TEUTEBERG-Statement: Hilfsfonds statt Corona-Bonds

Zu einem Fonds für medizinische Nothilfe, zu Freiheitseinschränkungen und zur Unterstützung für Unternehmen und Selbständige gab FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg heute folgendes Statement ab:

„Die Corona-Krise, die Pandemie, ist eine Herausforderung für ganz Europa. Sie erfordert mehr und nicht weniger Zusammenarbeit in Europa. Deshalb haben wir als Freie Demokraten uns heute im Präsidium der Partei auch damit beschäftigt, einen Beschluss gefasst, zur Zusammenarbeit in Europa bei der Bewältigung dieser Herausforderung. Das bedeutet auch konkrete Solidarität. Allerdings bleiben wir dabei: Solidarität sollte über, zum einen, den ESM und den EU-Haushalt stattfinden und vor allem ganz konkret jetzt, indem wirtschaftlich stärkere Mitgliedstaaten in einen Fonds einzahlen, der dabei hilft, die erhöhten Gesundheitskosten zu bestreiten und jetzt ganz konkret in einer Notlage anderen EU-Mitgliedstaaten hilft, mit Corona fertig zu werden.

Wir wenden uns allerdings dagegen, diese Lage jetzt zu nutzen, um Euro-Bonds unter dem Vorwand von Corona-Bonds einzuführen. Denn es geht jetzt um konkrete Solidarität, um diese Notlage zu bewältigen. Corona-Bonds würden aber bedeuten, Handeln und Haften zu trennen in Europa, dauerhaft die Stabilitätsarchitektur nachteilig zu verändern und Fehlanreize für übermäßige Verschuldung zu geben. Das wäre falsch. Wir brauchen weiterhin Solidität in Europa, um handlungsfähig zu bleiben. Deshalb Hilfe über konkrete Zahlungen, konkrete Hilfen jetzt, aber weiterhin sind wir gegen Euro-Bonds, denn die würden die finanzpolitische Eigenverantwortung der Staaten beenden und Handeln und Haften trennen.

Zugleich sagen wir, dass die Freiheitseinschränkungen, die jetzt im Zuge von Corona leider notwendig sind und auch verhältnismäßig, was die Kontakteinschränkungen etwa angeht, dass es dafür gleichwohl keinen Freibrief geben kann. Alle Grundrechtseinschränkungen im Rechtsstaat müssen auch in der Krise, wie jetzt wegen Corona, begründet sein. Sie müssen dem verfolgten Ziel tatsächlich dienen und verhältnismäßig sein. Und hier müssen wir jeden Tag neu prüfen, ob auch jede Einzelmaßnahme diesem Anspruch gerecht wird.

Wenn etwa jetzt einzelne Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern Menschen untersagen, ihren Zweitwohnsitz zu nutzen, wo sie häufig sogar besser Abstand halten können und dort unter Einhaltung aller Kontaktbeschränkungen die Zeit verbringen können, wenn das untersagt wird, ist das unverhältnismäßig. Es ist in der Regel noch nicht einmal geeignet, die Infektionsgefahr zu verringern, geschweige denn verhältnismäßig. Und hier müssen wir sehr genau hinschauen, dass Grundrechte gewahrt bleiben. Und es geht darum, Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Die Freiheitseinschränkungen sind kein Selbstzweck, sondern sie dienen dem Gesundheitsschutz. In diesem Sinne sind sie auch fortlaufend zu überprüfen und im Einzelnen zu begründen, ob eine Einschränkung von Grundrechten diesem wichtigen Ziel des Gesundheitsschutzes tatsächlich nutzt.

Und schließlich beschäftigt uns weiterhin die wirklich schwierige, sehr, sehr dramatische Lage vieler Unternehmen, vieler Selbstständiger in unserem Land, vieler Gewerbetreibender angesichts der Corona-Krise. Wir sehen weiterhin, dass die KfW-Programme einfach viel zu langsam und aufwendig sind, um vielen der betroffenen Unternehmen, Gewerbetreibenden zu helfen in dieser schwierigen Situation. Deshalb erneuern wir unseren Vorschlag, wie man schnell, gleichzeitig passgenau, unbürokratisch und korrekt – denn es gibt die Möglichkeit der Spitzenabrechnung am Ende des Jahres mit dem Finanzamt –, mit einer negativen Gewinnsteuer, einem Verlustrücktrag jetzt den Unternehmen schnell Liquidität geben könnte – und zwar aus den Steuern, die sie selbst schon gezahlt haben. Das ist passgenau, das ist pragmatisch und zugleich völlig rechtsstaatlich korrekt. Wir sollten diesen Weg gehen.

Der Steuerstaat kann jetzt zeigen, dass er auch solidarisch ist mit den Selbstständigen und den Unternehmen, die viel beigetragen haben auch in den letzten Jahren zur Finanzierung unseres Gemeinwesens. Und auch hier müssen wir genau schauen, was können wir noch tun, um weiterhin die Lage zu verbessern und in Zukunft immer sehr genau schauen: Welche Maßnahmen dienen wirklich dem Gesundheitsschutz? Und wo können wir verantwortlich schrittweise Öffnungsstrategien entwickeln, um das, was in einem Wirtschaftsleben auch unter Wahrung des Infektionsschutzgesetzes möglich ist, in Zukunft wieder zielgenauer zu ermöglichen?“

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