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It’s all about Freiheit, stupid! Die FDP wird gebraucht.
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1 Deutschland braucht eine liberale Renaissance
Deutschland steht vor entscheidenden Herausforderungen. Die gegenwärtigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen leiden unter einer zunehmend erdrückenden Bürokratie, stetig wachsenden Staatsausgaben und systematisch eingeschränkten Freiheitsräumen für Bürger und Unternehmen. Mit einer Staatsquote von 50 Prozent und einer Abgabenquote von 41,9 Prozent liegt Deutschland im internationalen Vergleich im oberen Bereich – eine erhebliche Belastung für Arbeitnehmer und Unternehmen.
Gleichzeitig stehen wir vor zwei existenziellen Krisen: Der demografische Wandel und die fort schreitende Überalterung unserer Gesellschaft gefährden nicht nur die Finanzierung unserer Sozialsysteme, sondern auch unsere wirtschaftliche Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit. Die rasant steigende Staatsverschuldung – sowohl offen in den Haushalten als auch verdeckt in Schattenhaushalten und ungedeckten Sozialversicherungsansprüchen – belastet kommende Generationen in unverantwortlicher Weise und entzieht dem Privatsektor dringend benötigte Ressourcen.
In dieser Situation braucht Deutschland eine neue Politik, die auf liberalen konstitutiven Grundwerten ruht:
I. Eigenverantwortung statt Bevormundung. Der mündige Bürger nicht der Staat steht im Zentrum unserer Politik. Wir vertrauen auf die Urteilsfähigkeit der Menschen, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen, und ihr Recht auf selbstbestimmte persönliche Entscheidungen frei von staatlichen und gesellschaftlichen Druck wahrzunehmen.
II. Privatautonomie und Eigentum. Das Recht auf individuelle Lebensgestaltung, Privateigentum und die Freiheit, Verträge ohne staatliche Einmischung zu schließen, sind nicht verhandelbar.
III. Ein Rechtsstaat, der Freiheit sichert. Der Rechtsstaat muss zu seinem Kernauftrag zurückkehren: dem Schutz der Freiheitsrechte statt deren Einschränkung. Recht sichert Freiheit, indem es klare Grenzen für staatliches Handeln setzt und die Rechte des Einzelnen schützt. Dazu gehört ein konsequente Durchsetzung geltenden Rechts, beschleunigte Gerichtsverfahren, die zeitnah abgeschlossen werden.
IV. Ein schlanker Staat statt eines Bürokratiemonsters. Der Staat ist nicht die universelle Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen, sondern häufig selbst die Ursache struktureller Probleme. Dazu darf die Staatsquote höchstens 30 Prozent betragen. Dazu gehört eine harte fiskalische Disziplinierung der öffentlichen Hand, welche institutionell abgesichert ist.
V. Marktwirtschaft statt Staatswirtschaft. Die soziale Marktwirtschaft ist der effizienteste Weg zur Schaffung von Wohlstand und Innovation. Staatliche Eingriffe in das Wirtschaftsgeschehen sind auf das absolute Minimum zu beschränken und die Einschränkungen sind stetig zu prüfen.
VI. Konsequente Subsidiarität statt Zentralismus. Entscheidungen sollen auf der niedrigstmöglichen Ebene getroffen werden. Was der Einzelne oder freiwillige Zusammenschlüsse leisten können, soll nicht vom Staat übernommen werden. Was Kommunen oder Regionen eigenständig regeln können, soll nicht der Zentralstaat entscheiden. Dies gilt besonders für die Bewältigung demografischer Herausforderungen, die regional sehr unterschiedlich ausgeprägt sind.
Diese politische Neuausrichtung ist nicht nur wünschenswert, sondern unvermeidlich geworden. Die Antwort auf die strukturelle Krise kann nicht in zusätzlicher Bürokratie, verstärktem Zentralismus oder weiterer Verschuldung zu Lasten kommender Generationen gefunden werden. Deutschland braucht einen fundamentalen Paradigmenwechsel, der die Beziehung zwischen Bürger und Staat neu definiert und nachhaltige Lösungen für die demografische Herausforderung schafft.
Jede politische Maßnahme muss sich künftig einem strengen „Freedom Impact Assessment“ unterziehen. Nicht der Bürger muss begründen, warum er frei handeln darf, sondern der Staat muss für jede Einschränkung eine zwingende Rechtfertigung liefern. Gerade angesichts des demografischen Wandels ist mehr Freiheit für Eigeninitiative, Innovation und private Altersvorsorge unverzichtbar.
Das vorliegende Programm skizziert den Weg zu einer liberalen Renaissance, die sowohl wirtschaftlichen Wohlstand als auch individuelle Freiheit in Deutschland wiederherstellt und eine neue Ära der Prosperität, Innovation und selbstbestimmten Lebensgestaltung einleitet – getragen von soliden Staatsfinanzen und zukunftsfähigen, generationengerechten Sozialsystemen.
2 Eigenverantwortung statt Bevormundung
2.1 Grundsatz
Im Zentrum liberaler Politik steht der mündige Bürger, nicht der allgegenwärtige Staat. Diese fundamentale Neuorientierung beruht auf einem tiefen Vertrauen in die Urteilsfähigkeit jedes Menschen, seine eigenen wirtschaftlichen und persönlichen Entscheidungen selbst zu treffen. Der gegenwärtige Trend zu paternalistischer Regulierung verkehrt dieses Menschenbild ins Gegenteil und muss konsequent umgekehrt werden.
In wirtschaftlichen Kernbereichen bedeutet Eigenverantwortung, dass Menschen selbstbestimmt für ihre Zukunft planen können. Staatliche Systeme sollen Basisabsicherung bieten, nicht umfassende Zwangsversorgung. Wer arbeitet, spart und vorsorgt, muss dafür belohnt werden, nicht durch hohe Abgaben bestraft.
Im Bildungsbereich führt mehr Eigenverantwortung zu höherer Qualität durch Wahlfreiheit und Wettbewerb. Im sozialen Bereich hat Hilfe zur Selbsthilfe Vorrang vor dauerhafter Abhängigkeit. Im Rechtsbereich muss zwischen Handlungen, die anderen schaden, und solchen, die nur persönliche Risiken bergen, unterschieden werden.
In Fragen des persönlichen Lebensstils vertraut liberale Politik auf informierte Entscheidungen statt auf Verbote. Diese Hinwendung zur Eigenverantwortung erfordert einen grundlegenden Kulturwandel: von reflexartiger Staatsorientierung zu Selbstbestimmung und Eigeninitiative.
Die Wiederherstellung der Eigenverantwortung bildet das Fundament einer liberalen Renaissance in Deutschland. Sie befreit die Bürger von übermäßiger staatlicher Bevormundung und vertraut auf ihre Fähigkeit, informierte Entscheidungen zu treffen. Von steuerfreien Überstunden bis zur Bildungsvielfalt durchzieht das Prinzip der Eigenverantwortung alle Lebensbereiche und schafft die Grundlage für eine dynamische, innovative Gesellschaft.
2.2 Forderungen
2.2.1 Wirtschaft und Soziales
Kapitalgedeckte Altersvorsorge: Umstellung auf ein System mit persönlichem Eigentum an der eigenen Vorsorge über private Vorsorgelösung. Zur Absicherung der gegenüber der staatlichen Rentenversicherung erworbenen Ansprüche ist ein Kapitalstock mit genügend Kapital aufzubauen.
Zweistufiges Gesundheitssystem: Verpflichtende private Basisversicherung mit Wahlfreiheit für Zusatzversicherungen im Wettbewerb privater Anbieter nach Schweizer Vorbild.
Negative Einkommensteuer: Absicherung am unteren Ende der Einkommensverteilung die in Krisenzeiten ein Grundeinkommen und Sicherheit gewährleistet. Dafür entfallen Sozialleisstungen und deren verwaltungsseitige Bewirtschaftung.
2.2.2 Arbeit und Leistung
Steuerfreie Überstunden: Vollständige Steuerbefreiung für Mehrarbeit ab er vierzigsten Wochenarbeitsstunde, um Leistungsbereitschaft anzuerkennen und den Fachkräftemangel zu lindern.
Flexible Altersübergänge: Abschaffung der Rente mit 63 und deutlich höhere Steuerfreibeträge für arbeitende Rentner, um Erfahrung und Kompetenz älterer Arbeitnehmer zu nutzen.
2.2.3 Bildung und Entwicklung
Bildungsgutschein-System: Echte Schul- und Hochschulwahlfreiheit für alle Familien unabhängig vom Einkommen durch Gutscheine, die freie Schulwahl ermöglichen und dem Kind folgen.
Bildungspflicht statt Schulpflicht: Anerkennung der Gleichwertigkeit von Bildungsergebnissen unabhängig vom gewählten Lernweg. Der Nachweis erworbener Kompetenzen durch standardisierte Prüfungen ermöglicht Bildungsvielfalt durch alternative Lernformen wie selbstorganisiertes Lernen, digitale Bildungsangebote oder familiär begleitete Bildung. Der Staat setzt Bildungsziele, überlässt aber den Weg dorthin der individuellen Entscheidung von Eltern und Lernenden.
Digitales Bildungskonto: Persönliches Bildungsbudget von 50.000 Euro für jeden Bürger zur Finanzierung lebenslangen Lernens und beruflicher Neuorientierung (Weiterbildung, Meisterschule usw.).
2.2.4 Wissenschaftsfreiheit und Innovation
Wissenschaftsfreiheit: Streichung aller Zivilklauseln und Schaffung unabhängiger Wissenschaftsgerichte mit 72-Stunden-Eilverfahren gegen politische Eingriffe; wissenschaftliche Kooperationen ausschließlich nach fachlichen Kriterien ohne staatliche Einmischung.
Autonomie der Hochschulen: Stärkung der Autonomie der Universitäten mit vollständigem Eigentum an Liegenschaften, Bauherrenstatus und Personalhoheit; Abschaffung ministerieller Genehmigungsvorbehalte und Befreiung von der Kapazitätsverordnung.
Wissenschaftskarrieren ermöglichen: Umstellung auf transparentes Tenure-Track-System mit Verdreifachung der Stellen und flexiblen, international konkurrenzfähigen Gehältern; gleichzeitige Streichung von 70 Prozent aller Berichtspflichten.
Innovationsfreiheit schaffen: Vollständige Steuerbefreiung für Forschungsinvestitionen und Universitätsausgründungen sowie 24-Stunden-Ausgründungsverfahren bei garantierter wissenschaftlicher Unabhängigkeit.
2.2.5 Rechtsstaat und Freiheit
Transparenz staatlichen Handelns: Umfassende Auskunftsrechte für Bürger über sie betreffende staatliche Maßnahmen und Offenlegungspflichten für behördliche Ermessensspielräume.
Förderung der Zivilgesellschaft: Stärkere steuerliche Begünstigung von Spenden und ehrenamtlicher Tätigkeit, um gemeinwohlorientierte Aktivitäten ohne staatliche Lenkung zu ermöglichen. Entfall aller staatlichen Zuwendungen. Steuergeld nur für staatliche Aufgaben: Zukünftig gilt – kein Geld mehr an Nichtregierungsorganisationen (bspw. GONGO). Sollten diese – im Einzelfall – staatliche Aufgaben übernehmen, so sind diese in Verwendung und auf Erfolg der finanzierten Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls von einer weiteren Finanzierung auszuschließen.
2.2.6 Persönliche Lebensführung
Sicherung der persönlichen Lebensführung: Entscheidungsfreiheit in Fragen der Ernährung, Gesundheitsvorsorge und Lebensführung durch Ersetzung staatlicher Lenkung durch Information. Keine Zuckersteuer, kein Fleischverbot, etc..
3 Privatautonomie und Eigentum
3.1 Grundsatz
Das Recht auf Privateigentum und die Freiheit, Verträge ohne staatliche Einmischung zu schließen, bilden das wirtschaftliche Fundament einer freiheitlichen Gesellschaft und sind nicht verhandelbar. Diese Grundrechte sind nicht bloß juristische Konstrukte, sondern Ausdruck und Schutz fundamentaler menschlicher Selbstbestimmung.
Eigentumsrechte sichern individuelle Handlungsfreiheit, schaffen Anreize für produktive Tätigkeit und ermöglichen langfristige Planung. Der umfassende Schutz von Eigentum – materiell wie immateriell – gegen staatliche und private Übergriffe ist keine bloße Formalität, sondern substantielle Voraussetzung für persönliche Unabhängigkeit und wirtschaftlichen Wohlstand.
Historische Erfahrungen mit Verstaatlichungen in sozialistischen Ländern oder jüngere Fälle wie Venezuela zeigen, dass ohne zuverlässige Eigentumsgarantie Investitionen ausbleiben und Armut wächst. Privatautonomie bedeutet auch, dass Bürger ihre Lebensentwürfe und wirtschaftlichen Aktivitäten frei von Bevormundung gestalten können – vom Gründen eines Unternehmens bis zur freien Schul- oder Krankenhauswahl für ihre Familien.
Eine Politik, die diese Rechte konsequent stärkt, schafft die Grundlage für wirtschaftliche In- novation und individuelles Glück gleichermaßen. Deutschland muss zu einem Land werden, in dem Eigentum geschützt, Verträge respektiert und die Selbstbestimmung der Bürger geachtet wird – in der physischen wie in der digitalen Welt. Durch die Umsetzung unserer konkreten Maßnahmen werden wir ein Umfeld schaffen, das Eigeninitiative belohnt, wirtschaftliche Dynamik entfesselt und die Freiheit des Einzelnen wirksam gegen staatliche und private Übergriffe verteidigt.
3.2 Forderungen
3.2.1 Eigentumsschutz
Steuerliche Entlastung des Eigentums: Ersatzlose Streichung der Grundsteuer, sofortige Abschaffung der Grunderwerbsteuer und Verbot neuer vermögensbelastender Steuern.
Immobilienfreiheit: Vollständige Abschaffung von Mietendeckel, Mietpreisspiegel und Mietpreisbremse sowie Beseitigung aller kommunalen Umwandlungsverbote von Miet- in Eigentumswohnungen.
Baufreiheit: Liberalisierung des § 35 BauGB für erleichterte Eigenheimbauten auf eigenem Grund ohne überbordende Auflagen.
3.2.2 Vertragsfreiheit
Abschaffung des gesetzlichen Mindestlohns: Vollständige Rückkehr zur freien Lohnfindung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Sozialpartnerschaft). Tarifautonomie und individuelle Vertragsverhandlungen schaffen marktkonforme Löhne und maximieren Beschäftigungschancen statt staatlich verordneter Mindestentgelte.
Deregulierung des Arbeitsmarktes: Ersetzung der täglichen durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden und Schweizer Modell beim Kündigungsschutz.
Moratorium für Eigentumsregulierungen: Fünfjähriger Stopp aller neuen eigentumsrechtsbeschränkenden Regulierungen zur wirtschaftlichen Erholung.
3.2.3 Digitale Eigentumsrechte
Daten als Eigentum: Gesetzliche Definition persönlicher Daten als handelbares Privateigentum mit Auskunfts-, Löschungs- und Monetarisierungsrecht.
Kryptowährungsfreiheit: Vollständige steuerliche Gleichstellung mit Fremdwährungen und Abschaffung der Haltefristen für Steuerfreiheit.
Digitale Kommunikationsfreiheit: Verankerung des Rechts auf Verschlüsselung in Art. 10 GG mit staatlicher Entschlüsselungsverbotsklausel. Digitales Briefgeheimnis. Blockchain-Eigentumsnachweis: Staatliche Anerkennung von Blockchain-Nachweisen für Eigentumsrechte an digitalen und physischen Gütern.
4 Ein Rechtsstaat, der Freiheit sichert
4.1 Grundsatz
Der Rechtsstaat muss zu seinem Kernauftrag zurückkehren: dem Schutz der Freiheitsrechte statt deren Einschränkung im Namen vermeintlicher Sicherheit. Ein liberaler Rechtsstaat dient nicht als Instrument der Bevormundung, sondern als Garant individueller Freiheit, indem er klare Grenzen für staatliches Handeln setzt und die Rechte des Einzelnen schützt.
Die verfassungsrechtliche Beweislastumkehr zugunsten der Freiheit bildet das Herzstück dieses Rechtsstaatsverständnisses: Nicht der Bürger muss begründen, warum er frei handeln darf, sondern der Staat muss für jede Einschränkung eine zwingende Rechtfertigung liefern. Dieser Paradigmenwechsel stärkt den freiheitlichen Charakter unserer Rechtsordnung nachhaltig.
Der besorgniserregende Trend zur Präventivgesetzgebung muss umgekehrt werden. Statt potentielle Gefahren durch immer weitreichendere Vorabkontrollen zu bekämpfen, wird der konkrete Tatverdacht wieder zur unabdingbaren Grundlage staatlichen Eingreifens. Dies stärkt die Unschuldsvermutung und verhindert die schleichende Kriminalisierung unverdächtigen Verhaltens.
Ein freiheitssichernder Rechtsstaat zeichnet sich durch Transparenz, Effizienz und konsequente Durchsetzung seiner eigenen Regeln aus. Er schützt fundamentale Rechte auch im digitalen Raum und konzentriert seine Ressourcen auf die Verfolgung tatsächlicher Rechtsgutsverletzungen statt auf die Durchsetzung moralischer oder ideologischer Vorstellungen.
4.2 Forderungen
4.2.1 Paradigmenwechsel im Rechtsstaat
Ein Rechtsstaat muss durchsetzungsfähig sein: Freiheit braucht einfache klare Regeln – und deren konsequente Anwendung. Der Staat muss sich auf den Schutz echter Rechtsgüter seiner Bürger konzentrieren, nicht auf moralische Bewertungen oder präventive Kontrolle. Statt ausufernder Vorschriften und symbolischer Strafnormen setzen wir auf rechtsstaatliche Klarheit, Effizienz und prozedurale Fairness. Dies gilt auch bei allen Fragen der Migration und Zuwanderung.
Verfassungsrechtliche Freiheitsvermutung: Ergänzung des Grundgesetzes um eine Beweislastumkehr zugunsten der Freiheit. Staatliche Eingriffe in Grundrechte werden unter umfassenden Rechtfertigungsvorbehalt gestellt, mit Vorrang für mildere Alternativen.
Freedom Impact Assessment: Verpflichtende Freiheitsfolgenabschätzung für jedes Gesetz und jede Verordnung. Gesetze mit erheblicher freiheitseinschränkender Wirkung benötigen qualifizierte parlamentarische Mehrheiten zur Verabschiedung.
Sunset-Klauseln: Automatisches Auslaufen freiheitseinschränkender Gesetze nach spätestens fünf Jahren, wenn das Parlament nicht aktiv für eine Verlängerung votiert. Jede Verlängerung erfordert eine erneute umfassende Begründung.
Rechtsschutz gegen staatliche Übergriffe stärken: Bürger müssen sich effektiv gegen unverhältnismäßige Maßnahmen der Exekutive – etwa Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmen – wehren können. Wir fordern klare prozessuale Garantien, effiziente Aufsichtsmechanismen sowie effektive disziplinarische Maßnahmen und erhebliche Entschädigungen, um Machtmissbrauch staatlicher Institutionen wirksam zu begrenzen.
Paragraph 188 StGB abschaffen: Die Ehre von Amtsträgern darf nicht über der der Bürger stehen. Kritik an politischen Entscheidungsträgern muss auch in scharfer Form möglich sein – ohne Strafandrohung. Wir fordern die ersatzlose Streichung von § 188 StGB. Es darf kein Zweiklassenrecht geben.
4.2.2 Reform des Straf- und Sicherheitsrechts
Sicherheitsgesetz-Überprüfung: Systematische Revision aller Sicherheitsgesetze, mit dem Ziel staatliche Überwachungsbefugnisse deutlich zu beschränken.
Keine Vorratsdatenspeicherung: Vollständiger Verzicht auf anlasslose Datenspeicherungen jeder Art. Stattdessen gezieltes „Quick Freeze“-Verfahren bei konkretem Verdacht auf schwere Straftaten.
Ende staatlich geförderten Denunziantentums: Abschaffung aller staatlich finanzierten Meldeportale für unspezifische „Hass und Hetze“-Tatbestände. Konzentration auf klassische Rechtsgüter statt Schaffung neuer Verbotstatbestände.
4.2.3 Digitale Grundrechte und Datenschutz
Grundrecht auf digitale Privatsphäre: Verfassungsrechtliche Verankerung des Rechts auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ohne staatliche Hintertüren. Verbot von Staatstrojanern und ähnlichen Überwachungstechnologien.
Digitaler Wohnungsschutz: Erweiterung des Wohnungsschutzes (Art. 13 GG) auf digitale Geräte und Cloud-Speicher. Digitale Durchsuchungen nur mit richterlichem Beschluss bei konkretem Verdacht auf Kapitalverbrechen.
Datensouveränität: Eigentumsähnliches Recht an persönlichen Daten mit einfachen Möglichkeiten für Bürger, ihre Daten zu kontrollieren, zu übertragen oder zu monetarisieren, ohne komplizierte Einwilligungsverfahren.
Anonymitätsrecht im Internet: Gesetzliche Verankerung des Rechts auf anonyme Kommu- nikation und Nutzung digitaler Dienste. Verbot von Klarnamenspflicht außer bei spezifischen hoheitlichen Funktionen.
4.2.4 Effiziente und bürgernahe Justiz
Eilverfahrensgarantie: Einführung einer gesetzlichen Garantie auf schnelle Entscheidung bei Grundrechtseingriffen. Verwaltungsgerichte müssen über Eilanträge gegen staatliche Eingriffe innerhalb von 72 Stunden entscheiden.
Justizdigitalisierung: Elektronische Aktenführung, digitale Antragstellung und digitaler Verfahrensstand für betroffene Bürger sowie Online-Verhandlungsmöglichkeiten.
Unabhängigkeit der Justiz: Abschaffung der Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten.
4.2.5 Transparenz und Korruptionsbekämpfung
Gläserner Staat: Umfassender Ausbau der Informationsfreiheitsgesetze zu einem vollständi- gen Transparenzgesetz. Alle staatlichen Dokumente sind grundsätzlich öffentlich, sofern nicht konkrete Sicherheitsinteressen oder Persönlichkeitsschutz dagegen stehen.
Open Government Data: Verpflichtende Bereitstellung aller nicht-personenbezogenen staat- lichen Daten in maschinenlesbarem Format für Bürger und Unternehmen.
5 Der Schlanke Staat: Selbstbeschränkung statt Übergriff
5.1 Grundsatz
Jeder Staat der eine Staatsquote von über 30 Prozent des BIP aufweist, kann kein effizienter Staat sein und ist nicht wettbewerbsfähig. Er dient nicht seinen Bürgern sondern sich selbst. Der gegenwärtige Staat hat sich damit weit von seiner ursprünglichen Rolle als Diener der Bürger entfernt und ist zu einem selbstreferentiellen Bürokratiemonster herangewachsen, das durch seine schiere Größe und Komplexität oft mehr Probleme schafft als löst. Eine liberale Politik für Deutschland erfordert eine fundamentale Neubestimmung staatlicher Aufgaben und eine drastische Verschlankung des öffentlichen Sektors.
Der Staat ist nicht die universelle Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen, sondern häufig selbst die Ursache struktureller Probleme. Seine zentrale Aufgabe besteht darin, einen klaren, verlässlichen Rahmen zu setzen, innerhalb dessen Bürger und Unternehmen frei agieren können – nicht darin, das Leben der Menschen bis ins kleinste Detail zu regulieren. Jede staatliche Maßnahme muss sich an dem strengen Maßstab messen lassen, ob sie individuelle Freiheiten erweitert oder einschränkt.
Die Reduktion staatlicher Interventionen auf das notwendige Minimum folgt dem Subsidiaritätsprinzip: Was der Einzelne oder freiwillige Zusammenschlüsse leisten können, soll nicht vom Staat übernommen werden. Ein schlanker Staat zeichnet sich durch Transparenz, Effizienz und Fokussierung aus. Komplexe Verwaltungsstrukturen mit überlappenden Zuständigkeiten werden durch klare, einfache Organisationsformen ersetzt. Digitalisierung und moderne Managementmethoden ermöglichen eine drastische Reduzierung des Verwaltungsapparats bei gleichzeitiger Verbesserung der Servicequalität für die Bürger.
Die Verschlankung des Staates umfasst auch eine kritische Überprüfung bestehender Gesetze und Verordnungen. Regelungen, deren Nutzen die damit verbundenen Einschränkungen und Befolgungskosten nicht klar überwiegt, werden konsequent abgeschafft. Neue Regulierungen unterliegen strengen Notwendigkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfungen, einschließlich verpflichtender Sunset-Klauseln, die ihr automatisches Auslaufen nach einem festgelegten Zeitraum vorsehen.
Dieser schlankere, effektivere Staat entlastet nicht nur die Bürger von übermäßiger Bürokratie und Steuerlast, sondern schafft auch Raum für private Initiative, Innovation und zivilgesell- schaftliches Engagement. Er vertraut auf die Selbstorganisationsfähigkeit der Gesellschaft und greift nur dort ein, wo diese Selbstorganisation tatsächlich an ihre Grenzen stößt.
5.2 Forderungen
5.2.1 Staatliche Effizienz
„30-30-30-Vision“: Umsetzung eines verbindlichen Staatsabbau-Programms mit klaren Ziel- vorgaben: 30 Prozent weniger Staatsausgaben, 30 Prozent weniger Beamte, 30 Prozent weniger Behörden. Diese ambitionierten Kennzahlen schaffen einen verbindlichen Rahmen für den Umbau des öffentlichen Sektors.
Verwaltungs- und Strukturrückbau: Reduzierung der Ministerien, Behörden und Ämter auf Bundes- und Landesebene durch Zusammenlegung und Effizienzsteigerung. Abschaffung von Beauftragten auf allen Ebenen.
Abbau von Verwaltungsebenen: Verbesserung der organisatorischen Effizienz durch Delayering im öffentlichen Dienst. Abbau von Mittleren Führungsebenen, um kürzere Entscheidungswege und klarere Verantwortlichkeiten zu schaffen.
Personal-Rightsizing: Umsetzung eines Personalabbaus im öffentlichen Dienst durch Nutzung von KI, Priorisierung und Aufgabenwegfall. Dies begegnet der Konkurrenz zwischen öffentlichem Dienst und Wirtschaft um Fachkräfte.
5.2.2 Digitaler Effizienzstaat
„Estland-Plus-Modell“: Vollständige Digitalisierung aller verbleibenden Verwaltungsprozesse. Dazu gehört ein einklagbarer Rechtsanspruch auf digitale Abwicklung und modernes Interface- Design.
Sichere digitale Identität: Entwicklung eines umfassenden digitalen Identitätssystems mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als technologische Basis für ein aufs notwendigste vereinfachtes Behördenwesen. Dies ermöglicht rechtssichere digitale Signaturen für alle Verwaltungsvorgänge.
One-Click-Steuererklärung: Entwicklung eines vereinfachten Steuersystems mit automatisierter Datenerfassung und One-Click-Einreichung für Standardfälle, wodurch die durchschnittliche Bearbeitungszeit von vier Stunden auf 15 Minuten reduziert wird.
Digitale Unternehmensgründung: Implementierung eines volldigitalen Unternehmensregisters mit Echtzeit-Gründung in 60 Minuten, inklusive aller Anmeldungen bei Finanzamt, Sozialversicherung und Gewerbeämtern.
5.2.3 Bürokratieabbau und Regulierungsreform
„Regulierungs-Reset“: Rücksetzung aller Regulierungen auf die EU-Mindeststandards.
„Regulierungs-TÜV“ mit Verfallsdatum: Einführung eines verbindlichen Prüfverfahrens mit Automatik-Auslaufen: Jedes Gesetz und jede Verordnung erhält eine maximale Laufzeit von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss die Notwendigkeit der Regelung erneut begründet und einem kritischen Prüfverfahren unterzogen werden.
„One-in-two-out“-Prinzip: Implementierung einer strikten Ersatzregel: Für jede neue Regulierung müssen zwei bestehende abgeschafft werden. Dieses Verfahren zwingt den Gesetzgeber zu einer strikten Priorisierung und verhindert die schleichende Expansion des Regelungsapparats.
Ersetzung ineffizienter Regulierungsbereiche: Identifikation und vollständige Abschaffung besonders ineffizienter Regulierungsbereiche mit Ersetzung durch private Zertifizierung und Selbstregulierung. Die Erfahrung zeigt, dass marktbasierte Qualitätssicherungsmechanismen oft effizienter und innovationsfreundlicher agieren als staatliche Kontrollsysteme.
Umkehr des Genehmigungsprinzips: Einführung einer verbindlichen Genehmigungsfiktion für alle behördlichen Anträge. Nach Eingang eines Antrags und Erteilung einer Eingangsbestätigung gilt dieser automatisch als genehmigt, wenn nicht innerhalb von vier Wochen eine begründete Ablehnung erfolgt. Behörden dürfen nur einmalig während dieser Zeit Unterlagen nachfordern, wonach die Vier-Wochen-Frist neu beginnt. Ein digitales Antragsportal überwacht alle Fristen und sorgt für Transparenz. Diese Regelung beseitigt Wettbewerbsnachteile durch bürokratische Verzögerungen und beendet die Praxis der Verschleppung durch Untätigkeit.
5.2.4 Fiskalische Disziplinierung
Verschärfte Schuldenbremse 2.0: Verfassungsrechtliche Verankerung einer Null-Defizit-Verpflichtung ohne Ausnahmen, die das Finanzieren von Ausgaben durch Schulden verhindert. Diese strikte Regel beendet die intergenerationelle Ungerechtigkeit der Schuldenpolitik und erzwingt klare Prioritätensetzungen.
Verbot von Schattenhaushalten: Gesetzliches Verbot von außerbudgetären Sondervermögen und ähnlichen Konstruktionen, die die Schuldenbremse umgehen. Alle staatlichen Ausgaben müssen transparent im jeweiligen Haushalt erfasst werden.
5.2.5 Privatisierungsoffensive
„Agenda 2030“ Privatisierungsprogramm: Systematische Überprüfung aller rund 20.000 staatlichen Unternehmensbeteiligungen [1] mit dem Ziel ihrer vollständigen Privatisierung. In Deutschland betrifft dies insbesondere die Anteile an Bahn, Post und Telekom, deren Über- führung in private Hände Effizienzgewinne verspricht und gleichzeitig Kapital für notwendige Übergangsprozesse freisetzt.
Generationengerechtigkeitsfonds: Schaffung eines Generationengerechtigkeitsfonds, der Privatisierungserlöse zur Deckung künftiger Pensionslasten investiert, statt sie für laufende Ausgaben zu verwenden. Damit wird die zukünftige Belastung der öffentlichen Haushalte reduziert.
Wettbewerbliche Daseinsvorsorge: Öffnung kommunaler Dienstleistungen (Abfallwirtschaft und Wasserversorgung) für privaten Wettbewerb bei Sicherstellung der Grundversorgung durch smarte Regulierung statt staatliche Monopole.
6 Marktwirtschaft statt Staatswirtschaft
6.1 Grundsatz
Die Marktwirtschaft hat sich historisch als der effizienteste Weg zur Schaffung von Wohlstand, Innovation und gesellschaftlichem Fortschritt erwiesen. Eine liberale Politik für Deutschland setzt konsequent auf marktbasierte Lösungen und beschränkt staatliche Eingriffe in das Wirt- schaftsgeschehen auf das absolute Minimum. Dies bedeutet nicht die Abwesenheit von Regeln, sondern deren Fokussierung auf den Schutz von Eigentumsrechten, die Sicherstellung funktionsfähigen Wettbewerbs und die Verhinderung von Betrug und Täuschung.
Der Marktmechanismus mit seinem System freiwilliger Tauschbeziehungen und dezentraler Entscheidungsfindung koordiniert die unzähligen individuellen Präferenzen und Informationen in einer Weise, die kein zentrales Planungsgremium jemals leisten könnte. Der Preismechanismus transportiert wesentliche Informationen über Knappheit und Dringlichkeit und ermöglicht eine effiziente Allokation von Ressourcen – vorausgesetzt, politische Interventionen verzerren diese Signale nicht.
Staatliche Eingriffe wie Subventionen, Preiskontrollen, Handelsbeschränkungen oder übermäßige Regulierung stören diese Koordinationsfunktion des Marktes und führen regelmäßig zu unbeabsichtigten Nebenwirkungen. Die Wohnungsknappheit in vielen deutschen Städten, verursacht durch Mietpreisbremsen und überbordende Bauvorschriften, illustriert eindrücklich, wie gut gemeinte Interventionen oft zu verschärften Problemen führen.
Eine freiheitliche Wirtschaftsordnung akzeptiert Wettbewerb als treibende Kraft für Innova- tion und kontinuierliche Verbesserung. Unternehmen müssen sich durch überlegene Produk- te, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle behaupten, nicht durch politische Privilegien oder regulatorische Markteintrittsbarrieren. Diese dynamische Konkurrenz fördert technologischen Fortschritt, Ressourceneffizienz und Kundenorientierung in weit höherem Maße als staatlich gelenkte „Innovationspolitik“.
Deutschland kann wieder zum wirtschaftlichen Vorreiter werden – nicht durch staatliche Lenkung und industriepolitische Eingriffe, sondern durch die entfesselte Kraft des Märktes, mutiger Unternehmer und innovativer Ideen.
6.2 Forderungen
6.2.1 Abbau staatlicher Wirtschaftsaktivität
Abschaffung von Subventionen: Sofortige Einstellung aller direkten und indirekten Subventionen, die zu Marktverzerrung, Ressourcenfehlallokation und wirtschaftlichen Abhängigkeiten führen. Ein wettbewerbsneutrales Umfeld wird hergestellt, indem der Staat auf die Begünstigung einzelner Unternehmen oder Branchen vollständig verzichtet.
6.2.2 Steuer- und Abgabenreform
„Stufenmodell-Plus“: Einführung eines einfachen Steuersystems mit mehreren Tarifstufen und großzügigem Grundfreibetrag von 24.000 Euro pro Person, wodurch Leistungsanreize maximiert werden bei gleichzeitiger sozialer Ausgewogenheit.
„Simple Tax Code“: Drastische Vereinfachung des Steuerrechts auf maximal 50 Seiten klarer, verständlicher Regeln. Diese Verschlankung beseitigt Schlupflöcher, reduziert Befolgungskosten und ermöglicht es Bürgern, ihre steuerlichen Pflichten ohne spezialisierte Beratung zu erfüllen.
Abschaffung aller Bagatellsteuern: Ersatzlose Streichung aller Bagatellsteuern wie Kaffeesteuer, Biersteuer, Schaumweinsteuer und Branntweinsteuer, die mehr Verwaltungsaufwand verursachen als Einnahmen generieren und unnötige bürokratische Belastungen für Unternehmen schaffen.
Unternehmerfreundliche Steuerstruktur: Reduzierung der Unternehmensbesteuerung auf maximal 15 Prozent – unter dem OECD-Durchschnitt – zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Gleichzeitig wird die Gewerbesteuer abgeschafft und durch einen kommunalen Zuschlag zur Einkommensteuer ersetzt.
Regionaler Steuerwettbewerb: Einführung eines echten Steuerwettbewerbs zwischen Regionen durch eine regionale Autonomie für Zusatzsteuern. Dies fördert den Wettbewerb um optimale Standortbedingungen und schafft Anreize für Ausgabendisziplin.
6.2.3 Marktöffnung und Wettbewerb
Liberalisierung des Einzelhandels: Bundesweite Abschaffung des Ladenschlussgesetzes und vollständige Freigabe der Öffnungszeiten. Die Entscheidung, wann ein Geschäft öffnet, wird den Unternehmern und ihren Kunden überlassen, nicht dem Staat.
Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner jetzigen Form. Der ÖRR ist teuer und genießt unfaire Wettbewerbsvorteile. Eine schlanke, werbefinanzierte Grundversorgung ohne Zwangsabgaben kann die Nachrichtenberichterstattung sichern, während Unterhaltungsangebote dem freien Markt überlassen werden. Diese Grundversorgung wollen wir nach den Prinzipien „Eine liberale Rundfunkordnung für die Zukunft“ von Haucap et al. ausgestalten.
Freihandel statt Protektionismus: Deutschland setzt sich dafür ein, dass die europäische Union die liberale Welthandelsordnung durch den Abschluss neuer Freihandelsabkommen stärkt und sichert. Freihandel schafft Wohlstand für alle.
6.2.4 Innovationsfreundliche Wirtschaftspolitik
„Start-up in einer Stunde“: Revolutionierung des Gründungsprozesses durch eine digitale Komplettlösung, die bürokratische Hürden minimiert und sofortigen Markteintritt ermöglicht. Alle notwendigen Anmeldungen werden in einem einzigen digitalen Vorgang zusammengefasst.
Startup-Freiheitszone: Einrichtung einer dreijährigen Regulierungs- und Steuerbefreiung für Neugründungen, damit junge Unternehmen sich etablieren können, bevor sie mit dem vollen Gewicht staatlicher Anforderungen konfrontiert werden. Dies umfasst vereinfachte Buchfüh- rungspflichten und reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.
Venture-Capital-Offensive: Mobilisierung privaten Kapitals für Innovationen durch vollständige Steuerbefreiung für Investitionen in Start-ups und wachstumsstarke Unternehmen. Ein „German Tech Fund“ unter privater Führung bündelt Ressourcen für Zukunftstechnologien oh- ne staatliche Lenkung.
Schnelles Scheitern ermöglichen: Reform des Insolvenzrechts nach US-Vorbild mit einem „Fast-Track-Insolvenzverfahren“, das schnelles Scheitern und Neuanfang ohne unnötige Stigmatisierung ermöglicht. Die Verfahrensdauer wird auf maximal sechs Monate begrenzt.
6.2.5 Monetäre Freiheit und Währungswettbewerb
Alternative Währungen und Zahlungsmittel: Gesetzliche Verankerung des Rechts, Verträge in alternativen Währungen abzuschließen und diese für private Transaktionen zu nutzen. Kryptowährungen werden rechtlich anerkannt und von übermäßigen regulatorischen Hürden befreit.
Digitaler Euro ohne Zwang: Wahrung der Wahlfreiheit zwischen Bargeld, privatem Bankengeld und digitalen Alternativen bei der Entwicklung des digitalen Euros. Sicherstellung, dass dieser nicht zu einem staatlichen Überwachungsinstrument wird.
Deutschland als Finanzinnovations-Standort: Positionierung Deutschlands als führender Standort für Blockchain-Technologie und Fintech durch ein innovationsfreundliches Regulierungsumfeld. Reform der BaFin zu einem Enabler für Finanzinnovationen.
6.2.6 Marktorientierte Umwelt- und Klimapolitik
Ende nationaler Alleingänge: Ablehnung symbolischer nationaler Vorreiterrollen zugunsten international koordinierter, kosteneffizienter Maßnahmen. Deutschland konzentriert sich auf global wirksame Klimaschutzmaßnahmen statt auf teure nationale Symbolpolitik mit geringem Klimaeffekt.
CO2-Preis als einziges Instrument: Etablierung eines einheitlichen, sektorübergreifenden CO2-Preises als alleiniges Klimaschutzinstrument bei gleichzeitiger Abschaffung aller technologiespezifischen Verbote, Quoten und Subventionen. Der Markt entscheidet, welche Technologien zur CO2-Reduktion am effizientesten sind.
„Citizen Climate Property Rights“: Einführung handelbarer Eigentumsrechte an CO2- Emissionen, bei denen jeder Bürger regelmäßig ein persönliches CO2-Kontingent erhält, über das er frei verfügen, es handeln, verkaufen oder sparen kann. Diese Rechte verbinden marktwirtschaftliche Effizienz mit ökologischer Zielerreichung und schaffen einen funktionierenden Markt für Emissionsrechte. Das Gesamtemissionsbudget wird jährlich entsprechend den Klimazielen reduziert.
Privatisierung des Klimaschutzes: Ersetzung staatlicher Förderprogramme durch steuerliche Anreize für private Klimainvestitionen. Dies mobilisiert privates Kapital für ökologische Innovationen und verbindet wirtschaftliche Anreize mit Umweltschutzzielen.
7 Konsequente Subsidiarität statt Zentralismus
7.1 Grundsatz
Ein freiheitliches Deutschland basiert auf dem Grundsatz, dass Entscheidungen stets auf der niedrigstmöglichen Ebene getroffen werden sollten. Dieses Subsidiaritätsprinzip stellt sicher, dass politische Entscheidungen so nah wie möglich an den betroffenen Bürgern gefällt werden und lokale Präferenzen sowie spezifische Umstände angemessen berücksichtigen können.
Was Kommunen oder Regionen eigenständig regeln können, müssen sie auch regeln dürfen. Diese Dezentralisierung politischer Macht entspricht nicht nur dem demokratischen Ideal der Bürgernähe, sondern ermöglicht auch institutionellen Wettbewerb und politische Innovation. Unterschiedliche Gebietskörperschaften können verschiedene Lösungsansätze erproben, vonein- ander lernen und erfolgreiche Modelle adaptieren.
Föderale Strukturen mit substantieller regionaler Autonomie schaffen zudem wichtige „Checks and Balances“gegen die Konzentration politischer Macht. Die Verteilung von Kompetenzen auf verschiedene Ebenen verhindert übermäßige Machtakkumulation und schützt Minderheiten vor potenzieller Majorisierung durch zentralstaatliche Entscheidungen.
Ein konsequenter Föderalismus umfasst auch fiskalische Autonomie. Regionen und pKommunen erhalten weitreichende Steuerhoheit und Ausgabenverantwortung, wodurch ein heilsamer Wettbewerb um optimale Standortbedingungen entsteht. Dieser Steuerwettbewerb fördert effiziente Verwaltung, maßvolle Abgabenbelastung und bürgernahe Leistungserbringung.
Das Subsidiaritätsprinzip erstreckt sich auch über staatliche Ebenen hinaus: Was Familien, Nachbarschaften, Vereine oder Privatpersonen leisten können, soll nicht vom Staat übernommen werden. Diese vorstaatlichen Gemeinschaften bilden das soziale Fundament einer freiheitlichen Gesellschaft und verdienen besondere Anerkennung und Schutzräume.
7.2 Forderungen
7.2.1 Föderale Neuordnung und Liberalisierung
„Klarheit statt Mischverwaltung“: Klare föderale Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen durch Abschaffung der Mischverwaltung. Gemeinden erhalten dadurch mehr Eigenverantwortung, Handlungsspielräume und Entscheidungsfreiheit. [2]
„Vertrauensprinzip statt Dokumentationspflichten“: Umfassender Bürokratieabbau durch weitgehenden Wegfall von Nachweis- und Dokumentationspflichten, ersetzt durch stichprobenartige Kontrolle auf Grundlage einer Vertrauenskultur zwischen Staat, Bürgern und Unternehmen.
7.2.2 Kommunale Selbstverwaltung stärken
Kommunale Finanzautonomie: Grundlegende Reform des kommunalen Finanzsystems mit erheblicher Ausweitung der kommunalen Steuerhoheit. Einführung eigener kommunaler Steuern mit Hebesatzrecht und Abschaffung des Umsatzsteueranteils zugunsten eigener Steuerquellen.
Aufgabengerechte Finanzierung: Verbindliche Konnexitätsregel auf allen Ebenen – wer bestellt, bezahlt. Vollständiger Kostenersatz für Kommunen bei übertragenen Aufgaben inklusive Overhead-Kosten ohne Wenn und Aber.
Kommunale Experimentierklausel: Gesetzlich verankerte Möglichkeit für Kommunen, zeitlich befristet von Bundes- und Landesrecht abzuweichen, um innovative Lösungen zu erproben. Erfolgreiche Modellprojekte können später in Landesgesetze übernommen werden.
7.2.3 Regionale Steuerautonomie
Transparenter Steuerwettbewerb: Verpflichtende öffentliche Darstellung aller regionalen Steuersätze in einem bundesweiten Vergleichsportal. Dies fördert den Wettbewerb um optimale Standortbedingungen und schafft heilsamen Druck zur Ausgabendisziplin.
8 Wer Freiheit will, hat keine Alternative zur FDP
Wir sind der politische Arm der Freiheitsbewegung, der alle freiheitlichen Kräfte unter einem Dach vereint und dem Streben nach Freiheit eine politische Stimme gibt. In einem kollektivistischen Umfeld erkämpfen wir das Maximum an Freiheit.
8.1 Unsere Identität: Alleinige Heimat des Liberalismus
Die FDP ist die einzige legitime Heimat aller Liberalen. Es gibt keine Liberalen außerhalb der FDP. Andere Parteien mögen liberale Rhetorik nutzen, doch nur wir leben Freiheit als höchstes Gut ohne Einschränkung.
Wir sind der organisatorische Rahmen für alle freiheitsliebenden Menschen Deutschlands. Wer die Freiheit des Individuums über kollektive Bevormundung stellt, findet nur bei uns seine politische Heimat.
Individualität und Kollektivismus sind unvereinbar. Es kann keinen Kompromiss zwischen Freiheit und Unfreiheit geben. Die FDP entscheidet sich im Zweifel immer für die Freiheit.
8.2 Unser Auftrag: Entschlossene Selbstvergewisserung
Wir verstehen unseren Auftrag absolut. Die FDP steht für eine Politik, die die Freiheit mehrt. Diese Überzeugung gilt ausnahmslos.
Unsere Entschlossenheit richtet sich ausschließlich auf die Verteidigung und Mehrung der Freiheit, nicht auf die Bekämpfung anderer Überzeugungen.
[1] 1Statistisches Bundesamt (Destatis): Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des öffentlichen Sektors (FEU), Stand 2022, abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentliche-Finanzen/Fonds-Einrichtungen-Unternehmen/fonds-einrichtungen-unternehmen.html (letzter Zugriff: März 2025). Eine verlässliche Bandbreite liegt zwischen 19.000 und 21.000 Einheiten.
[2] Steinbrück, Peer; de Maizière, Thomas (Hrsg.): Zwischenbericht „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“, Kapitel „Föderalismus“, März 2025, S. 22–24.