Beschluss des Bundesvorstandes: Bildungsgarantie

Auch in Zeiten der Pandemie darf das Bürgerrecht auf Bildung für unsere Kinder nicht einen Tag länger als notwendig eingeschränkt werden. Erfahrungen aus den ersten Monaten der Pandemie zeigen, dass keine KiTa und keine Schule sich zu einem Corona-Hotspot entwickelt hat. Darum darf es nicht mehr zu flächendeckenden Schließungen kommen, auch wenn es im Herbst oder Winter zu steigendem Infektionsgeschehen in Deutschland kommt. Die Lehre der letzten Monate ist, dass bei Infektionen lokale Maßnahmen greifen.

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