Antragsbuch für den 75. Ordentlichen Bundesparteitag

BFA Klima und Energie

Optimierung der Stromnetzkosten und Netzentgelte

Optimierung der Stromnetzkosten und Netzentgelte

Ausgangslage, Problemstellung

Durch den geplanten starken Ausbau schwankender erneuerbarer Energien im Stromsystem und erhebliche Veränderungen auf Seiten der Verbraucher (Einbau von Ladesäulen und Wärmepumpen, dezentrale Einspeisung von Photovoltaik) entsteht in den nächsten Jahren ein erheblicher Zusatzaufwand für den Netzausbau und das Lastmanagement der Stromnetze. Insbesondere in den Verteilnetzen wird dadurch ein erheblicher Ausbau der Kapazitäten notwendig.

Der zusätzlich notwendige Ausbau von Stromspeichern und Reservekraftwerken zur Sicherung der Strombereitstellung in Zeiten, in denen wenig Stromerzeugung durch erneuerbare Energien stattfindet, hat kaum erst begonnen und muss mit dem Netzausbau noch koordiniert werden. Für den Ausbau von Netzen und Speichern werden derzeit Kosten in der Größenordnung von 500-600 Milliarden Euro abgeschätzt.

Die Netzentgelte, die bereits in der Vergangenheit stark anstiegen und heute bereits 21,5 Prozent der Stromkosten ausmachen, werden sich dadurch weiter erhöhen.

Da die stetig steigenden Strompreise eine hohe Belastung für Verbraucher und Industrie darstellen, besteht erheblicher und dringlicher Handlungsbedarf, um den absehbaren Kostenanstieg möglichst zu bremsen und Netzausbau und Netz­management möglichst effizient zu gestalten.

Ziel muss dabei die Setzung von Anreizen zur Optimierung der Gesamtkosten des Stromsystems sein. Solche Anreize entstehen bisher nicht in ausreichendem Maße. Neue marktbasierte Anreize zur Steuerung der Investitionen in Netze und die Nutzung von neuen Flexibilitätspotentialen sind deshalb notwendig und erforderlich.

Prinzipien für liberale Handlungsansätze

Handlungsansätze der FDP verfolgen dabei folgende Prinzipien:

  • Die Kosten des immer als Ganzes zu betrachtenden Stromsystems sind zu optimieren und möglichst gering zu halten. Die Einbindung der stetig steigenden und politisch gewollten Stromerzeugung aus schwankenden erneuerbaren Energien in ein Gesamtkonzept muss dazu gewährleistet sein. Der weiterhin starke Ausbau erneuerbarer Energien droht auch die Kosten für Last- und Engpassmanagement stark ansteigen zu lassen, wenn die Regulatorik nicht entsprechend angepasst wird. Deshalb müssen die dadurch verursachten starken Veränderungen des Stromsystems durch entsprechende Rahmenbedingungen und neue Anreize berücksichtigt werden. Bei der Gestaltung der Preisbildung ist zu beachten, dass die jeweilige Systematik für Leistungspreise, Arbeitspreise, Netzentgelte und andere Preiskomponenten des Stromsystems miteinander passfähig ausgestaltet wird. In die Betrachtung des Gesamtsystems sind neben dem Netzausbau u.a. auch der notwendige Bau von netzoptimierenden Speichern ebenso wie die Nutzung von Möglichkeiten der Sektorenkopplung (Wasserstoffproduktion, Power-to-Heat, Kreislaufwirtschaft, usf.) mit einzubeziehen, um ein kosteneffizientes Gesamtresultat zu erzielen.

  • Eine zentrale politisch gesteuerte Gesamtplanung des Stromsystems (zum Beispiel durch das BMWK oder die BNetzA) ist unmöglich, da dessen Komplexität die Möglichkeiten einer zentralen Planung übersteigt und ständig durch neue technische Entwicklungen neue Bedingungen geschaffen werden, die nicht gut vorhersagbar sind. Stattdessen müssen Rahmenbedingungen für die relevanten Akteure, auch der Raumplanung geschaffen werden, die durch marktwirtschaftliche Anreize deren jeweilige Entscheidungen hin zur größt­möglichen volkswirtschaftlichen Effizienz beeinflussen. Eine mögliche Anpas­sung an die Entwicklung von Erzeugung und Verbrauch muss in regelmäßigen Abständen betrachtet und vorgenommen werden.

  • Politische Eingriffe, die eine Übernahme von Teilen der Netzkosten durch die Steuerzahler vornehmen, sind abzulehnen, da sie Preissignale verdecken. Die durch staatliche Eingriffe verursachte verringerte Kostentransparenz wirkt kontraproduktiv. Ziel darf nicht sein, die Kosten des Stromsystems anders zu verteilen, sondern Ziel muss sein, sie insgesamt für alle zu senken.

  • Die Preisbildung, insbesondere auch die Netzentgelte, sollten grundsätzlich nach dem Prinzip gestaltet werden, dass sie ein Verhalten von Erzeugern, Netzbetreibern und Verbrauchern anregen, das zur größtmöglichen Effizienz des Gesamtstromsystems beiträgt. Idealerweise sollten Netzentgelte deshalb möglichst die Kosten des Verhaltens der jeweiligen Akteure reflektieren, um sie zu Entscheidungen anzuregen, die das Gesamtsystem verbessern. Hierfür ist ein Maximum an Transparenz der Preissignale für alle Akteure anzustreben.

  • Der Investitionsaufwand in den Netzausbau ist angesichts prognostizierter Kosten von mehreren hundert Milliarden Euro zu optimieren und möglichst zu begrenzen. Unnötig hohe Kosten führen sonst zu unnötig hohen Strom­preisen, die Industrie und private Verbraucher dauerhaft zu stark belasten würden. Dafür sind zum einen Überinvestitionen in den Netzausbau zu vermeiden, zum anderen sind die spezifischen Kosten des Netzausbaus zu reduzieren.

  • Strom sollte möglichst dort verbraucht (oder gespeichert) werden, wo er auch erzeugt wird, denn dann entfallen Bedarfe für den Netzausbau und Leitungs­verluste. Dafür sind entsprechende Anreize zu entwickeln.

Handlungsansätze für die künftige Gestaltung

Um die oben genannten Prinzipien umzusetzen, verfolgt die FDP unter anderem folgende Handlungsansätze und Maßnahmen:

  • Verursachungsgerechte Kostenverteilung der Netzkosten
    • Regionale Differenzierung der Netzentgelte: Eine stärkere regionale Differenzierung der Netzentgelte im Über­tragungsnetz (wie sie in vielen Ländern bereits praktiziert wird) ist notwendig und sollte wirksam auf die Optimierung der Gesamtkosten des Stromsystems ausgerichtet werden. Für die Neugestaltung der Netzentgelte in Deutschland sollten dazu die technischen, juristischen, wirtschaftlichen und institutionellen Erfordernisse sowie die möglichen Effekte sowohl für ein Nodalpreissystem als auch für die Einrichtung mehrerer räumlich definierter Preiszonen für die Netzentgelte geprüft und abgeschätzt werden. Als weitere mögliche Option zur regionalen Netzoptimierung sollten bestehende rechtliche Hürden für die systemstützende Bilanzkreis­bewirtschaftung aufgehoben werden: Es muss rechtlich explizit erlaubt werden, dass Bilanzkreisverantwortliche bewusst ihren Bilanzkreis nicht ausgleichen, wenn sie dadurch zusätzlich zur Netzstabilisierung beitragen. Dies entspricht der europäischen Rechtslage, die die Verpflichtung zum Bilanzkreisausgleich und systemstützende Bilanz­kreisbewirtschaftung auf eine Stufe stellt. Eine einseitige Belastung durch erhöhte Netzentgelte für Regionen mit hoher erneuerbarer Erzeugung oder Regionen, durch die große über­regionale Stromtrassen führen, wie sie in der Vergangenheit bestand, ist zu vermeiden.

    • Zeitliche Differenzierung der Netzentgelte: In den Übertragungs- und Verteilnetzen ist eine stärkere zeitliche Differenzierung der Netzentgelte anzustreben, die insbesondere entsprechende Ansätze für größere, steuerbare Verbraucher (Wärme­pumpen, Ladesäulen etc.) und die Einspeisungen von Prosumern setzt. In einem ersten Schritt soll für solche Verbraucher eine Wahl­möglichkeit zwischen verschiedenen Modellen der Netzentgelte (zeitlich differenziert zum Beispiel nach Tageszeiten vs. einheitlich über die Zeit) geschaffen werden. Um mehr Modelle für zeitlich differenzierte Preise zu ermöglichen, muss der Ausbau von Smart Metern deutlich beschleunigt werden. Die Möglichkeiten zur Nutzung der Daten aus Smart Metern sind auszuweiten, um eine optimale Netzsteuerung erst zu ermöglichen. Der Datenschutz ist dabei zu gewährleisten, indem zum Beispiel die Daten nur aggregiert und anonymisiert genutzt werden.
  • Begrenzung der Investitionen in den Netzausbau: Der Netzausbau darf nicht das wesentliche Stellglied für die Funktion des Stromsystems sein. Stromnetze sollten nicht nach Spitzen der volatilen Erzeugung dimensioniert werden. Neben dem Ausbau der Kapazitäten der Netze auf den prognostizierten Bedarf müssen immer auch Maßnahmen bei Erzeugern und Verbrauchern greifen, die den maximalen Bedarf senken und so einen geringeren Umfang des Netzausbaus ermöglichen. Die Bereit­stellung der Grundlast muss jederzeit gewährleistet sein. Die spezifischen Kosten des Netzausbaus sind durch Verfahrens­verein­fachung und -beschleunigung bei Planen und Bauen, Deregulierung und Senkung übertriebener Standards zu reduzieren.
  • Förderung der Koordination von lokaler Erzeugung und lokalem Verbrauch: Mögliche Anreize, um Stromspitzen im Netz zu vermeiden, können auf den Bau lokaler Speicher oder lokaler Wasserstofferzeugung zielen. Um Anreize zu schaffen, Strom dort zu verbrauchen, wo er auch erzeugt wird, sind neue Möglichkeiten der Direktvermarktung und Direktversorgung zu entwickeln. U.a. sind die Möglichkeiten weiterzuentwickeln und zu erleichtern, dezentral lokal erzeugten Strom innerhalb von Nachbarschaften, Quartieren oder Industrie- und Gewerbestandorten weiterzuleiten und zu nutzen, ohne dass dafür die vollen Netzentgelte anfallen. Ebenso sollten Mengen­begrenzungen für die Einspeisung von an Gebäuden erzeugtem Strom aufgehoben werden. Zusätzlich soll ermöglicht werden, Gebäude oder Quartiere ganz vom öffentlichen Netz abzukoppeln und autark zu versorgen. So können neue dezentrale Märkte und Versorgungsstrukturen entstehen, die den Bedarf für den Netzausbau verringern.
  • Ausbau und die Weiterentwicklung von Informations- und Kommunikations­technologien (IuK): Der Ausbau und die Weiterentwicklung von Informations- und Kommuni­kationstechnologien (IuK) ist beschleunigt voranzutreiben, um möglichst viele Möglichkeiten zur Optimierung des Netzbetriebs nutzen zu können. Die Möglichkeiten der IuK können erhebliche Investitionen in den Netzen einsparen und damit quasi eine Strom- durch eine steuernde Glasfaserleitung ersetzen und zu Kosteneinsparungen führen. Dazu gehört auch die virtuelle Verbindung verschiedener Erzeuger und Speicher zu sogenannten virtuellen Kraftwerken. Als weitere wesentliche Voraussetzung ist der Bau von Mess- und Steuer­einrichtungen, insbesondere Smart Meter, beschleunigt voranzutreiben.

Begründung:

Absehbare Kostensteigerungen

Die starke Steigerung der Netzausbaukosten und damit auch der Netzentgelte entsteht vor allem durch zwei Entwicklungen:

  • Durch den erheblichen Netzausbau der Übertragungs- und Verteilnetze. Entsprechende Investitionen müssen über Netzentgelte refinanziert werden.
  • Durch die Kosten des Last- bzw. Engpassmanagements (z.B. Redispatch-Maßnahmen, Netzreserve). Diese sind v.a. durch den stetig steigenden Anteil schwankender erneuerbarer Energieerzeugung verursacht. Diese Kosten stiegen in den letzten 10 Jahren um ca. 50% an (Quelle: BdEW).

Für beide kostensteigernden Komponenten sind erhebliche weitere Steigerungen absehbar, sodass mittelfristig die Netzentgelte bis zur Hälfte des Strompreises ausmachen könnten.

  • Für den Ausbau der Übertragungsnetze stehen weiterhin hohe Investitionen an, insbesondere für neue leistungsfähige Nord-Süd-Verbindungen.

  • Der wesentliche Ausbau der Verteilnetze beginnt erst. So erklärte z.B. Stromnetz Berlin im November 2023, dass allein aufgrund der „Wärmewende“ und der damit verbundenen starken Zunahme von Wärmepumpen eine Verdopplung der Kapazität des Berliner Verteilnetzes notwendig würde, was Investitionen in Milliardenhöhe nach sich ziehe. Hinzu kommen der erhebliche Ausbau der Ladepunkte für Elektromobilität sowie der Ausbau dezentraler Stromerzeugung an Gebäuden (v.a. Photovoltaik), deren dezentrale Einspeisung ebenfalls einen Ausbau der Verteilnetze notwendig macht.

  • Der notwendige Ausbau von Stromspeichern und Reservekraftwerken (die Bundesregierung plant aktuell ca. 50 neue Gaskraftwerke) zur Sicherung der Strombereitstellung in Zeiten, in denen wenig Stromerzeugung durch erneuer­bare Energien stattfindet, hat kaum begonnen und muss mit dem Netzausbau koordiniert werden. Die Finanzierung und die Kostenverteilung (prognostiziert werden ca. 100-120 Milliarden Euro an Investitionen) sind noch vollkommen offen. Der weiterhin starke Ausbau erneuerbarer Energien (u.a. ist eine weitere Vervielfachung der Windenergie geplant) droht auch die Kosten für Last- und Engpassmanagement stark ansteigen zu lassen, wenn man nicht die Regulatorik so anpasst, dass die Optimierung des Gesamtsystems stärker berücksichtigt wird.

Mögliche Optimierungsansätze für die einzelnen Akteure

Für die wesentlichen Akteure im Stromsystem sind viele Ansätze erkennbar, mit denen diese zu einer Kostensenkung des Gesamtsystems beitragen können. Die Nutzung dieser Ansätze kann durch entsprechende Anreize angeregt und gefördert werden:

  • Auf der Seite der Haushaltskunden ergeben sich neue Möglichkeiten, die Kosten des Gesamtsystems zu optimieren. Die zeitliche Verlagerung größerer immer stärker verbreiteter Stromverbraucher wie E-Autos oder Wärmepumpen bietet deutlich größere Potenziale als im Falle des üblichen Haushalts­stromverbrauchs, der nur in geringem Maße steuerbar und zeitlich verlagerbar ist. Stromspeicher in den Haushalten, die sich zunehmend mit dem Einbau von Solaranlagen verbreiten, könnten für die Optimierung des Gesamtsystems genutzt werden. Der Roll-out von Smart Metern liefert bessere Daten über individuelles Verbraucherverhalten.

  • Auf der Seite der industriellen Verbraucher erfolgen bereits Steuerungen des individuellen Verhaltens, z.B. durch Trennung von Leistungs- und Arbeits­preisen, hohe Pönalisierung von Lastspitzen oder Abweichungen vom angemeldeten Fahrplan sowie die Nutzung und Vergütung abschaltbarer Leistung. Diese Anreize sind aber an ein sich künftig stark verändertes Stromsystem weiter anzupassen.

  • Auf der Seite der Erzeuger können ebenfalls weitere Anreize gesetzt werden. Insbesondere für die schwankende erneuerbare Erzeugung sind weitere Anreize zu netzdienlichem Verhalten denkbar, z.B. was Standorte und Auslegung der Anlagen betrifft.

  • Bei Betrachtung des Gesamtsystems liefern auch die Kopplung des Ausbaus der erneuerbaren Erzeugung mit dem Bau von netzoptimierenden Speichern und der Nutzung von Möglichkeiten der Sektorenkopplung (Wasserstoff­produktion, Power-to-Heat usf.) Ansätze zur Optimierung. Insbesondere mit dem Ausbau der Wasserstofferzeugung aus erneuerbaren Energien ergeben sich neue Herausforderungen und Chancen für eine Optimierung des Gesamtsystems. Ob ein Elektrolyseur eher beim Wasserstoffverbraucher oder beim erneuerbaren Erzeuger aufgebaut wird, ob Energie über Stromleitungen oder über Wasserstoffpipelines transportiert wird (eine Wasserstoffleitung kostet nur einen Bruchteil einer Stromleitung), inwieweit Wasserstofferzeugung und -speicherung zur Optimierung des Stromsystems genutzt werden, liefert spannende neue Alternativen zu einem Ausbau der Stromnetze. Auch mehr lokale Batteriespeicher oder Power-to-Heat-Anlagen können Spitzen im Netz vermeiden helfen.

  • Für Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber können neue Anreize geschaffen werden, den Betrieb ihrer Netze zu optimieren und den Netzausbau aus­reichend, aber angemessen zu gestalten und einen Überausbau zu vermeiden. Wirksame derartige Anreize bestehen derzeit nur begrenzt, selbst mit der bereits bestehenden Anreizregulierung und den Regelungen zur Bilanzkreisbewirtschaftung. Der Netzausbau wird derzeit stark politisch gestaltet, weniger durch marktwirtschaftliche, kostenorientierte Anreize. Für den künftigen Aufbau der in großem Umfang notwendigen Stromspeicher ist ähnliches zu befürchten.

  • Für die jeweiligen Bilanzkreisverantwortlichen sollte systemdienliches Verhalten, welches zur Stabilität der Stromnetze, zur Versorgungssicherheit oder zur Senkung von Systemkosten beiträgt, nicht mehr nur rechtlich toleriert werden, sondern ausdrücklich erlaubt sein. In Deutschland sind Bilanzkreis­verantwortliche derzeit (anders als in anderen EU-Ländern) zum physischen Bilanzkreisausgleich verpflichtet, obwohl ein unausgeglichener Bilanzkreis auch systemstützend wirken kann. Dank der Duldung der rechtlich unsicheren systemstützenden Bilanzkreisbewirtschaftung konnte der Bedarf für Regel­leistungsenergie im Übertragungsnetz trotz einer Verfünffachung der Wind- und PV-Kapazität in den letzten 15 Jahren halbiert werden. Hier muss deshalb dringend Rechtsklarheit geschaffen werden.

Zu beachten ist, dass das strikte Unbundling eine Hürde für die Optimierung des Gesamtsystems darstellt. Erzeuger und Netzbetreiber agieren unabhängig voneinander, teilweise zu Lasten der Stromverbraucher, die die Kosten tragen. Auch zielen derzeit fast alle Diskussionen nur auf die Steuerung des Verbraucherverhaltens. Dieses allein wird aber (wie oben begründet) nicht ausreichen können, um erhebliche Kostensteigerungen des Stromsystems zu vermeiden. Auch wenn das Unbundling als allgemeine europäische Vorgabe weiterhin vorausgesetzt werden muss, ist zu überlegen, wie die Akteure im Stromsystem in Zukunft besser miteinander koordiniert werden können.

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