eintrifft. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen entweder persönlich im Wahlamt – meistens im Rathaus Ihrer Hauptwohngemeinde – abholen oder schriftlich beantragen. Folgende Angaben sind bei der Beantragung erforderlich: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden nach Beantragung automatisch per Post an Sie geschickt. 

Ein Hinweis: Falls Sie die Briefwahl schon vorab schriftlich beantragen möchten, müssen Sie den entsprechenden Antrag ausreichend frankieren. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt.

Wichtig: Eine telefonische Beantragung der Briefwahl ist nicht möglich.

Bis wann kann ich die Briefwahl für die Europawahl 2024 beantragen?

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Es ist ratsam, den Antrag auf einen Briefwahlschein so früh wie möglich zu stellen. Sie müssen nicht unbedingt auf den Erhalt der Wahlbenachrichtigung warten. Sie können die Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, den 7. Juni 2024, um 18 Uhr beantragen — also zwei Tage vor der Europawahl. In besonderen Ausnahmefällen, wie plötzlicher Krankheit, kann ein Wahlschein sogar noch am Wahltag, dem 9. Juni 2024, bis 15 Uhr beantragt werden.

Bis wann sollte ich den Wahlbrief abschicken?

Die Bundeswahlleiterin betont, dass Wahlbriefe spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen müssen, da zu diesem Zeitpunkt mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Um sicherzustellen, dass Ihr Umschlag rechtzeitig eintrifft und Ihre Stimme per Briefwahl gezählt wird, sollten Sie den Wahlbrief spätestens drei Werktage vor dem Wahltag absenden — also am 5. Juni 2024. Alternativ können Sie ihn während der Öffnungszeiten Ihres Wahlamts persönlich vor der Wahl vorbeibringen.

Kann ich die Briefwahl zur Europawahl 2024 auch online beantragen?

Ja, Sie können die Briefwahlunterlagen nicht nur schriftlich per Post bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes beantragen, sondern auch per E-Mail, Fax oder in manchen Gemeinden über ein Online-Formular. Wenn Sie die Unterlagen online beantragen möchten, müssen Sie in jedem Fall folgende Angaben machen: Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnanschrift.

Wichtig: Ein telefonischer Antrag zur Briefwahl ist nicht möglich.

Muss ich einen Grund für die Briefwahl angeben?

Nein, Sie müssen keinen Grund angeben, warum Sie lieber per Brief und nicht am Wahlsonntag im Wahllokal wählen möchten.

Darf jemand anderes für mich Briefwahl beantragen?

Ja, allerdings benötigt diese Person eine von Ihnen ausgefüllte, schriftliche Vollmacht. 

Muss der Wahlbrief frankiert sein?

Für Wählerinnen und Wähler innerhalb Deutschlands ist die Briefwahl portofrei. Wird der Wahlbrief jedoch aus dem Ausland verschickt, muss er ausreichend frankiert sein. Die Kosten trägt in diesem Fall die Absenderin bzw. der Absender. 

Kann ich auch aus dem Ausland per Briefwahl wählen?

Deutsche im Ausland

Die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Den Wahlbrief müssen Sie dann allerdings ausreichend frankieren und rechtzeitig abschicken, damit er spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegt. 

Kann ich als Deutsche/r im Ausland ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland per Briefwahl wählen?

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, sogenannte Auslanddeusche, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Europawahl teilnehmen, müssen sie vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Hierfür ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren. Die Anschrift der zuständigen Gemeindebehörde (mit Ausnahme von Hamburg und Berlin) können Sie im amtlichen Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde finden. In Hamburg und Berlin sind die jeweiligen Bezirksämter zuständig.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl, also am 19. Mai 2024, bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. 

Das Antragsformular auf Eintragung ins Wählerverzeichnis können Sie sich hier herunterladen und am PC ausfüllen. Den ausgefüllten Antrag senden Sie dann in der Regel an die Gemeinde, in der Sie vor Ihrem Fortzug gemeldet waren. Ausführliche Informationen zur Briefwahl als Deutsche/r im Ausland ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin.

Teilweise bieten die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland an, die Übermittlung der Anträge zur Eintragung ins Wählerregister sowie die Rücksendung von Wahlbriefen aus dem Ausland nach Deutschland zu übernehmen. Informationen dazu können Sie entweder direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung erfragen oder im Internetangebot der Bundeswahlleiterin finden.

Strack-Zimmermann

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