Quick-Freeze-Lösung statt Vorratsdatenspeicherung

Das flächendeckende Speichern von Kommunikationsdaten verstößt auch dann gegen EU-Recht, wenn es dem Kampf gegen schwere Straftaten dient: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes öffnet die Tür für eine Gesetzesnovelle.

Die Freien Demokraten klagen gegen die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung
Der EuGH hat erneut die Bedeutung der Grundrechte im digitalen Raum bekräftigt und uferlosen Datenspeicherungen eine klare Absage erteilt.

Der Europäische Gerichtshof hat bekräftigt, dass das anlasslose Speichern von Kommunikationsdaten auch dann gegen EU-Recht verstößt, wenn es dem Kampf gegen schwere Straftaten wie Mord dient. Die Richter in Luxemburg entschieden am Dienstag, dass nationale Regeln rechtswidrig seien, die „präventiv eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten, die elektronische Kommunikationen betreffen, zum Zweck der Bekämpfung schwerer Straftaten vorsehen“. „Der EuGH hat heute erneut die Bedeutung der Grundrechte im digitalen Raum bekräftigt und uferlosen Datenspeicherungen eine klare Absage erteilt“, begrüßte Justizminister Marco Buschmann das Urteil. Er will jetzt eine zügige Reform — und setzt dabei auf den „Quick-Freeze-Ansatz“.

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

„Wir haben bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die anlasslose Vorratsdatenspeicherung auch in Deutschland abschaffen werden“, verweist er auf das Vorhaben der Ampel-Koalition. Buschmann meint: „Eine zeitgemäße Strafverfolgung braucht präzise und grundrechtsschonende Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum. Das heutige Urteil bekräftigt die bisher ergangene Rechtsprechung und enthält wichtige rechtliche Vorgaben für die Umsetzung dieses Vorhabens.“

Die Ampel-Koalition will anstelle der Vorratsdatenspeicherung auf das sogenannte „Quick-Freeze“-Verfahren setzen. Dabei werden Internetprovider erst bei einem Anfangsverdacht aufgefordert, Daten zu einzelnen Teilnehmern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern. Der EuGH bekräftigte nun unter anderem, dass er ein solches Verfahren zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für rechtens hält. Buschmann nennt dieses Verfahren „rechtsstaatlich sauber“, es würde gleichzeitig den Ermittlern wieder ein Instrument für die Aufdeckung von Straftaten in die Hand geben.

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

„Die Bundestagsmehrheit aus SPD, Grünen und FDP sollte die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig aus dem Gesetz streichen und durch eine europarechtskonforme Quick-Freeze-Lösung ersetzen“, sagt auch FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle. Er verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof eine Speicherung für bestimmte Anlässe oder Personengruppen für zulässig erklärt und dabei auch die „Quick-Freeze-Lösung“ erwähnt habe, mit der relevante Daten durch eine richterliche Entscheidung „eingefroren“ werden könnten.

„Damit ebnet die EuGH-Entscheidung auch den Weg für eine Neuregelung dieses Modells durch die Ampel-Koalition in Deutschland“, so Kuhle. Damit würden die Grundrechte geschützt und die Ermittlungsbehörden erhielten ein Instrument zur Verbrechensbekämpfung, das nicht wieder vor deutschen oder europäischen Gerichten scheitere.

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.