Beschluss des Bundesvorstandes: Entlastung der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz
Wir fordern, dass das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) dahingehend geändert wird, dass die Dokumentationspflichten gem. § 2 Nr. 10 GwG für die verpflichteten Immobilienmakler deutlich reduziert werden.