Antragsbuch für den 74. Ordentlichen Bundesparteitag

BFA Digitale Agenda, Internet und Medien

eGovernment: Eine Vision für eine moderne Verwaltung in Deutschland

eGovernment: Eine Vision für eine moderne Verwaltung in Deutschland

Unsere Vision ist es, die Vorteile der Digitalisierung auch in der öffentlichen Verwaltung zugunsten von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu verwenden. Wir möchten den Prozess der Effizienzsteigerung durch digitale Verfahren fördern, damit die Verwaltung ihr volles Potential nutzen kann.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass Verwaltungsverfahren einfacher und schneller durchgeführt werden können, ohne Zeitverschwendung. Für den öffentlichen Sektor bedeutet es, dass neue, innovative Jobs entstehen. Die Gesetzgebung und Verwaltung muss mit dem technologischen Wandel der Gesellschaft Schritt halten.

Als Freie Demokraten setzen wir uns dafür ein, dass die Verwaltung in Deutschland mit den besten am Markt verfügbaren Technologien arbeitet. Wir wissen, dass Marktwirtschaft, Wettbewerb und Anreize bereits viele Innovationen im digitalen Bereich hervorgebracht haben und dass künstliche Intelligenz und benutzerfreundliches Anwendungsdesign das Land voranbringen können.

Lasst uns im Einklang mit unseren europäischen Nachbarn europäische, grenzüberschreitende Systeme entwickeln, um Deutschland zu einem Vorreiter im digitalen Binnenmarkt zu machen. Digitalisierung führt zu einer Beschleunigung aller gesellschaftlichen Entwicklungen und ist der Schlüssel zu einer effizienteren, produktiveren, rechts- und zukunftssicheren Verwaltung.


Digitale Identitäten

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurde vereinbart, das Nutzerkonto BundID für jeden Bürger einzurichten. Das Gesetz von 2017 sah eine Frist von fünf Jahren zur Umsetzung vor. Diese Frist ist mittlerweile mit dem Jahr 2022 abgelaufen. Das vom Gesetz vorgesehene Nutzerkonto BundID ist immer noch nicht bundesweit einheitlich gebräuchlich. Die Liste der Versäumnisse bei der Entwicklung des Nutzerkontos BundID ist lang. Es steht bisher keine volldigitale Identität als Pendant für den Personalausweis zur Verfügung, digitale Dokumente können damit nicht zertifiziert werden oder zertifizierte digitale Dokumente werden von den Behörden nicht akzeptiert und Gebührenzahlungen per E-Payment sind bei Behörden einheitlich nicht vorgesehen. Wenn diese Nachteile überwunden sind, sollten die digitalen Benutzerkonten wie BundID es für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglichen, vollständig digitale Verwaltungsakte, sogenannte Fachverfahren, zu durchlaufen – Verfahren, die von der Antragstellung über die Bearbeitung des Antrags durch den Sachbearbeiter bis zur Bewilligung oder Genehmigung vollständig digital und per E-Akte abgewickelt werden können.

Auf europäischer Ebene sind weitergehende Planungen bereits im Gange. Das Herzstück bilden die Initiativen des Digital Services Act (DSA) und des Digital Markets Act (DMA), die eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt), die Single Digital Gateway-Verordnung (SDG) als Pendant zum Onlinezugangsgesetz.

Die eIDAS-Verordnung ist eine EU-Verordnung, die sich mit den Regeln für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste im Binnenmarkt der Europäischen Union beschäftigt. Sie enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen „Elektronische Identifizierung" und „Elektronische Vertrauensdienste" und schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste. Bereits seit dem 1. Juli 2016 können in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten und im Europäischen Wirtschaftsraum Vertrauensdienste angeboten werden. Die Verordnung legt Regeln für den Umgang mit elektronischen Signaturen, elektronischen Siegeln, Zeitstempeln, elektronischen Einschreiben und Webseiten-Zertifikaten fest. Die eIDAS-Verordnung schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste und ist ein unmittelbar anwendbares Recht in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie im Europäischen Wirtschaftsraum. Die bestehende Verordnung wird im Moment überarbeitet, um auch zukunftstaugliche Technologien und digitale Ausgestaltungen, wie die EU Reference Wallet, EU Toolbox und EU Large Scale Pilot, in einer praktikablen Form zu berücksichtigen.

Unsere Forderungen

  1. 1. Der eIDAS-Referenzrahmen der EU muss kontinuierlich angepasst werden und ständig die Grundlage für nationale Nutzerkonten bilden, insbesondere für die BundID der Bundesrepublik Deutschland. Die Rahmenbedingungen der eIDAS-Verordnung sind technologisch auf dem neuesten Stand und können grenzüberschreitend genutzt werden. Daher sehen wir die Notwendigkeit, dass die Rahmenbedingungen der eIDAS Verordnung auch Rahmenbedingungen für das Benutzerkonto BundID und der OZG-Dienste in Deutschland sind.
  2. 2. Wir fordern das bundeseinheitliche Nutzerkonto BundID für die OZG-Dienste mit einheitlicher Benutzerführung und Single Sign-On(SSO)-Management, damit wir ein einheitliches Authentifizierungsverfahren für alle von der öffentlichen Verwaltung betriebenen Portale in Deutschland haben. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Betreiber, Bund oder Bundesländer, dahinterstehen. Die Bedienung muss für den Nutzer einheitlich geregelt sein. Hierfür soll der IT-Planungsrat einheitliche Standards festlegen.
  3. 3. Schnittstellenbeschreibungen für Aggregationslösungen, wie SSO-Schnittstellen, sollten öffentlich ausgeschrieben werden, damit mittlere und kleine Unternehmen ihre eigenen, maßgeschneiderten und marktorientierten Nutzerportale für Behördendienste anbieten können. Solche Lösungen haben sich bereits in der Unternehmenswelt etabliert und ermöglichen Unternehmen ihre Buchhaltungssysteme per Schnittstelle zur einfachen Kommunikation mit den Behörden zu nutzen. Einfache Schnittstellenbeschreibungen sollte es auch für mittlere und kleine Unternehmen geben, die die IT-Dienstleistungen den Bürgern flexibel anbieten möchten.
  4. 4. Wir fordern, eine Verbesserung der Verifizierung von Dokumenten, die dem eIDAS-Standard entsprechen. Zertifikate, Verträge und andere Dokumente, die dem eIDAS-Standard entsprechen, müssen von den Behörden anerkannt werden.
  5. 5. Wir fordern einfache, kostenneutrale und rechtssichere E-Payment-Lösungen, die mit den bisherigen Verfahren der Banken und Zahlungsdienstleister kompatibel sind, sodass für den Bürger kein zusätzlicher Aufwand und keine Änderung in der Bedienung entsteht.
  6. 6. Nutzer müssen durch ein verbessertes Nutzererlebnis in die Lage versetzt werden, Dienstleistungen der Verwaltung digital wahrnehmen zu können, sodass möglichst alle Nutzer auf analoge Anwendungen verzichten können und analoge Anwendungen ausgemustert werden können.

Reform der Bundeskompetenzen: Förderung digitaler Effizienz

Das derzeit gültige Onlinezugangsgesetz zielt darauf ab, dass Bund und Länder Portallösungen bereitstellen, die die Kommunen einfügen können und die miteinander kompatibel sind. Um dies zu erreichen, wurden einige Grundsätze eingeführt, wie das Prinzip „Einer-für-alle" (EfA) und die Wiederverwendbarkeit von programmierten Fachverfahren. In der Zusammenarbeit zwischen Hierarchieebenen und Ministerien und Anbietern hat sich gezeigt, dass ein marktwirtschaftlicher Anreiz fehlt, was zu einer komplexen Steuerungsstruktur und mangelnder Nutzerorientierung und Machbarkeit der Projekte geführt hat. Es sollte eine Überprüfung der Steuerungsstruktur geben, um sicherzustellen, dass ein marktwirtschaftlicher Anreiz vorhanden ist und dass die Nutzerorientierung und Machbarkeit der Projekte verbessert wird. Steuergelder bei der Entwicklung könnten durch ein besseres Controlling effizienter eingesetzt werden.

Wir Freie Demokraten sehen einen großen Handlungsbedarf im Bereich Reformen, Verschlankung der Strukturen und Steigerung der Effizienz der Verwaltung. Es wird eine zunehmende Oligopolisierung des IT-Dienstleistermarkts beobachtet, da viele IT-Dienstleister, die für den Staat arbeiten, von ihm größtenteils oder vollständig abhängig sind. Dies führt zu Gatekeeping, was bedeutet, dass einzelne entscheiden, wer Zugang zu bestimmten Ressourcen im Rahmen eines Projekts hat, wie zum Beispiel Zugang zu Standardbeschreibungen für Schnittstellen oder Programmierung von essenziellen Modulen. Dies verzögert die Projekte und verschwendet Zeit und Ressourcen.

Ein weiteres Problem ist das Customizing von Software, Modulen und Produkten. Es sollte sichergestellt werden, dass Programme modular definiert sind und dass Schnittstellen offengelegt werden, um Probleme bei Customizing von Software, Modulen und Produkten zu vermeiden. Es sollte eine Stärkung der marktwirtschaftlichen Anreize bei Programmierung und Zusammenarbeit geben, um eine effizientere und wirtschaftlichere Digitalisierung in der Verwaltung zu erreichen. Das EfA-Prinzip, obwohl ressourcenschonend gedacht, ist im dynamischen Marktumfeld wenig hilfreich. Es sollte eine Überarbeitung des EfA-Prinzips geben, um es an die dynamische Marktlage anzupassen und eine effizientere Verwaltung zu erreichen.

Unsere Forderungen

  1. 1. Ende-zu-Ende-Digitalisierung/Volldigitalisierung aller Verwaltungs- und Fachverfahren.
  2. 2. Abbau von Digitalisierungshemmnissen und Reform des Einer-für-Alle-Prinzips (EfA) zur Förderung der Zusammenarbeit und Vermeidung von hinderlichem Gatekeeping. Bereitstellung und Finanzierung des Betriebs von Basiskomponenten durch den Bund und durchdachtes Customizing an individuelle Bedürfnisse der Kommunen und der Länder.
  3. 3. Der Bund muss seiner Pflicht gerecht werden, Standards, Schnittstellen und Sicherheitsvorgaben im Sinne des § 2 Absatz 6 OZG verbindlich zu definieren, die für die Anbindung an den Portalverbund, für den Betrieb des Portalverbundes und für die Abwicklung der Verwaltungsleistungen im Portalverbund erforderlich sind. Es braucht einen besseren Zugang und leichter zugängliches Wissen über Verfahren.
  4. 4. Öffentlich-rechtliche IT-Dienstleister müssen ihren Schwerpunkt auf die Beratung der staatlichen Verwaltungen aller Hierarchiestufen legen und die Projektleitung bündeln.
  5. 5. Anreize für Kommunen müssen gesetzt werden, sich an größeren Projekten wie Landes- oder Bundesprojekten zu beteiligen und einbringen zu können. Die Kommunen sollten im Sinne der Dresdener Forderungen (Rückdelegierung von Bundesaufgaben, siehe V, Forderung 3) von Dienstleistungen entlasten werden.
  6. 6. Offene Schnittstellen (APIs) zu öffentlichen Systemen und Fachverfahren, um private Anbieter für spezifische Leistungsangebote zu ermöglichen und das medienbruchfreie „Ein-Gerät-Prinzip" für die mobile Nutzbarkeit von Anwendungen oder Fachverfahren anbieten zu können.
  7. 7. Transparente und marktoffene Prozesse, um Streitigkeiten über Geld in Bezug auf die EfA-Governance zu vermeiden. Projekte müssen bei der Entwicklung regelmäßig durch das Controlling geprüft werden.
  8. 8. Stärkerer Fokus auf die europäische Single Digital Gateway-Verordnung, also Bündelung von Antragsverfahren und einheitliche Schnittstelle zum Bürger und zu Unternehmen.
  9. 9. Neue Definition, was als EfA-geeignet ist und was nicht. Es sollten Best Practice-Lösungen aus Wirtschaftlichkeitsgründen stärker berücksichtigt werden. Besser ist auch die Verwendung von wieder verwendbaren Modulen nach Baukastenprinzip (Low-Code), statt einzelner spezifischer Ausgestaltungen von komplexen Fachverfahren.

Optimierung des Kundenerlebnisses beim Behördenservice 115

Anforderungen an die Nutzerfreundlichkeit bei der Behördenservicenummer 115 umfassen Zugänglichkeit, Verständlichkeit, Relevanz, Interaktivität, Personalisierung und Benutzerfreundlichkeit. Dies kann dadurch erreicht werden, dass Verwaltungsverfahren transparent sind, in verständlicher Sprache verfasst sind, aktuelle und relevante Informationen enthalten, interaktiv und personalisiert sind und über eine intuitive Benutzeroberfläche erreichbar sind.

Verwaltungsverfahren sollten online zugänglich sein, damit die Bürger sie jederzeit und von jedem Ort aus einsehen und bearbeiten können. Dies kann durch die Bereitstellung von Akten in einem elektronischen Aktenordner (eAkte) erreicht werden, der eine Suchfunktion hat und in dem leicht zu navigieren ist. Dies lässt sich durch eine einheitliche Schreibweise und eine klare Struktur erreichen, die auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten ist. Die Verwaltungskommunikation sollte relevante und aktuelle Informationen enthalten, die für die Bürger wichtig sind. Dies kann erreicht werden, indem Informationen über Verwaltungsverfahren regelmäßig aktualisiert werden und sichergestellt wird, dass die Verwaltungskommunikation auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten ist. Die Verwaltungskommunikation sollte interaktiv sein, damit die Bürger sie leicht verarbeiten können. Dies kann erreicht werden, indem interaktive Formulare und andere interaktive Elemente in die Verwaltungskommunikation aufgenommen werden. Die Verwaltungskommunikation sollte personalisiert sein, sodass sie auf die Bedürfnisse der Bürger zugeschnitten ist. Dies kann durch die Bereitstellung von Benutzeroberflächen mit personalisierten Inhalten und Funktionen erreicht werden, die auf die individuellen Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten sind. Verwaltungsverfahren sollten benutzerfreundlich gestaltet sein, damit die Bürger sie leicht bearbeiten und handhaben können. Dies kann erreicht werden, indem die Benutzeroberflächen intuitiv und auf die Bedürfnisse der Benutzer zugeschnitten sind.

Unsere Forderungen

  1. 1. Wir fordern einheitlichere Standards in der Aus- und Fortbildung für die Dienste der Behördenservicenummer 115 und vergleichbare Dienste.
  2. 2. Die Konstanthaltung des Standards der Verteilung des 115-Dienstes, die klare Zuordnung von Mobilfunkanrufen zu den jeweiligen Bezirken (analog zu § 108 (2) Satz 2 TKG), Vorwahlfähigkeit aller 115 Servicecenter und die Anbindung weiterer Behörden an 115.
  3. 3.Die Bildung von Kompetenzzentren und die Bündelung von Dienstleistungen.
  4. 4. Verwendung von effizienten, KI-basierten Systemen zur Automatisierung von Behördendienstleistungen, wie Sprachsteuerung und Chatbots.
  5. 5. Die Arbeitsbedingungen und die Vergütung bei der Behördenservicenummer 115 müssen attraktiv gestaltet werden, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten.

OZG 2.0 und Registermodernisierung: Integrale Umsetzung

Die Registermodernisierung hat das Potential, dass das Once-Only-Prinzip in der digitalen Verwaltung endlich Realität werden kann. Die OZG-Dienste sind nur dann wirklich eine Verbesserung der Verwaltungsprozesse, wenn der Aufwand für die Behörde und den Bürger im Vergleich zum papiergebundenen Verfahren geringer ist. Das bloße Hinzufügen der Steuer-ID zu den Registern reicht nicht aus, um eine effiziente Zusammenarbeit ohne Medienbrüche und ohne menschliches Zutun mittels spezialisierter Verfahrenssoftware zu ermöglichen. Authentifizierungsmöglichkeiten wie das Nutzerkonto BundID oder das ELSTER-Zertifikat (wie für Organisationen) für alle Bürgerinnen und Bürger sind eine zentrale Voraussetzung, damit die volldigitale Verwaltung verwirklicht werden kann.

Unsere Forderungen

  1. 1. Hersteller von Fachverfahren und Anbieter von IT-Dienstleistungen sollten verpflichtet werden, ihre Systeme für den Datenaustausch nach verbindlichen, offenen Standards zu optimieren.
  2. 2. Kompatibilität und die Einhaltung von Standards als eine Voraussetzung für die Vergabe von Aufträgen, um die Verschwendung von Steuergeldern für die Entwicklung von Schnittstellen zu verhindern.
  3. 3. Verlässliche Roadmaps für die Kommunen, aus denen hervorgeht, welche Anforderungen bis wann erfüllt werden müssen. Dies sollte auf der Grundlage von Modellkommunen und dokumentierten Erfahrungen geschehen.
  4. 4. Die Aufwertung von Basisauthentifizierungskomponenten wie der BundID als Single-Signature-Komponente nach dem eIDAS-Standard.
  5. 5. Die Durchführung einer Marketingkampagne über die Vorteile digitaler Dienstleistungen mit Weiterverbreitung des Jobtickets, dem nur digitalen 49-Euro-Ticket, dem Altersnachweis mit Ausweis oder der Weiterverwendung der weit verbreiteten Corona-Warn-App.
  6. 6. Die Zusammenarbeit mit Aggregatoren und Dienstleistern, um die digitale Transformation voranzutreiben.
  7. 7. Bereitstellung und Finanzierung des Betriebs von Basiskomponenten durch den Bund.

Effizienter Umbau von Gremien und Strukturen

Die OZG-Reform (Onlinezugangsgesetz-Reform – OZG 2.0) ist ein umfangreiches Vorhaben der Bundesregierung, das die Digitalisierung der Öffentlichen Verwaltung in Deutschland voranbringen soll. Im Rahmen dieser Reform wurden verschiedene Gremien und Strukturen eingerichtet, um die Umsetzung der OZG-Reform zu koordinieren und zu begleiten.

Das Fachliche Informations- und Technologiekoordinations-Gremium (FITKO) ist eine Art Geschäftsstellengremium, das sich aus Vertretern der Bundesregierung, Ländern und Kommunen zusammensetzt. FITKO hat die Aufgabe, die OZG-Reform und die Umsetzung von technischen und fachlichen Maßnahmen zu begleiten.

Der IT-Planungsrat ist ein wichtiges Gremium, das sich aus Vertretern der Bundesregierung, Ländern und Kommunen zusammensetzt. Der IT-Planungsrat hat die Aufgabe, die IT-Strategie der Bundesregierung zu koordinieren und die Einführung von IT-Systemen in der Bundesverwaltung zu begleiten. Es gibt auch andere Gremien und Strukturen wie die OZG-Kommission, die OZG-Koordinierungsstelle und die OZG-Arbeitsgruppen, die verschiedene Aufgaben und Zuständigkeiten haben und die Umsetzung der OZG-Reform koordinieren und unterstützen. Daneben gibt es noch eine ganze Reihe von weiteren Gremien und Strukturen auf diesem Gebiet.

Die eID-Strategie ist ein Vorhaben zur Förderung der Nutzung von Vertrauensdiensten, wie der eID-Funktion des Personalausweises, der qualifizierten elektronischen Signatur und anderen Standards und Technologien im E-Government in Deutschland. Das Ziel der eID-Strategie ist es, die Akzeptanz von Vertrauensdiensten bei Verwaltungen und nutzenden Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern, um damit die medienbruchfreie Abwicklung von Verwaltungsvorgängen zu ermöglichen. Dazu sollen die Handhabbarkeit der Vertrauensdienste durch Reduzierung der Vielfalt und durch gegenseitige Anerkennung und Interoperabilität verbessert werden. Die eID-Strategie soll auch Klarheit darüber schaffen, welche Vertrauensdienste für welche Verwaltungsprozesse genutzt werden können, und die Einführung von Vertrauensdiensten in der Verwaltung fördern. Die Umsetzung der eID-Strategie wird vom IT-Planungsrat begleitet und von verschiedenen Akteuren wie dem Bundesministerium des Innern und den Ländern unterstützt.

Die Registermodernisierung ist ein Vorhaben zur Digitalisierung von Verwaltungsprozessen in Deutschland. Sie zielt darauf ab, elektronisch geführte Datenbestände der öffentlichen Verwaltung (sogenannte „Register") zu vernetzen und effizienter zu gestalten. Durch die Registermodernisierung soll erreicht werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Daten und Nachweise nicht immer wieder für die Erbringung von Verwaltungsleistungen im Sinne des Once-Only-Ansatzes vorlegen müssen und die Qualität der Daten in den einzelnen Registern verbessert wird. Die Umsetzung der Registermodernisierung wird von Bund, Ländern und Kommunen angestrebt und wird durch das Bundesverwaltungsamt als Registermodernisierungsbehörde unterstützt.

Die Städte sollen sich stärker auf ihre Kernbereiche, wie die digitale Daseinsvorsorge, Smart City und lokale digitale Verwaltungsangebote fokussieren können und fordern in den Dresdener Forderungen eine Verringerung der Komplexität und Reduktion der Mehrfachanbindungen, eine Erhöhung der Digitalisierungsquote bei Verwaltungsleistungen, die Einrichtung von zentralen Diensten für die Verwaltung und die Einführung einer Finanzierungsplattform für die Digitalisierung der Kommunen. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag haben die Forderungen im Mai 2021 formell adaptiert und der IT-Planungsrat wurde aufgefordert, eine Plattform für die Diskussion und die Umsetzung der Forderungen einzurichten.

Unsere Forderungen

  1. 1. Eine deutliche Vereinfachung und Kompetenzzentrierung aller Beteiligten in der Gremienlandschaft. Wir fordern eine schlanke, ergebnisorientierte und kunden- und zielorientierte Ausrichtung.
  2. 2. Zentrale Stellung des IT-Planungsrats unter Einbeziehung der betroffenen Fachminister-Ressorts stärken. Einführung einer budgetorientierten Steuerung der IT-Vorhaben bei gleichzeitiger fachlicher Führung der Digitalisierung der Verwaltung durch die FITKO.
  3. 3. Mehr Steuerung durch Ressourcenzuweisungen und Anreizsysteme statt Gremienentscheidungen. Wir fordern auch, die Kommunen und ihre Vertreter wie zum Beispiel den Deutschen Städte- und Landkreistag stärker in das System einzubinden.
  4. 4. Wir unterstützen die Dresdner Forderungen. Wir fordern, dass nur dort, wo es sinnvoll ist, föderale Lösungen den Vorrang haben sollten. So könnte beispielsweise die Ausstellung von Führerscheinen oder Personalausweisen auf Bundesebene geregelt werden; bisher überlässt das Gesetz dies den Kommunen. Die Bundesgesetze müssen entsprechend angepasst werden, damit sie digital kompatibel sind.
  5. 5. Bundeseinheitliche Lösungen sind anzubieten, Personalausweise und Führerscheine müssen nicht unbedingt durch die Kommunen ausgegeben werden. Die Ausgabe amtlicher Dokumente können Bundesbehörden direkt durch Postdienste und Kurierdienste rechtssicher erledigen lassen.
  6. 6. Eine stärkere Nutzerzentrierung und benutzerfreundliche Lösungen. Wir fordern, dass analoge Verwaltungsverfahren auf den Prüfstand gestellt und schrittweise ausgemustert werden, um Kosten zu sparen und die Effizienz zu steigern.

Begründung

Erfolgt mündlich.

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