Beschluss des Bundesvorstands: Die Neun-Zehntel-Regelung in SGB V streichen
Die Bundesregierung wird aufgefordert, zielführende Initiativen zu ergreifen, damit Arbeitnehmer, die bis zum Zeitpunkt ihres Rentenantrags in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, bei Renteneintritt als Pflichtversicherte in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden, wenn sie dies wünschen.