Mehrehe ist nicht mit dem Geist des Grundgesetzes vereinbar

„Nordrhein-Westfalen will verstärkt einbürgern. Dazu erwarten wir jedoch ein klares Bekenntnis zum Grundgesetz und der deutschen Rechtsordnung. Mehrehen stehen dazu im krassen Widerspruch“, sagt Flüchtlingsminister Joachim Stamp. Dem Spiegel gegenüber erklärte er, statt „allgemeiner Empörung“ setze sein Bundesland mit der Vorlage im Bundesrat auf eine „präzise Gesetzesänderung“. Die Mehrehe, so Stamp, sei „nicht mit dem Geist des Grundgesetzes vereinbar“.
FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg sieht das genauso: „Die Mehrehe ist ein unserer Rechtsordnung fremdes, die Rechte von Frauen missachtendes Ehemodell. Sie widerspricht der Werteordnung unseres Grundgesetzes.“ Es sei daher dringend notwendig klarzustellen, dass Mehr- und Vielehen nicht mit dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft vereinbar seien. „Es gibt keinen Grund, weshalb wir damit noch bis Ende des Jahres oder gar länger warten sollten, zumal angeblich auch Union und SPD hier Handlungsbedarf sehen“, sagt sie mit Blick auf den Vorstoß aus NRW.
Sie stellt klar: „Die Staatsbürgerschaft ist mehr als eine Formalie. Sie hat auch etwas mit einer Zugehörigkeit und einer Werteordnung zu tun.“ Der Rechtsstaat sollte für den Erwerb einer Staatsbürgerschaft ein Bekenntnis zu unseren Werten fordern: „In Form dessen, dass bei uns Mehrehen nicht akzeptiert sind.“
Hintergrund
Der Umgang mit Mehrehen ist zum politischen Streitfall geworden, seit das Bundeskabinett im April die letzte Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen hatte. Nach Bedenken aus dem von Katharina Barley (SPD) geführten Justizministerium verzichteten Union und SPD darauf, ein Einbürgerungsverbot für Männer mit mehreren Ehefrauen zu verankern. Nach einer heftigen öffentlichen Debatte ließ Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mitteilen, das Einbürgerungsverbot bei einer Mehrehe solle in einer weiteren Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Frühherbst Berücksichtung finden.